send –, es
geht also doch! (Abg. Wittauer: Das war aber mit Ihrem
Regierungspartner nicht abgesprochen!)
Aber spätestens ab
diesem Zeitpunkt bis wenige Tage vor der Wahl 2002 war es einzig und
allein die ÖVP, die einem Bundestierschutzgesetz nicht zustimmen wollte. (Abg. Wittauer:
Die ÖVP war damals Ihr Regierungspartner!) Darüber hinaus versuchten
Vertreter der ÖVP in den Jahren 1996 bis 2002 unentwegt, Gespräche und die
Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen zu erschweren, zu verhindern, um so eine
Entscheidung für die Anliegen des Tierschutz-Volksbegehrens zu hintertreiben. (Abg. Wittauer:
Das ist jetzt eine Wiederholung!) Umso größer war daher dann die
Überraschung für alle Tierfreundinnen und Tierfreunde in unserem Land, dass
ausgerechnet der Bundeskanzler der ÖVP wenige Tage vor der Wahl mit dem
Versprechen, einem Bundestierschutzgesetz zuzustimmen, an die Öffentlichkeit
gegangen ist – das freilich mediengerecht dekoriert mit Hunderl und
Katzerl.
Die Überraschung,
meine Damen und Herren, dauerte allerdings nicht sehr lange. Wer gemeint hat,
dass das Hohe Haus nun mit einem Entwurf für ein Bundestierschutzgesetz befasst
wird, der seitens der Regierungsfraktionen eingebracht wurde, wird wiederum
enttäuscht. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Stattdessen fängt die
Bundesregierung unter Führung der Österreichischen Volkspartei wieder beim
Jahr 1996 an. Am 10. April dieses Jahres wurde eine
Enquete-Kommission im österreichischen Nationalrat eingesetzt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittauer), bei der wir – auch
Sie, Herr Kollege – zahlreiche, hoch qualifizierte und engagierte
Referate gehört haben. Nur die ÖVP/FPÖ-Regierung ... (Abg. Wittauer: Das wissen
wir ja alle! ... 2003, Gesetz 2004!) – Sie waren ohnehin schon am
Wort, ein bissel Geduld noch, ja? (Beifall bei der SPÖ.)
Die
ÖVP/FPÖ-Regierung tritt aber nach wie vor auf der Stelle und denkt in
Wirklichkeit gar nicht daran, diesen Zustand über Lippenbekenntnisse hinaus zu
verändern. Also gestehen Sie das doch endlich einmal ein! Ich bin der festen
Überzeugung, dass die ÖVP-Bauernbundfunktionäre, die sich gerade sehr gut
unterhalten (Abg. Grillitsch: Beim Reden kommen die Leut’ zusammen!), ihrer
Klientel bei Gott nichts Gutes tun mit ihrer Hinhaltetaktik und ihrer
Verweigerung. Viele Bauern haben von sich aus bereitwillig ihre Stalltüren
geöffnet, und zwar nicht nur für Touristen, sondern auch für die Konsumentinnen
und Konsumenten, und treten selbst ebenfalls für eine strengere und
tierfreundlichere Tierschutzgesetzgebung ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.) – Das ist
wirklich einen Applaus wert.
Auch in meiner
Heimat Weststeiermark kann ich stolz auf einige solcher Beispiele verweisen.
Wir dürfen einfach nicht vergessen oder übersehen, dass durch die Haltung von
Nutztieren Lebensmittel produziert werden, die auch von uns Menschen verzehrt
werden. Tierschutz ist damit aktiver Konsumentenschutz. (Abg. Wittauer: Das steht
drin im Entschließungsantrag! Das kann man drin nachlesen!)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Tierschutz ist für uns im Wesentlichen eine
ethische, moralische Verpflichtung. In der Gesellschaft gibt es einen breiten
Konsens über den Wert des Tierschutzes, und es wäre sehr schön, würde sich
dieser Konsens auch in diesem Hohen Hause widerspiegeln. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl zu Wort
gemeldet. – Bitte. (Abg. Mag. Mainoni: 10 Minuten ist ein
bisschen viel! – Abg. Wittauer:
Verschone uns bitte mit Wiederholungen!)
13.53
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Wittauer, ich verschone
dich mit Wiederholungen, aber ich kann dich nicht verschonen mit einem Vorwurf,
nämlich dem, dass auch du zur Kenntnis nehmen musst (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Jetzt wird er gleich weinen!),
dass sechsjähriges Erleben seine Narben und Wunden hinterlässt, und die kann
man nicht einfach beiseite schieben und vergessen.