Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 64

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eine Tieranwaltschaft so sehr abgelehnt wird. Es wurde das Argument vorgebracht: Nun ja, die Einrichtung einer Anwaltschaft, das bedeutet Misstrauen. – Das verstehe ich nicht. Ich würde sie als eine positive und massive Unterstützung der Tierschutzaktivitäten und auch der dafür zuständigen Landesräte sehen. Ich kann also nicht ganz nachvollziehen, warum Sie sich so sehr dagegen versperren.

Wir hätten auch gerne einen Tierschutzbeirat zur Beratung des zuständigen Regierungs­mitgliedes. Ich glaube, das wäre auch noch ein ganz wichtiger Punkt.

Das sind also die wichtigsten Punkte aus unserem Antrag, die Sie ja, wie gesagt, schon kennen. Ich glaube, dass es nach den langen Jahren des Wartens jetzt wirklich an der Zeit ist, endlich einmal konkrete Taten zu setzen. Man hat auch bei der Enquete relativ deutlich gesehen, und es ist auch immer wieder angeklungen, dass sich nicht nur unsere Geduld, sondern auch die Geduld der Tierschutzorganisationen schön langsam einem Ende nähert, wenn wir hier noch viel länger über dieses Thema diskutieren.

Deshalb bringe ich ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Brigid Weinzinger, Gradwohl, Mag. Elisabeth Gross­mann, Dr. Kräuter, Heidrun Walther und KollegInnen betreffend rasche Vorlage eines Bundes­tierschutzgesetzes im Sinne des Volksbegehrens für ein Bundestierschutzgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert bis spätestens Ende Juni d. J. einen Ent­wurf für ein strenges und modernes Bundestierschutzgesetz dem Österreichischen National­rat vorzulegen.

In eine ausreichend langen Begutachtungsphase sind alle namhaften Tierschutzorganisationen, vor allem aber die ProponentInnen des Tierschutzvolksbegehrens mit einzubeziehen um eine ausführliche Debatte zu ermöglichen.

Inhaltlich ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass die wesentlichen Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens (Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang, Einrichtung einer Tieranwaltschaft, ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes) Be­rücksichtigung finden und keine der bisher in den Bundesländern festgelegten Standards durch das Bundestierschutzgesetz unterschritten werden.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.32


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter Mag. Sima soeben vorgetragene Ent­schließungsantrag Mag. Sima, Mag. Weinzinger ist genügend unterstützt, steht in Verhand­lung und wird dann auch zur Abstimmung gelangen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wittauer. Die Uhr ist auf 10 Minuten eingestellt. – Bitte.

12.33


Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! In dem heute von uns eingebrachten Entschließungsantrag wird das Ziel der Tierschutz-Enquete noch einmal unterstrichen. Deshalb begrüßen wir Frei­heitlichen diese Initiative, denn bei der damaligen Tierschutz-Enquete waren wir alle überrascht über das konstruktive Gesprächsklima, das zwischen allen Teilnehmern herrschte. Jeder von ihnen sah das Ziel darin, dass es endlich zu einer Umsetzung eines einheitlichen Tier­schutz-


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