1. es ein klares Bekenntnis zu einer
nachhaltigen, tiergerechten und qualitätsorientierten Tierhaltung gibt;
2. es eine konsequente Umsetzung und
Weiterentwicklung des Tierschutzes auf der Basis einheitlicher, hoher
europäischer Standards sicherstellt;
3. es im Sinne eines effizienten
Verbraucherschutzes (Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität) bei der
EU-Erweiterung die Schaffung einer europaweiten Tierschutzzone unterstützt.
Die Antragsteller sind überzeugt, dass mit dem
geplanten Bundestierschutzgesetz ein wichtiges Signal für das Engagement
Österreichs in Tierschutzangelegenheiten auf europäischer Ebene gesetzt wird.
Die
Regierungsfraktionen sind daher gerne bereit, gemeinsam im Sinne des
Tierschutzes an einer solchen neuen Gesetzesmaterie mitzuwirken.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nunmehr
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Nationalrat begrüßt, dass im Bundeskanzleramt eine
Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des BMSGK, des BMLFUW, des BMGF, des BMI und
der Verbindungsstelle der Bundesländer zur Erarbeitung eines
Bundestierschutzgesetzes eingerichtet wurde. Die Bundesregierung wird ersucht,
die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bis Herbst 2003 dem Nationalrat in
Form einer Regierungsvorlage zuzuleiten, sodass eine Beschlussfassung im
Jahr 2004 möglich ist. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, die im
Nationalrat vertretenen Fraktionen über die Arbeiten dieser Arbeitsgruppe zu
informieren.
Zielsetzungen
dabei sollen sein:
Das
Bundestierschutzgesetz soll alle Tiere erfassen, die vom Menschen gehalten
werden, das heißt die Haltung von Heimtieren, Nutztieren (inklusive
nichtlandwirtschaftlicher Nutztiere wie z. B. Pelztiere), sonstigen Tiere, die vom Menschen gehalten werden wie
Begleittieren (z. B. Blindenhunde,
Diensthunde)
Sporttieren (z. B. Sportpferde)
Brieftauben etc.
Weiters sollen die Tierhaltung in Zoos, Tierparks
und im Rahmen von Zirkussen sowie die gewerbliche Tierhaltung erfasst sein.
Ziel dabei sind klare bundesgesetzliche
Bestimmungen für einen einheitlichen und effizienten Vollzug auf Landesebene,
um eine EU-rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.
Weiters sind bei der Kodifikation des
Bundestierschutzgesetzes Fragen der Tiergesundheit, des Verbraucherschutzes und
der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen. Für
besonders tierfreundliche Haltungsformen sind Anreizsysteme und zusätzliche
Investitionsförderungen zur Sicherung einer familienbetrieblich strukturierten
Landwirtschaft vorzusehen.
Um Übertretungen der Tierschutzvorschriften wirksam zu verhindern, sind jedenfalls die bestehenden Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen der Veterinärbehörden zu stärken und zu verbessern. Zusätzliche bürokratische Einrichtungen sollen grundsätzlich verhindert werden.