und den Inhalt
dieses Gesetzes diskutieren werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
12.41
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Weinzinger. – Bitte.
12.41
Abgeordnete
Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte
Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Die Humanität einer Gesellschaft
lässt sich daran ablesen, wie sie mit dem – philosophisch gemeinten –
jeweils Anderen umgeht, also mit dem, was nicht der eigenen Klasse, Kaste,
Gruppe, wie immer Sie es nennen wollen, angehört. Im gegenständlichen Fall
kann man mit Fug und Recht sagen – und das haben auch mehrere Fachleute
bei der Enquete gesagt –: Die Humanität der Gesellschaft lässt sich daran
ablesen, wie wir mit den Tieren umgehen, ob wir ihnen das Recht auf
artgerechtes und tiergerechtes Leben zugestehen. Ob man dafür den Begriff
„Würde“ wählen will oder nicht, ist dann Geschmackssache. (Abg. Dr. Brinek: Nein, ist nicht Geschmackssache!
... ein philosophisches Problem!)
Dass wir heute
eine ganze Reihe von Missständen vorliegen haben, dürfte bekannt sein. Ich
rätsle zwar noch immer, ob der heutige Ausspruch des Finanzministers „Weg mit
dem Speck!“ ein Aufruf zur Beseitigung der Missstände in der Schweinehaltung
war (Abg. Kopf: Der war nicht
gut!), aber es gibt jedenfalls ganz klare Bedürfnisse, einen effizienten
und bundeseinheitlichen Tierschutz zu gewährleisten. (Abg. Jakob Auer: Nehmen Sie diese Behauptung zurück?) Nur
zur Erinnerung: Wir haben zurzeit 10 Gesetze, 36 Verordnungen,
600 Paragraphen (Abg. Jakob Auer: Nehmen Sie die Behauptung
zurück, Frau Kollegin?) – wenn Sie nicht einmal zwischen einer
Behauptung und einer Überlegung, die ich mit offenem Fragezeichen anstelle (Abg. Jakob Auer: Nein, ... eine
Behauptung!), unterscheiden können, sehe ich mich nicht veranlasst,
irgendetwas zurückzunehmen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ – Abg. Dr. Fekter: ... eine Unterstellung! Das
ist typisch!) – und eine Kompetenz auf acht Ministerien verteilt. Das
ist absolut unbefriedigend!
Es war auch in der
Enquete ganz klar, dass es eine ganze Reihe gemeinsamer Zielsetzungen und
gemeinsamer Erkenntnisse gab bezüglich dessen, was es braucht: Es braucht
Tierschutz im Verfassungsrang. Es braucht eine klare Interessenvertretung für
den Tierschutz, die man zum Beispiel über eine Tieranwaltschaft, über die
Möglichkeit einer Verbandsklage regeln könnte. Es braucht klare Vorschriften
für die Tierhaltung in allen Bereichen, im landwirtschaftlichen wie auch im
nicht landwirtschaftlichen Bereich, und so weiter.
Ich bin daher mehr
als verwundert über die Interpretation, die ich jetzt von Frau Abgeordneter
Baumgartner-Gabitzer (Abg. Steibl:
Das ist eine gescheite Frau! Die hat gut gesprochen!), aber auch von
Abgeordnetem Wittauer gehört habe, was sie unter Konsens oder unter „alle
sollen mitarbeiten“ verstehen. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt
bekommen, zu dem die Grünen ihre Ideen beizusteuern versucht haben. In diesem
Antrag ist einiges enthalten, was absolut brauchbar ist, aber auch anderes,
bezüglich dessen wir gerne eine Veränderung besprochen hätten. Aber die
Botschaft war: Kein Verhandlungsspielraum – wir reden nicht einmal
darüber.
Dann zu sagen, das
sei die Einladung, die Sache gemeinsam anzugehen, gemeinsam zu arbeiten,
gemeinsam zu diskutieren, halte ich für einen leichten Fall von Zynismus. Dass
gleichzeitig gesagt wird: Als Strafe dafür oder als Folge davon, dass die
Opposition sich weigert, einen Antrag, den die Regierung vorlegt, auf Punkt und
Beistrich einfach so zu übernehmen und zuzustimmen, soll sie daher jetzt auch
in der Arbeitsgruppe, die über das Tierschutzgesetz berät, nicht mehr
vertreten sein! – im Übrigen ganz genauso wenig wie die Vertreterinnen
und Vertreter des Tierschutz-Volksbegehrens selbst –, werte ich auch nicht
gerade als eine Einladung zur Mitarbeit. Wenn Sie sich unter Mitarbeit
vorstellen, dass die Opposition sagt: Ja, danke, wir ändern nicht einmal ein
Komma, wir nehmen alles, wie es ist!, dann sind Sie eindeutig auf dem Holzweg. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein paar
Anmerkungen zu inhaltlichen Punkten, die man auch aus dem Entschließungsantrag
schon herauslesen kann: