Wir haben
schließlich auch eine Verantwortung: eine Verantwortung nicht nur gegenüber den
Menschen, die das Volksbegehren unterschrieben haben, sondern eine
Verantwortung auch gegenüber den Tieren, die wir nutzen, die wir halten, die
wir in unserer Obhut haben und an deren Haltungsform wir unsere Humanität
werden messen müssen.
Ich fordere Sie
daher auf: Machen wir endlich – endlich! – Nägel mit Köpfen! Machen
wir ein Tierschutzgesetz, das einen seriösen Tierschutz festschreibt, das sich
auf modernem Standard bewegt, das sich in der EU sehen lassen kann, das die
Niveaus der Bundesländer hält oder auf ein einheitliches hohes Niveau
festschreibt – und nicht nach unten nivelliert, wie das vermutlich eine
Intention Ihrerseits ist (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer:
Wieder eine Unterstellung!) –, und lassen Sie Fachleute und
Tierschützerinnen und Tierschützer mitreden und nicht nur Interessenvertreter
der Landwirtschaft! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.50
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zum Wort
gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär.
(Abg. Öllinger – in Richtung des Staatssekretärs Morak –: Sind Sie der
Brieftauben-Experte?)
12.50
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Auch der
letzte Redebeitrag hat uns gezeigt, mit welchem Engagement, mit welchem sehr
persönlichen Engagement gerade in dieser Materie um Positionen gerungen wird.
Es ist eine sensible und sehr emotionale Materie. Ich glaube, wir tun gut
daran, auch wir hier auf der Regierungsbank, kühlen Kopf zu bewahren, um dieses
Problem, das uns so sehr bewegt, auch zu lösen.
Wie Sie wissen, hat der Herr Bundeskanzler noch vor den vergangenen
Nationalratswahlen die Realisierung eines bundesweiten Tierschutzgesetzes in
Aussicht gestellt, und diese Forderung hat auch Eingang in das Arbeitsprogramm
der Bundesregierung gefunden. Von dem bereits vor der Bildung der
Bundesregierung eingebrachten Initiativantrag der Abgeordneten Schüssel, Khol und
Grillitsch als Basis ausgehend, hat der Nationalrat dieses Thema zu einem vorrangigen
Arbeitsschwerpunkt erklärt und in den vergangenen Monaten auch gemacht. Dafür
sei den Abgeordneten dieses Hohen Hauses Dank gesagt.
Im Rahmen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 wurde die
Ausarbeitung des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes kompetenzmäßig dem BKA,
im Einvernehmen mit den fachlich betrauten Bundesministerien, zugeordnet. Damit
wird die erhöhte Koordinierungskompetenz – auch hinsichtlich der Länder –
des Bundeskanzleramtes berücksichtigt und betont. Die vorliegenden Ergebnisse
der Enquete-Kommission bilden eine substantielle Grundlage für die nun folgende
Ausarbeitung einer Regierungsvorlage. Zieldatum für dieses bundeseinheitliche
Tierschutzgesetz ist das Jahr 2004. Folgende Punkte werden dabei in der
Regierungsvorlage zentrale Berücksichtigung finden:
Erstens: die Regelung der verfassungsrechtlichen Grundlage für ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz unter Beobachtung des Artikels 11
B-VG. Das heißt, die Gesetzgebung wird Bundessache sein, die Vollziehung bleibt
Landessache.
Zweitens: Dem Zustand der Rechtszersplitterung und Unüberschaubarkeit
soll mit dem neuen bundeseinheitlichen Gesetz ein Ende gesetzt werden. Wir
wissen alle, dass momentan in diesem Bereich insgesamt zehn
Landes-Tierschutzgesetze, zirka 35 Durchführungsverordnungen und zwei
Ländervereinbarungen gemäß Artikel 15a bestehen. In Zukunft werden wir
eine bundeseinheitliche Regelung haben, die selbstverständlich auch die europarechtlich
gebotenen Vorgaben berücksichtigen wird.
Drittens: Die genauen Inhalte des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes werden noch abzuklären sein. Wir sind uns dessen bewusst, dass es diesbezüglich noch weitgehend divergierende Ansichten gibt, wie uns dies sowohl die Enquete-Kommission als auch die heutige Debatte bestätigt haben. Der Tierschutz in Österreich verfügt schon heute über einen hohen Standard, und ich möchte betonen, dass diese Standards, die heute schon auf Landesebene