des
Tierschutzgesetzes, auf diese Überlegungen wieder zurückkommt, fällt es
vielleicht leichter, manche Standards einzuführen.
Auch die
verschiedenen Forderungen nach Strafen und Kontrollen sind natürlich legitim.
Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es kontrolliert wird. Aber gerade im Bereich
des Tierschutzes sollte man meiner Ansicht nach nicht unbedingt nur von Strafen
und übermäßigen Kontrollen ausgehen, sondern in Zukunft auch die positive
Motivation in den Mittelpunkt stellen, sprich: das Gesetz dahin gehend
ausbauen, die Tierhalter – und damit meine ich nicht nur die Landwirtschaft,
sondern alle Tierhalter – durch motivierende Maßnahmen,
Begleitmaßnahmen dazu zu bringen, Tierschutz im Sinne des Tieres zu
realisieren.
Dass Österreich
Vorreiter innerhalb der EU sein soll beziehungsweise in manchen Bereichen
bereits ist, ist, glaube ich, eigentlich auch klar. Dass wir nicht die
einzelnen Ländergesetze verwässern wollen, ist im Interesse von uns allen.
Dass ein automatisches Übernehmen des jeweils höchsten Standards nicht
anzustreben ist, ist auch leicht nachvollziehbar, da es in den einzelnen
Bundesländern unterschiedliche Grundvoraussetzungen gibt. Wir können die landwirtschaftliche
Haltung in Wien nicht mit einer bergbäuerlichen Haltung in Höfen, die mehrere
Jahrhunderte alt sind, vergleichen. Da eine automatische Gleichstellung zu
verankern, wäre auch nicht im Sinne der Tierhalter.
Sehr stark wurde
etwas betont, was auch ich für sehr wichtig halte, nämlich dass nicht nur
bauliche Maßnahmen, nicht nur die Gegebenheiten vor Ort wichtig sind, sondern
dass die persönliche Betreuung eines Tieres, der persönliche Kontakt eines
Tieres zum Menschen eine zentrale Forderung sein muss, etwas, was in Zukunft
ebenfalls im Mittelpunkt stehen soll. Ich weiß aus meiner praktischen Erfahrung
mit sehr vielen Tieren: Wenn das Tier den persönlichen Kontakt verliert,
verliert es auch sehr viel an Lebensfreude. Das ist also ein sehr wichtiger
Faktor, der berücksichtigt gehört.
Was wir wollen,
sind strenge Regeln. Was wir wollen, ist ein gutes Gesetz. Was wir wollen, ist,
dass wir es bis zum Herbst ausarbeiten – ein Zeitrahmen, der meiner
Meinung nach durchaus im Bereich des Möglichen ist. Danach wird der Entwurf in
die entsprechenden Gremien kommen. Der Vorwurf, dass 2004 viel zu weit entfernt
ist, ist also nicht richtig, sondern 2004 als Termin für das In-Kraft-Treten
des Gesetzes ist realistisch. Alles andere wäre unrealistisch.
Die ÖVP wird
hinter einem guten, auf das Einzeltier ausgerichteten Tierschutzgesetz stehen.
Wir werden diesbezüglich auch unsere Überlegungen einbringen, und es wird im
Sinne des Tieres zu einem relativ schnellen Abschluss kommen. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.48
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächste Rednerin
hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.48
Abgeordnete
Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Werter Präsident! Werte
Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als neue
Abgeordnete habe ich mich bereits vor meiner Tätigkeit im Nationalrat mit dem
Tierschutz in meinem Bundesland Steiermark und auch in ganz Österreich
beschäftigt. Ich habe aber auch schon früher die Diskussionen um ein
Bundestierschutzgesetz verfolgt, insbesondere jene um das Tierschutz-Volksbegehren
1996, welches immerhin von mehr als 460 000 besorgten und
tierschutzbewegten Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet worden
ist.
Will man die Chronologie der Ereignisse in Sachen Tierschutz in Österreich zusammenfassen, so kann man Folgendes feststellen: Das Hohe Haus hat, was von den Proponenten des Tierschutz-Volksbegehrens sehr honoriert worden ist, mit einem öffentlichen Hearing im Plenarsaal am 20. Dezember 1996 sehr ambitioniert begonnen. Nicht lange danach lagen zwei Entwürfe, nämlich von der SPÖ und den Grünen, für ein strenges und modernes Bundestierschutzgesetz vor, welche beide mit maßgeblichen Tierschutzorganisationen und deren Expertinnen und Experten abgestimmt waren. – Herr Kollege Scheuch – er ist ja noch anwe-