eine
Tieranwaltschaft so sehr abgelehnt wird. Es wurde das Argument vorgebracht: Nun
ja, die Einrichtung einer Anwaltschaft, das bedeutet Misstrauen. – Das
verstehe ich nicht. Ich würde sie als eine positive und massive Unterstützung
der Tierschutzaktivitäten und auch der dafür zuständigen Landesräte sehen. Ich
kann also nicht ganz nachvollziehen, warum Sie sich so sehr dagegen versperren.
Wir hätten auch
gerne einen Tierschutzbeirat zur Beratung des zuständigen Regierungsmitgliedes.
Ich glaube, das wäre auch noch ein ganz wichtiger Punkt.
Das sind also die
wichtigsten Punkte aus unserem Antrag, die Sie ja, wie gesagt, schon kennen.
Ich glaube, dass es nach den langen Jahren des Wartens jetzt wirklich an der
Zeit ist, endlich einmal konkrete Taten zu setzen. Man hat auch bei der Enquete
relativ deutlich gesehen, und es ist auch immer wieder angeklungen, dass sich
nicht nur unsere Geduld, sondern auch die Geduld der Tierschutzorganisationen
schön langsam einem Ende nähert, wenn wir hier noch viel länger über dieses
Thema diskutieren.
Deshalb bringe ich
ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Ulrike Sima,
Mag. Brigid
Weinzinger, Gradwohl, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Kräuter, Heidrun
Walther und KollegInnen betreffend rasche Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes
im Sinne des Volksbegehrens für ein Bundestierschutzgesetz
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die
österreichische Bundesregierung wird aufgefordert bis spätestens Ende Juni
d. J. einen Entwurf für ein strenges und modernes Bundestierschutzgesetz
dem Österreichischen Nationalrat vorzulegen.
In eine
ausreichend langen Begutachtungsphase sind alle namhaften
Tierschutzorganisationen, vor allem aber die ProponentInnen des
Tierschutzvolksbegehrens mit einzubeziehen um eine ausführliche Debatte zu
ermöglichen.
Inhaltlich ist
besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass die wesentlichen Forderungen des
Tierschutzvolksbegehrens (Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im
Verfassungsrang, Einrichtung einer Tieranwaltschaft, ideelle und finanzielle
Förderung des Tierschutzes) Berücksichtigung finden und keine der bisher in
den Bundesländern festgelegten Standards durch das Bundestierschutzgesetz
unterschritten werden.
*****
Danke. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.32
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter
Mag. Sima soeben vorgetragene Entschließungsantrag Mag. Sima,
Mag. Weinzinger ist genügend unterstützt, steht in Verhandlung und wird
dann auch zur Abstimmung gelangen.
Zu Wort gelangt nun
Herr Abgeordneter Wittauer. Die Uhr ist auf 10 Minuten eingestellt. –
Bitte.
12.33
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In dem heute von uns eingebrachten Entschließungsantrag wird das Ziel der Tierschutz-Enquete noch einmal unterstrichen. Deshalb begrüßen wir Freiheitlichen diese Initiative, denn bei der damaligen Tierschutz-Enquete waren wir alle überrascht über das konstruktive Gesprächsklima, das zwischen allen Teilnehmern herrschte. Jeder von ihnen sah das Ziel darin, dass es endlich zu einer Umsetzung eines einheitlichen Tierschutz-