Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 78

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aber wirklich nur Einzelfälle sind, die Bevölkerung verunsichert und natürlich auch das Bild in der Öffentlichkeit verfälscht.

Deshalb müssen wir, Hohes Haus, viel mehr Bewusstseinsbildung und Allgemeinbildung in diesem Themenbereich betreiben. Nur dann, wenn möglichst viele Menschen wieder ein direktes Verhältnis zur Natur und zu ihren Kreaturen, das heißt den Tieren, aufbauen, wird das Tier in unserer Gesellschaft wieder den richtigen Stellenwert einnehmen.

Eine der wesentlichen Feststellungen bei der Tierschutz-Enquete war, dass die Landesgesetze zwar unterschiedlich, jedoch durchaus gut sind, dass aber viele Defizite in der Vollziehung bestehen. Die Landesgesetzgebung im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich des Tierschutzes, hat daher auf jeden Fall ihre Berechtigung und ihren Sinn gehabt. Die Nutztierhaltung auf einem Kärntner Bergbauernhof funktioniert eben anders als zum Beispiel in Wien, und daher können wir nicht überall einheitliche Standards, die nicht den vielfältigen landwirtschaftlichen Gegebenheiten in den Gebieten und Regionen Österreichs entsprechen, einführen.

Als Regionalentwickler stimmt es mich obendrein immer nachdenklich, wenn Länderkom­petenzen beschnitten werden und die viel gepriesene so genannte Vielfalt der regionalen Eigenständigkeit im vereinten Europa oftmals zur Worthülse verkümmert. (Abg. Wittauer: Herr Abgeordneter, wir haben gemeinsam einen Entschließungsantrag!) Hier wünsche ich mir auch von unserem Koalitionspartner und von den anderen Fraktionen eine Zurücknahme der Forde­rungen bei weiteren Gesetzen. Ich weiß aber sehr wohl, dass gerade die EU-Normen nach einer bundeseinheitlichen Regelung verlangen, und die ÖVP mit Bundeskanzler Schüssel an der Spitze steht auch zu diesem Vorhaben.

Wir sollten bei jedem neuen Gesetz aber auch bedenken, dass wir im Grunde Ver­waltungs­vereinfachung wollen, damit der Vollzug besser gestaltet werden kann. Das heißt, wir brauchen auf der Vollzugsebene Menschen, die den artgemäßen Umgang mit Tieren verstehen. Es ist niemandem geholfen, wenn extreme Tierschützer etwa als Tieranwälte auf Bauern und Heimtierhalter gleichermaßen losgelassen werden. (Abg. Dr. Glawischnig: „Losgelassen“? – Abg. Grillitsch: „Losgelassen“ ist ein Kärntner Ausdruck!) Auch da sind Bewusstseinsbildung und gegenseitiges Aufeinanderzugehen enorm wichtig.

Aus den Expertengesprächen und Statements bei dieser Enquete-Kommission ist auch abzu­leiten, dass wir nicht unbedingt strengere Richtlinien brauchen. Österreich ist ohnehin in vielen Belangen ein Musterland, im Umwelt- und Naturschutz – auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen –, bei den Menschenrechten, in Fragen der Sicherheit, so auch bereits jetzt im Tierschutz. Wir dürfen bei einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz daher nicht voran­preschen, sondern müssen vor allem an jene denken, die von den Tieren und mit den Tieren leben, nämlich an unsere Bauern!

Ein allzu strenges Tierschutzgesetz führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung auf dem internationalen Markt und ist schlichtweg auch existenzgefährdend. (Abg. Dr. Glawischnig: Stimmt ja gar nicht!) Es gibt bereits genügend Beispiele dafür, dass jenseits unserer Staats­grenze Betriebe entstehen, die keine dermaßen strengen Auflagen zu erfüllen haben und deren Waren auf unseren heimischen Märkten landen und von uns Österreichern gekauft werden. Es muss uns daher klar sein: Wir exportieren damit den Tierschutz und importieren Lebensmittel, von denen wir oftmals nicht einmal die Herkunft kennen. Und das haben unsere Bauern nicht verdient!

Die Spielregeln haben sich für unsere Bauern schon oft genug geändert und sind durchwegs härter geworden. (Abg. Dr. Glawischnig: Heute geht es ja um Tierschutz!) Die Bauern haben sich immer wieder angepasst und umgestellt, sie haben investiert und Einkommenseinbußen hinnehmen müssen; auch dann, wenn die Wirtschaftslage sie dazu gezwungen hat, ist das immer wieder passiert.

 


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