Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 83

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des Tierschutzgesetzes, auf diese Überlegungen wieder zurückkommt, fällt es vielleicht leichter, manche Standards einzuführen.

Auch die verschiedenen Forderungen nach Strafen und Kontrollen sind natürlich legitim. Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es kontrolliert wird. Aber gerade im Bereich des Tierschutzes sollte man meiner Ansicht nach nicht unbedingt nur von Strafen und übermäßigen Kontrollen ausgehen, sondern in Zukunft auch die positive Motivation in den Mittelpunkt stellen, sprich: das Gesetz dahin gehend ausbauen, die Tierhalter – und damit meine ich nicht nur die Landwirt­schaft, sondern alle Tierhalter – durch motivierende Maßnahmen, Begleitmaßnahmen dazu zu bringen, Tierschutz im Sinne des Tieres zu realisieren.

Dass Österreich Vorreiter innerhalb der EU sein soll beziehungsweise in manchen Bereichen bereits ist, ist, glaube ich, eigentlich auch klar. Dass wir nicht die einzelnen Ländergesetze ver­wässern wollen, ist im Interesse von uns allen. Dass ein automatisches Übernehmen des jeweils höchsten Standards nicht anzustreben ist, ist auch leicht nachvollziehbar, da es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Grundvoraussetzungen gibt. Wir können die land­wirtschaftliche Haltung in Wien nicht mit einer bergbäuerlichen Haltung in Höfen, die mehrere Jahrhunderte alt sind, vergleichen. Da eine automatische Gleichstellung zu verankern, wäre auch nicht im Sinne der Tierhalter.

Sehr stark wurde etwas betont, was auch ich für sehr wichtig halte, nämlich dass nicht nur bauliche Maßnahmen, nicht nur die Gegebenheiten vor Ort wichtig sind, sondern dass die persönliche Betreuung eines Tieres, der persönliche Kontakt eines Tieres zum Menschen eine zentrale Forderung sein muss, etwas, was in Zukunft ebenfalls im Mittelpunkt stehen soll. Ich weiß aus meiner praktischen Erfahrung mit sehr vielen Tieren: Wenn das Tier den persönlichen Kontakt verliert, verliert es auch sehr viel an Lebensfreude. Das ist also ein sehr wichtiger Faktor, der berücksichtigt gehört.

Was wir wollen, sind strenge Regeln. Was wir wollen, ist ein gutes Gesetz. Was wir wollen, ist, dass wir es bis zum Herbst ausarbeiten – ein Zeitrahmen, der meiner Meinung nach durchaus im Bereich des Möglichen ist. Danach wird der Entwurf in die entsprechenden Gremien kommen. Der Vorwurf, dass 2004 viel zu weit entfernt ist, ist also nicht richtig, sondern 2004 als Termin für das In-Kraft-Treten des Gesetzes ist realistisch. Alles andere wäre unrealistisch.

Die ÖVP wird hinter einem guten, auf das Einzeltier ausgerichteten Tierschutzgesetz stehen. Wir werden diesbezüglich auch unsere Überlegungen einbringen, und es wird im Sinne des Tieres zu einem relativ schnellen Abschluss kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.48


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Werter Präsident! Werte Regierungsmit­glieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als neue Abgeordnete habe ich mich bereits vor meiner Tätigkeit im Nationalrat mit dem Tierschutz in meinem Bundesland Steiermark und auch in ganz Österreich beschäftigt. Ich habe aber auch schon früher die Diskussionen um ein Bundestierschutzgesetz verfolgt, insbesondere jene um das Tierschutz-Volksbegehren 1996, welches immerhin von mehr als 460 000 besorgten und tierschutzbewegten Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet worden ist.

Will man die Chronologie der Ereignisse in Sachen Tierschutz in Österreich zusammenfassen, so kann man Folgendes feststellen: Das Hohe Haus hat, was von den Proponenten des Tierschutz-Volksbegehrens sehr honoriert worden ist, mit einem öffentlichen Hearing im Plenarsaal am 20. Dezember 1996 sehr ambitioniert begonnen. Nicht lange danach lagen zwei Entwürfe, nämlich von der SPÖ und den Grünen, für ein strenges und modernes Bundes­tierschutzgesetz vor, welche beide mit maßgeblichen Tierschutzorganisationen und deren Expertin­nen und Experten abgestimmt waren. – Herr Kollege Scheuch – er ist ja noch anwe-


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