Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 70

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geregelt sind, auch in das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz aufgenommen werden sollen. Dort, wo dies den österreichischen Konsumenten, der österreichischen Landwirtschaft und der Lebensmittelsicherheit in unserem Land dient, soll es aber noch weitere Verbesserungen geben.

Es ist das erklärte Ziel dieser Bundesregierung, beim Tierschutz innerhalb der EU eine Vorreiterrolle zu übernehmen. In diesem Sinne bin ich zuversichtlich, dass es trotz der auch heute noch zu Tage getretenen teilweise extrem divergierenden Meinungsunterschiede schluss­endlich gelingen wird, ein qualitativ hochwertiges bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hier in diesem Hause zu beschließen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. Die Uhr ist auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

12.54


Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt in Österreich ein klares Bekenntnis zum Tierschutz, und zwar ein umfassendes Bekenntnis mit einem breiten gesellschaftlichen Konsens.

Ich war tief beeindruckt vom konstruktiven Gesprächsklima anlässlich der Tierschutz-Enquete. Nachdem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor der letzten Wahl die Initiative ergriffen hat und die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes angekündigt hat, haben wir dann am 20. De­zember bei der Konstituierung des Nationalrates gemeinsam einen Antrag für ein bundes­einheitliches Tierschutzgesetz eingebracht. Und es waren dann auch wir, die ÖVP unter Wolfgang Schüssel, die die Initiative zur Durchführung einer Tierschutz-Enquete ergriffen haben, um das auch einmal klar zu sagen. (Abg. Gradwohl: Sechs Jahre zu spät!)

Nicht immer zurückschauen, sondern in die Zukunft blicken, lieber Heinz Gradwohl! Das würde auch dir einmal gut tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Umso enttäuschter bin ich, meine Damen und Herren Abgeordneten von der SPÖ und von den Grünen, wenn ich sehen muss, wie Sie heute hier agieren und Behauptungen, Pauschal­behauptungen in den Raum stellen, dass es Missstände in der Schweinewirtschaft gibt. Dann nennen Sie doch diese Missstände, wenn es sie gibt! Dann haben Sie doch den Mut, diese Missstände hier zu nennen, anstatt Pauschalverurteilungen vorzunehmen, die weder Hand noch Fuß haben! Ich bitte Sie darum! (Beifall bei der ÖVP.)

Kehren Sie ab von dieser polemischen Parteipolitik (Abg. Öllinger: Bitte? – Der Einzige, der polemisiert, sind Sie!), wie Sie sie wieder zu betreiben versuchen, weil Sie wissen, dass Ihnen die Felle und das Vertrauen bei der Bevölkerung davonschwimmen. Kehren Sie zurück zu einem konstruktiven Klima, denn es geht letztlich – und das ist oberstes Gebot, auch für uns – um Konsumentenschutz! Hier zu behaupten, dass Menschen, die mit Tieren zu tun haben, von vornherein Tierquäler wären (Ruf bei der SPÖ: Das behauptet ja niemand! – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Wer hat denn das gesagt, Kollege Grillitsch?) – manchmal habe ich auf Grund der Darstellungen so den Eindruck, als ob überall, ob in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung oder in der Heimtierhaltung, ausschließlich Tierquäler am Werk wären, meine Damen und Herren (Abg. Binder: Ist das jetzt Polemik, Herr Kollege?) –, das kann doch nicht der Weg sein, wie wir ein gemeinsames bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zustande bringen!

Ich bin zwar noch nicht sehr lange im Nationalrat, aber eines weiß ich auch, Frau Abgeordnete Sima: Es ist wahrscheinlich wesentlich leichter, ein Bundesgesetz im Sinne einer Pensions­sicherungsreform zu ändern, als neun unterschiedliche Landes-Tierschutzgesetze in Bundes­kompetenz zu erheben. Das ist wahrscheinlich wesentlich schwieriger, als ein Bundesgesetz zu ändern, und daher glaube ich, dass der Vergleich, den Sie da gebracht haben, wirklich ein schlechter ist und kein guter.

 


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