Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 65

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gesetzes kommt. Nicht nur den vier Parlamentsfraktionen, sondern allen Schichten unserer Gesellschaft ist dies ein Anliegen.

Ziel ist es, ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen, tiergerechten und qualitätsorientierten Tierhaltung, wie sie von uns Freiheitlichen immer gefordert wurde, abzulegen, mit einer gezielten Förderung, die auf Tierschutz und natürlich auch auf Umweltschutz ausgerichtet sein muss.

In unserer Landwirtschaft schließt die Haltung von Nutztieren Tierschutz nicht aus. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich bin Landwirt und versuche das schon heute in der Praxis umzusetzen.

Was die Wirtschaftlichkeit unserer Landwirtschaft anlangt, so sind gleiche Wettbewerbs­bedin­gungen in Europa Voraussetzung, um überleben zu können. Um den Stellenwert unserer Land­wirtschaft noch einmal zu unterstreichen, möchte ich alle Fraktionen bitten, in gemeinsamer Arbeit ein einheitliches Tierschutzgesetz umzusetzen – zum Wohle von uns Menschen und zum Wohle unserer Tiere.

Es ist auch wichtig, dass, wenn wir Gesetze schaffen, für die einheimische Landwirtschaft und gerade für die kleinstrukturierte Landwirtschaft Maßnahmen gesetzt werden, dass sie unter­stützt werden und dass es eine Förderung beziehungsweise eine Investitionsförderung für diese Bereiche geben soll.

Mit einem einheitlichen Tierschutzgesetz werden der Verbraucherschutz, die Lebensmittel­sicherheit und Lebensmittelqualität weiter verbessert.

Die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Tierschutzes soll nicht nur ein österreichisches Ziel sein, sondern Vorbildwirkung in ganz Europa im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Tierschutzgesetzes oder einheitlich hoher Standards haben. Nun haben wir die Gelegenheit, in Österreich ein Signal zu setzen, das es Europa vielleicht erleichtert, den Tierschutz ernst zu nehmen und darauf hinzuarbeiten, dass wir ein für ganz Europa einheitliches Tierschutzgesetz bekommen.

Die nächsten Monate werden entscheidend sein für die Ausarbeitung eines Tierschutzgesetzes, das den Namen „Tierschutzgesetz“ auch verdient. Die Arbeitsgruppe, die dafür eingesetzt wird, die Erarbeitung dieses Gesetzes bindet nicht nur die einzelnen Ministerien ein, sondern auch die Länder. Auf meinen Wunsch sollen dort alle Fraktionen mit eingebunden werden, und das wird auch umgesetzt.

Das Bundestierschutzgesetz soll alle Tiere erfassen, die von Menschen gehalten werden: Heimtiere, Nutztiere, Begleittiere, Sporttiere, auch die Tiere in Zoos, Tierparks sowie im Bereich der gewerblichen Tierhaltung.

Wichtig wird auch sein, die Fragen der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes zu regeln. Auch die Wirtschaftlichkeit wird eine Frage sein, die wir in diesem Zusammenhang ansprechen müssen. All das wurde in unserem Entschließungsantrag auch erwähnt und berücksichtigt.

Investitionsförderungen für tierfreundliche Haltungsformen, Schulungen, auch in Kindergärten und Schulen, sollten die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen unterstützen.

Auch die Kontrolle durch die verschiedenen Behörden muss effizienter und besser sein. Wichtig ist, dass diese Kontrolle und die Umsetzung in den Bundesländern verbleiben.

Begleitend würde ich auch vorschlagen, dass bewusst schwer tierquälerisches Verhalten unter strengere Strafe gestellt wird. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Tiere sind keine Sachen, keine Dinge, die hin- und hergeschoben werden, sondern Tiere sind Lebewesen mit Gefühlen, die unseres Schutzes bedürfen.

Ich begrüße es auch, dass in diesem Antrag ganz klare zeitliche Rahmenbedingungen vorgesehen sind. Bis zum Herbst 2003 wird es eine Regierungsvorlage geben, mit der sich die


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