Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 69

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Wir haben schließlich auch eine Verantwortung: eine Verantwortung nicht nur gegenüber den Menschen, die das Volksbegehren unterschrieben haben, sondern eine Verantwortung auch gegenüber den Tieren, die wir nutzen, die wir halten, die wir in unserer Obhut haben und an deren Haltungsform wir unsere Humanität werden messen müssen.

Ich fordere Sie daher auf: Machen wir endlich – endlich! – Nägel mit Köpfen! Machen wir ein Tierschutzgesetz, das einen seriösen Tierschutz festschreibt, das sich auf modernem Standard bewegt, das sich in der EU sehen lassen kann, das die Niveaus der Bundesländer hält oder auf ein einheitliches hohes Niveau festschreibt – und nicht nach unten nivelliert, wie das vermutlich eine Intention Ihrerseits ist (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Wieder eine Unterstellung!) –, und lassen Sie Fachleute und Tierschützerinnen und Tierschützer mitreden und nicht nur Interes­sen­vertreter der Landwirtschaft! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.50


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär. (Abg. Öllinger – in Richtung des Staatssekretärs Morak –: Sind Sie der Brieftauben-Experte?)

12.50


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Auch der letzte Redebeitrag hat uns gezeigt, mit welchem Engagement, mit welchem sehr persönlichen Engagement gerade in dieser Materie um Positionen gerungen wird. Es ist eine sensible und sehr emotionale Materie. Ich glaube, wir tun gut daran, auch wir hier auf der Regierungsbank, kühlen Kopf zu bewahren, um dieses Problem, das uns so sehr bewegt, auch zu lösen.

Wie Sie wissen, hat der Herr Bundeskanzler noch vor den vergangenen Nationalratswahlen die Realisierung eines bundesweiten Tierschutzgesetzes in Aussicht gestellt, und diese Forderung hat auch Eingang in das Arbeitsprogramm der Bundesregierung gefunden. Von dem bereits vor der Bildung der Bundesregierung eingebrachten Initiativantrag der Abgeordneten Schüssel, Khol und Grillitsch als Basis ausgehend, hat der Nationalrat dieses Thema zu einem vor­rangigen Arbeitsschwerpunkt erklärt und in den vergangenen Monaten auch gemacht. Dafür sei den Abgeordneten dieses Hohen Hauses Dank gesagt.

Im Rahmen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 wurde die Ausarbeitung des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes kompetenzmäßig dem BKA, im Einvernehmen mit den fachlich betrauten Bundesministerien, zugeordnet. Damit wird die erhöhte Koordinierungs­kompetenz – auch hinsichtlich der Länder – des Bundeskanzleramtes berücksichtigt und betont. Die vorliegenden Ergebnisse der Enquete-Kommission bilden eine substantielle Grundlage für die nun folgende Ausarbeitung einer Regierungsvorlage. Zieldatum für dieses bundeseinheit­liche Tierschutzgesetz ist das Jahr 2004. Folgende Punkte werden dabei in der Regierungs­vorlage zentrale Berücksichtigung finden:

Erstens: die Regelung der verfassungsrechtlichen Grundlage für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz unter Beobachtung des Artikels 11 B-VG. Das heißt, die Gesetzgebung wird Bundessache sein, die Vollziehung bleibt Landessache.

Zweitens: Dem Zustand der Rechtszersplitterung und Unüberschaubarkeit soll mit dem neuen bundeseinheitlichen Gesetz ein Ende gesetzt werden. Wir wissen alle, dass momentan in diesem Bereich insgesamt zehn Landes-Tierschutzgesetze, zirka 35 Durchführungsver­ordnungen und zwei Ländervereinbarungen gemäß Artikel 15a bestehen. In Zukunft werden wir eine bundeseinheitliche Regelung haben, die selbstverständlich auch die europarechtlich ge­botenen Vorgaben berücksichtigen wird.

Drittens: Die genauen Inhalte des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes werden noch abzu­klären sein. Wir sind uns dessen bewusst, dass es diesbezüglich noch weitgehend divergie­rende Ansichten gibt, wie uns dies sowohl die Enquete-Kommission als auch die heutige Debatte bestätigt haben. Der Tierschutz in Österreich verfügt schon heute über einen hohen Standard, und ich möchte betonen, dass diese Standards, die heute schon auf Landesebene


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