aber wirklich nur
Einzelfälle sind, die Bevölkerung verunsichert und natürlich auch das Bild in
der Öffentlichkeit verfälscht.
Deshalb müssen
wir, Hohes Haus, viel mehr Bewusstseinsbildung und Allgemeinbildung in diesem
Themenbereich betreiben. Nur dann, wenn möglichst viele Menschen wieder ein
direktes Verhältnis zur Natur und zu ihren Kreaturen, das heißt den Tieren,
aufbauen, wird das Tier in unserer Gesellschaft wieder den richtigen
Stellenwert einnehmen.
Eine der
wesentlichen Feststellungen bei der Tierschutz-Enquete war, dass die
Landesgesetze zwar unterschiedlich, jedoch durchaus gut sind, dass aber viele
Defizite in der Vollziehung bestehen. Die Landesgesetzgebung im Bereich der
Landwirtschaft, insbesondere im Bereich des Tierschutzes, hat daher auf jeden
Fall ihre Berechtigung und ihren Sinn gehabt. Die Nutztierhaltung auf einem
Kärntner Bergbauernhof funktioniert eben anders als zum Beispiel in Wien, und
daher können wir nicht überall einheitliche Standards, die nicht den
vielfältigen landwirtschaftlichen Gegebenheiten in den Gebieten und Regionen
Österreichs entsprechen, einführen.
Als
Regionalentwickler stimmt es mich obendrein immer nachdenklich, wenn Länderkompetenzen
beschnitten werden und die viel gepriesene so genannte Vielfalt der regionalen
Eigenständigkeit im vereinten Europa oftmals zur Worthülse verkümmert. (Abg. Wittauer: Herr Abgeordneter,
wir haben gemeinsam einen Entschließungsantrag!) Hier wünsche ich mir auch
von unserem Koalitionspartner und von den anderen Fraktionen eine Zurücknahme
der Forderungen bei weiteren Gesetzen. Ich weiß aber sehr wohl, dass gerade
die EU-Normen nach einer bundeseinheitlichen Regelung verlangen, und die ÖVP
mit Bundeskanzler Schüssel an der Spitze steht auch zu diesem Vorhaben.
Wir sollten bei
jedem neuen Gesetz aber auch bedenken, dass wir im Grunde Verwaltungsvereinfachung
wollen, damit der Vollzug besser gestaltet werden kann. Das heißt, wir brauchen
auf der Vollzugsebene Menschen, die den artgemäßen Umgang mit Tieren verstehen.
Es ist niemandem geholfen, wenn extreme Tierschützer etwa als Tieranwälte auf
Bauern und Heimtierhalter gleichermaßen losgelassen werden. (Abg. Dr. Glawischnig:
„Losgelassen“? – Abg. Grillitsch: „Losgelassen“ ist ein Kärntner
Ausdruck!) Auch da sind Bewusstseinsbildung und gegenseitiges
Aufeinanderzugehen enorm wichtig.
Aus den
Expertengesprächen und Statements bei dieser Enquete-Kommission ist auch abzuleiten,
dass wir nicht unbedingt strengere Richtlinien brauchen. Österreich ist ohnehin
in vielen Belangen ein Musterland, im Umwelt- und Naturschutz – auch wenn
das viele nicht wahrhaben wollen –, bei den Menschenrechten, in Fragen der
Sicherheit, so auch bereits jetzt im Tierschutz. Wir dürfen bei einem
bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz daher nicht voranpreschen, sondern müssen
vor allem an jene denken, die von den Tieren und mit den Tieren leben, nämlich
an unsere Bauern!
Ein allzu strenges
Tierschutzgesetz führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung auf dem
internationalen Markt und ist schlichtweg auch existenzgefährdend. (Abg. Dr. Glawischnig: Stimmt ja
gar nicht!) Es gibt bereits genügend Beispiele dafür, dass jenseits unserer
Staatsgrenze Betriebe entstehen, die keine dermaßen strengen Auflagen zu
erfüllen haben und deren Waren auf unseren heimischen Märkten landen und von
uns Österreichern gekauft werden. Es muss uns daher klar sein: Wir exportieren
damit den Tierschutz und importieren Lebensmittel, von denen wir oftmals nicht
einmal die Herkunft kennen. Und das haben unsere Bauern nicht verdient!
Die Spielregeln haben
sich für unsere Bauern schon oft genug geändert und sind durchwegs härter geworden. (Abg. Dr. Glawischnig: Heute geht es ja um Tierschutz!) Die
Bauern haben sich immer wieder angepasst und umgestellt, sie haben investiert
und Einkommenseinbußen hinnehmen müssen; auch dann, wenn die Wirtschaftslage
sie dazu gezwungen hat, ist das immer wieder passiert.