Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 61

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1. es ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen, tiergerechten und qualitätsorientierten Tier­haltung gibt;

2. es eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Tierschutzes auf der Basis ein­heitlicher, hoher europäischer Standards sicherstellt;

3. es im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes (Lebensmittelsicherheit und Lebens­mittelqualität) bei der EU-Erweiterung die Schaffung einer europaweiten Tierschutzzone unterstützt.

Die Antragsteller sind überzeugt, dass mit dem geplanten Bundestierschutzgesetz ein wichtiges Signal für das Engagement Österreichs in Tierschutzangelegenheiten auf europäischer Ebene gesetzt wird.

Die Regierungsfraktionen sind daher gerne bereit, gemeinsam im Sinne des Tierschutzes an einer solchen neuen Gesetzesmaterie mitzuwirken.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nunmehr folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat begrüßt, dass im Bundeskanzleramt eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des BMSGK, des BMLFUW, des BMGF, des BMI und der Verbindungsstelle der Bundesländer zur Erarbeitung eines Bundestierschutzgesetzes eingerichtet wurde. Die Bundesregierung wird ersucht, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bis Herbst 2003 dem Nationalrat in Form einer Re­gie­rungsvorlage zuzuleiten, sodass eine Beschlussfassung im Jahr 2004 möglich ist. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, die im Nationalrat vertretenen Fraktionen über die Arbeiten dieser Arbeitsgruppe zu informieren.

Zielsetzungen dabei sollen sein:

Das Bundestierschutzgesetz soll alle Tiere erfassen, die vom Menschen gehalten werden, das heißt die Haltung von Heimtieren, Nutztieren (inklusive nichtlandwirtschaftlicher Nutztiere wie z. B. Pelztiere), sonstigen Tiere, die vom Menschen gehalten werden wie

Begleittieren (z. B. Blindenhunde, Diensthunde)

Sporttieren (z. B. Sportpferde)

Brieftauben etc.

Weiters sollen die Tierhaltung in Zoos, Tierparks und im Rahmen von Zirkussen sowie die gewerbliche Tierhaltung erfasst sein.

Ziel dabei sind klare bundesgesetzliche Bestimmungen für einen einheitlichen und effizienten Vollzug auf Landesebene, um eine EU-rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.

Weiters sind bei der Kodifikation des Bundestierschutzgesetzes Fragen der Tiergesundheit, des Verbraucherschutzes und der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit besonders zu berück­sichtigen. Für besonders tierfreundliche Haltungsformen sind Anreizsysteme und zusätzliche Investitionsförderungen zur Sicherung einer familienbetrieblich strukturierten Landwirtschaft vorzusehen.

Um Übertretungen der Tierschutzvorschriften wirksam zu verhindern, sind jedenfalls die bestehenden Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen der Veterinärbehörden zu stärken und zu verbessern. Zusätzliche bürokratische Einrichtungen sollen grundsätzlich verhindert werden.


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