Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 68

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Es ist ganz offensichtlich angedacht – und das war auch schon im Umfeld der Enquete festzustellen –, dass es keine Tieranwaltschaft geben soll. (Abg. Wittauer: Wer sagt denn das?) Sie haben erwähnt, dass das Klima in der Enquete-Kommission sehr konstruktiv war, und ich denke, das war sehr typisch für die gesamte Diskussion: Hier herunten im Plenarsaal war das Klima sehr konstruktiv – das lag zum Teil auch daran, dass sich die ÖVP jeglicher inhaltlicher Aussagen und Vorgaben enthalten hat –, aber schon auf der Galerie – und ich habe die gesamte Enquete vom Anfang bis zum Ende auf der Galerie mitverfolgt – war das Klima in dem Eck, wo ich saß, und da waren offensichtlich einige Vertreter und Vertreterinnen der Landwirtschaftskammern angesiedelt, nicht mehr ganz so unkontroversiell, um es vorsichtig zu formulieren.

Das heißt, im Hintergrund schaut die Sache ganz anders aus. Da gibt es massive Widerstände dagegen, Dinge, die schon längst fällig wären – und zwar sowohl im Interesse des Tierschutzes als auch im Interesse des Konsumentenschutzes als auch im Interesse des langfristigen Planungs- und Investitionsschutzes für die Landwirtinnen und Landwirte –, anzugehen. Ich nenne als ein Beispiel die Legehennenhaltung: Wenn Sie als Landwirtinnen und Landwirte vernünftig investieren wollen, kann ich niemandem raten, jetzt in die nächste Generation von Käfigsystemen einzusteigen, weil die diesbezüglichen Bestimmungen in der EU bald wieder novelliert werden. Das einzig Kluge, wirtschaftlich Kluge, was man machen kann, ist, aus der Käfighaltung auszusteigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie Tierschutz ernst nehmen wollen, dann müssen Sie eine Kontrollmöglichkeit und eine Möglichkeit zum Einfordern der Rechte des Tierschutzes einrichten. Das geht nicht dadurch, dass Sie sich auf dem Papier dazu bekennen, sondern das erfordert auch eine Umsetzungs­einrichtung. (Abg. Wittauer: Das erfordert eine Gesetzesvorlage!) Mir ist nicht verständlich, warum man zwar Umweltanwaltschaften als erfolgreich beurteilen, gleichzeitig aber von vorn­herein den Standpunkt vertreten kann, dass es eine Tieranwaltschaft nicht geben soll! (Abg. Wittauer: Wer sagt denn das?) Warum behandeln Sie Tierschutz auf der Umsetzungsebene anders, als Sie Umweltschutz behandeln? – Das müssen Sie einmal erklären! (Beifall bei den Grünen.)

Es sei denn, Sie achten nicht darauf, was im Sinne der Sache, nämlich im Sinne der Sache des Tierschutzes klug ist, sondern hören mehr auf Lobbyisten aus Interessenvertretungen, die ihre – meinetwegen legitimen – Interessen artikulieren (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist eine Unterstellung, Frau Kollegin!), die aber deswegen noch lange nicht Kernpunkt eines Tier­schutzgesetzes sein müssen. Nur zu sagen, Herr Abgeordneter Wittauer: Wir wollen ein Tier­schutzgesetz!, das ist zu kurz gegriffen. Vielmehr muss es heißen: Wir wollen ein Tier­schutz­gesetz, das a) diesen Namen verdient und b) klare umsetzungsorientierte Richtlinien vorgibt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wittauer: In meiner Rede habe ich das alles klar gesagt!) Und: Wir wollen, dass dabei alle mitarbeiten dürfen, die dazu eine Berechtigung beziehungsweise die dafür ein Interesse nachweisen.

Daher würde ich mir erwarten, dass wir erstens bald eine Regierungsvorlage auf den Tisch bekommen. Es ist schon von Abgeordneter Sima darauf hingewiesen worden: Sie können sehr rasch eine der größten Pensionsreformen der Zweiten Republik auf den Tisch legen, aber Sie schaffen es nicht – obwohl Sie seit Jahren die Meinungen von Expertinnen und Experten dazu gehört haben –, eine Vorlage für ein Tierschutzgesetz auf den Tisch zu legen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie schaffen es immerhin, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Ich bin gespannt, ob Sie es auch schaffen, in die Arbeitsgruppe jene Leute einzuladen, die seit Jahren sehr engagiert und zum Teil sogar ehrenamtlich für den Tierschutz arbeiten und ein Tierschutz-Volksbegehren er­folgreich durchgeführt haben. Ich darf Sie daran erinnern: Wir bewegen uns hier nicht in einem inhaltlich luftleeren Raum, sondern wir haben ein massiv unterstütztes Volksbegehren vor uns liegen, das in keinem Punkt jemals abgearbeitet worden wäre. Wir haben eine Verpflichtung, dieses Volksbegehren aufzugreifen und seine Inhalte im Gesetz festzuschreiben.

 


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