geregelt sind, auch in das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz
aufgenommen werden sollen. Dort, wo dies den österreichischen Konsumenten, der
österreichischen Landwirtschaft und der Lebensmittelsicherheit in unserem Land
dient, soll es aber noch weitere Verbesserungen geben.
Es ist das erklärte Ziel dieser Bundesregierung, beim Tierschutz
innerhalb der EU eine Vorreiterrolle zu übernehmen. In diesem Sinne bin ich
zuversichtlich, dass es trotz der auch heute noch zu Tage getretenen teilweise
extrem divergierenden Meinungsunterschiede schlussendlich gelingen wird, ein
qualitativ hochwertiges bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hier in diesem
Hause zu beschließen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.54
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Grillitsch. Die Uhr ist auf 10 Minuten gestellt. –
Bitte.
12.54
Abgeordneter
Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt in Österreich
ein klares Bekenntnis zum Tierschutz, und zwar ein umfassendes Bekenntnis mit
einem breiten gesellschaftlichen Konsens.
Ich war tief
beeindruckt vom konstruktiven Gesprächsklima anlässlich der Tierschutz-Enquete.
Nachdem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor der letzten Wahl die Initiative
ergriffen hat und die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes angekündigt hat,
haben wir dann am 20. Dezember bei der Konstituierung des Nationalrates
gemeinsam einen Antrag für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz
eingebracht. Und es waren dann auch wir, die ÖVP unter Wolfgang Schüssel, die
die Initiative zur Durchführung einer Tierschutz-Enquete ergriffen haben, um
das auch einmal klar zu sagen. (Abg. Gradwohl:
Sechs Jahre zu spät!)
Nicht immer
zurückschauen, sondern in die Zukunft blicken, lieber Heinz Gradwohl! Das würde
auch dir einmal gut tun. (Beifall bei der ÖVP.)
Umso enttäuschter
bin ich, meine Damen und Herren Abgeordneten von der SPÖ und von den Grünen,
wenn ich sehen muss, wie Sie heute hier agieren und Behauptungen, Pauschalbehauptungen
in den Raum stellen, dass es Missstände in der Schweinewirtschaft gibt. Dann
nennen Sie doch diese Missstände, wenn es sie gibt! Dann haben Sie doch den
Mut, diese Missstände hier zu nennen, anstatt Pauschalverurteilungen
vorzunehmen, die weder Hand noch Fuß haben! Ich bitte Sie darum! (Beifall
bei der ÖVP.)
Kehren Sie ab von
dieser polemischen Parteipolitik (Abg. Öllinger:
Bitte? – Der Einzige, der polemisiert, sind Sie!), wie Sie sie wieder
zu betreiben versuchen, weil Sie wissen, dass Ihnen die Felle und das Vertrauen
bei der Bevölkerung davonschwimmen. Kehren Sie zurück zu einem konstruktiven
Klima, denn es geht letztlich – und das ist oberstes Gebot, auch für
uns – um Konsumentenschutz! Hier zu behaupten, dass Menschen, die mit
Tieren zu tun haben, von vornherein Tierquäler wären (Ruf bei der SPÖ: Das behauptet ja niemand! – Abg.
Dipl.-Ing. Pirklhuber: Wer hat denn das gesagt, Kollege
Grillitsch?) – manchmal habe ich auf Grund der Darstellungen so den
Eindruck, als ob überall, ob in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung oder
in der Heimtierhaltung, ausschließlich Tierquäler am Werk wären, meine Damen
und Herren (Abg. Binder: Ist das
jetzt Polemik, Herr Kollege?) –, das kann doch nicht der Weg sein, wie
wir ein gemeinsames bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zustande bringen!
Ich bin zwar noch
nicht sehr lange im Nationalrat, aber eines weiß ich auch, Frau Abgeordnete
Sima: Es ist wahrscheinlich wesentlich leichter, ein Bundesgesetz im Sinne
einer Pensionssicherungsreform zu ändern, als neun unterschiedliche
Landes-Tierschutzgesetze in Bundeskompetenz zu erheben. Das ist wahrscheinlich
wesentlich schwieriger, als ein Bundesgesetz zu ändern, und daher glaube ich,
dass der Vergleich, den Sie da gebracht haben, wirklich ein schlechter ist und
kein guter.