Es ist ganz
offensichtlich angedacht – und das war auch schon im Umfeld der Enquete
festzustellen –, dass es keine Tieranwaltschaft geben soll. (Abg. Wittauer: Wer sagt denn das?) Sie
haben erwähnt, dass das Klima in der Enquete-Kommission sehr konstruktiv war,
und ich denke, das war sehr typisch für die gesamte Diskussion: Hier herunten
im Plenarsaal war das Klima sehr konstruktiv – das lag zum Teil auch
daran, dass sich die ÖVP jeglicher inhaltlicher Aussagen und Vorgaben enthalten
hat –, aber schon auf der Galerie – und ich habe die gesamte Enquete
vom Anfang bis zum Ende auf der Galerie mitverfolgt – war das Klima in dem
Eck, wo ich saß, und da waren offensichtlich einige Vertreter und
Vertreterinnen der Landwirtschaftskammern angesiedelt, nicht mehr ganz so
unkontroversiell, um es vorsichtig zu formulieren.
Das heißt, im
Hintergrund schaut die Sache ganz anders aus. Da gibt es massive Widerstände
dagegen, Dinge, die schon längst fällig wären – und zwar sowohl im
Interesse des Tierschutzes als auch im Interesse des Konsumentenschutzes als
auch im Interesse des langfristigen Planungs- und Investitionsschutzes für die
Landwirtinnen und Landwirte –, anzugehen. Ich nenne als ein Beispiel die
Legehennenhaltung: Wenn Sie als Landwirtinnen und Landwirte vernünftig
investieren wollen, kann ich niemandem raten, jetzt in die nächste Generation
von Käfigsystemen einzusteigen, weil die diesbezüglichen Bestimmungen in der EU
bald wieder novelliert werden. Das einzig Kluge, wirtschaftlich Kluge, was man
machen kann, ist, aus der Käfighaltung auszusteigen. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie
Tierschutz ernst nehmen wollen, dann müssen Sie eine Kontrollmöglichkeit und
eine Möglichkeit zum Einfordern der Rechte des Tierschutzes einrichten. Das geht
nicht dadurch, dass Sie sich auf dem Papier dazu bekennen, sondern das
erfordert auch eine Umsetzungseinrichtung. (Abg.
Wittauer: Das erfordert eine Gesetzesvorlage!) Mir ist nicht
verständlich, warum man zwar Umweltanwaltschaften als erfolgreich beurteilen,
gleichzeitig aber von vornherein den Standpunkt vertreten kann, dass es eine
Tieranwaltschaft nicht geben soll! (Abg. Wittauer: Wer sagt denn
das?) Warum behandeln Sie Tierschutz auf der Umsetzungsebene anders, als
Sie Umweltschutz behandeln? – Das müssen Sie einmal erklären! (Beifall
bei den Grünen.)
Es sei denn, Sie
achten nicht darauf, was im Sinne der Sache, nämlich im Sinne der Sache des
Tierschutzes klug ist, sondern hören mehr auf Lobbyisten aus
Interessenvertretungen, die ihre – meinetwegen legitimen – Interessen
artikulieren (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer:
Das ist eine Unterstellung, Frau Kollegin!), die aber deswegen noch lange
nicht Kernpunkt eines Tierschutzgesetzes sein müssen. Nur zu sagen, Herr
Abgeordneter Wittauer: Wir wollen ein Tierschutzgesetz!, das ist zu kurz
gegriffen. Vielmehr muss es heißen: Wir wollen ein Tierschutzgesetz, das a)
diesen Namen verdient und b) klare umsetzungsorientierte Richtlinien vorgibt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wittauer:
In meiner Rede habe ich das alles klar gesagt!) Und: Wir wollen, dass dabei
alle mitarbeiten dürfen, die dazu eine Berechtigung beziehungsweise die dafür
ein Interesse nachweisen.
Daher würde ich
mir erwarten, dass wir erstens bald eine Regierungsvorlage auf den Tisch
bekommen. Es ist schon von Abgeordneter Sima darauf hingewiesen worden: Sie
können sehr rasch eine der größten Pensionsreformen der Zweiten Republik auf
den Tisch legen, aber Sie schaffen es nicht – obwohl Sie seit Jahren die
Meinungen von Expertinnen und Experten dazu gehört haben –, eine Vorlage
für ein Tierschutzgesetz auf den Tisch zu legen! (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie schaffen es
immerhin, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Ich bin gespannt, ob Sie es auch
schaffen, in die Arbeitsgruppe jene Leute einzuladen, die seit Jahren sehr
engagiert und zum Teil sogar ehrenamtlich für den Tierschutz arbeiten und ein
Tierschutz-Volksbegehren erfolgreich durchgeführt haben. Ich darf Sie daran
erinnern: Wir bewegen uns hier nicht in einem inhaltlich luftleeren Raum,
sondern wir haben ein massiv unterstütztes Volksbegehren vor uns liegen, das in
keinem Punkt jemals abgearbeitet worden wäre. Wir haben eine Verpflichtung,
dieses Volksbegehren aufzugreifen und seine Inhalte im Gesetz festzuschreiben.