gesetzes kommt.
Nicht nur den vier Parlamentsfraktionen, sondern allen Schichten unserer
Gesellschaft ist dies ein Anliegen.
Ziel ist es, ein
klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen, tiergerechten und
qualitätsorientierten Tierhaltung, wie sie von uns Freiheitlichen immer
gefordert wurde, abzulegen, mit einer gezielten Förderung, die auf Tierschutz
und natürlich auch auf Umweltschutz ausgerichtet sein muss.
In unserer
Landwirtschaft schließt die Haltung von Nutztieren Tierschutz nicht aus. Ich
weiß, wovon ich spreche. Ich bin Landwirt und versuche das schon heute in der
Praxis umzusetzen.
Was die
Wirtschaftlichkeit unserer Landwirtschaft anlangt, so sind gleiche Wettbewerbsbedingungen
in Europa Voraussetzung, um überleben zu können. Um den Stellenwert unserer
Landwirtschaft noch einmal zu unterstreichen, möchte ich alle Fraktionen bitten, in
gemeinsamer Arbeit ein einheitliches Tierschutzgesetz umzusetzen – zum
Wohle von uns Menschen und zum Wohle unserer Tiere.
Es ist auch
wichtig, dass, wenn wir Gesetze schaffen, für die einheimische Landwirtschaft
und gerade für die kleinstrukturierte Landwirtschaft Maßnahmen gesetzt werden,
dass sie unterstützt werden und dass es eine Förderung beziehungsweise eine
Investitionsförderung für diese Bereiche geben soll.
Mit einem
einheitlichen Tierschutzgesetz werden der Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit
und Lebensmittelqualität weiter verbessert.
Die konsequente
Umsetzung und Weiterentwicklung des Tierschutzes soll nicht nur ein
österreichisches Ziel sein, sondern Vorbildwirkung in ganz Europa im Hinblick
auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Tierschutzgesetzes oder
einheitlich hoher Standards haben. Nun haben wir die Gelegenheit, in Österreich
ein Signal zu setzen, das es Europa vielleicht erleichtert, den Tierschutz
ernst zu nehmen und darauf hinzuarbeiten, dass wir ein für ganz Europa
einheitliches Tierschutzgesetz bekommen.
Die nächsten
Monate werden entscheidend sein für die Ausarbeitung eines Tierschutzgesetzes,
das den Namen „Tierschutzgesetz“ auch verdient. Die Arbeitsgruppe, die dafür
eingesetzt wird, die Erarbeitung dieses Gesetzes bindet nicht nur die einzelnen
Ministerien ein, sondern auch die Länder. Auf meinen Wunsch sollen dort alle
Fraktionen mit eingebunden werden, und das wird auch umgesetzt.
Das
Bundestierschutzgesetz soll alle Tiere erfassen, die von Menschen gehalten
werden: Heimtiere, Nutztiere, Begleittiere, Sporttiere, auch die Tiere in Zoos,
Tierparks sowie im Bereich der gewerblichen Tierhaltung.
Wichtig wird auch
sein, die Fragen der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes zu regeln. Auch
die Wirtschaftlichkeit wird eine Frage sein, die wir in diesem Zusammenhang
ansprechen müssen. All das wurde in unserem Entschließungsantrag auch erwähnt
und berücksichtigt.
Investitionsförderungen
für tierfreundliche Haltungsformen, Schulungen, auch in Kindergärten und
Schulen, sollten die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen unterstützen.
Auch die Kontrolle
durch die verschiedenen Behörden muss effizienter und besser sein. Wichtig ist,
dass diese Kontrolle und die Umsetzung in den Bundesländern verbleiben.
Begleitend würde
ich auch vorschlagen, dass bewusst schwer tierquälerisches Verhalten unter
strengere Strafe gestellt wird. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Tiere
sind keine Sachen, keine Dinge, die hin- und hergeschoben werden, sondern Tiere
sind Lebewesen mit Gefühlen, die unseres Schutzes bedürfen.
Ich begrüße es auch, dass in diesem Antrag ganz klare zeitliche Rahmenbedingungen vorgesehen sind. Bis zum Herbst 2003 wird es eine Regierungsvorlage geben, mit der sich die