Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 87

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oder die Europäischen Betriebssportspiele 2003 in Salzburg, um hier nur einige erfolgreiche Beispiele zu nennen.

Sowohl die Position des Sportes in Österreich als auch die Rolle Österreichs im internationalen Konzert wird durch diese internationalen Austragungen enorm gestärkt. Und wenn wir am 2. Juli dieses Jahres auch noch für Salzburg den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2010, dem größten Sportereignis der Welt erhalten, dann wird Österreich ein weiteres Mal im Mittel­punkt des Weltgeschehens stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In einem Bereich hinkt Österreich allerdings im EU-Vergleich noch nach, und zwar was die Rechtsgrundlagen für den Sport betrifft. Obwohl es in Österreich mindestens genauso viele Berufssportler wie Journalisten und Schauspieler gibt, haben wir noch kein Gesetz, mit dem die Agenden des Berufssportes geregelt werden. Genauso wie die bereits erwähnten Bewerbungen und die Durchführung von Wettbewerben brauchen wir auch in Österreich rechtliche Rahmen­bedingungen für unsere Berufssportler.

Auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen sowohl im Bereich des Fußballnachwuchs-Sportes als auch im Bereich der Leichtathletik beschäftige ich mich bereits seit langer Zeit mit dieser Materie. In meiner früheren Funktion als Geschäftsführer eines Bundes-Nachwuchszentrums in Salzburg hatte ich immer wieder mit dem Problem der Abtrennung zwischen Berufs- und Amateursport zu tun. Klare diesbezügliche Regelungen hat es in der Vergangenheit nicht gegeben, was die tägliche Arbeit in den Vereinen sehr erschwert hat. Meistens war es so, dass Problemfälle als Einzelfälle abgehandelt wurden und nur mit großem persönlichen Einsatz und mit großem Aufwand an finanziellen Ressourcen durch die Beiziehung von Rechtsbeiständen oder Schiedsgerichten gelöst werden konnten.

Solche Fälle sind aber auch in Vereinen mit weniger Publizität aufgetreten, was ich in vielen persönlichen Gesprächen feststellen konnte, sodass es zu einer starken Verunsicherung von Funktionären einerseits und Sportlern andererseits gekommen ist.

Besonders für die Funktionäre hat in diesen Fällen die Haftungsfrage eine ganz entscheidende Rolle gespielt. So ist ein Berufssportgesetz für den gemeinnützigen Sport, der in Österreich eine tragende, flächendeckende Rolle in sozialen, pädagogischen und gesundheitspolitischen Be­reichen spielt, von immenser Bedeutung. Wenn es zu einer klaren Abgrenzung zwischen Berufssport und gemeinnützigem Sport kommt, dann haben auch die 300 000 ehrenamtlichen Mitarbeiter in den zirka 12 000 Vereinen in Österreich eine gesicherte Basis für ihre unent­behrliche Arbeit, und zwar ganz im Sinne des Sports.

Es kann doch nicht so sein, dass eine Gruppe, wie es nun einmal die Berufssportler sind, ohne gesetzliche Rahmenbedingungen leben müssen. Wir brauchen also so rasch wie möglich Rechtssicherheit – darüber herrscht seit Jahren Einigkeit – für unsere Sportler und Vereine.

Mit den zum jetzigen Zeitpunkt vorhandenen beziehungsweise eigentlich nicht vorhandenen Regelungen wird die Zukunft des professionellen Sportes nicht zu lösen sein. Der österreichische Spitzensport muss auch logistisch jenen Platz bekommen, den er heute bereits wirtschaftlich innehat.

Umso erfreulicher ist es, dass es nun – resultierend aus dieser langen Diskussionsphase – einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines Berufssportgesetzes gibt, ein Antrag, der – was noch erfreulicher ist – mit einem Fristenlauf versehen ist.

Unbestritten ist jedoch, dass mit der bisherigen Rechtslage, wie ich bereits erwähnt habe, nicht das Auslangen gefunden werden kann. Es sind also Regelungen notwendig, die auf die Be­sonderheiten des Sports Rücksicht nehmen.

Die Einbindung der BSO ist daher sicherlich der richtige Weg, da damit gewährleistet ist, dass die Eigenheiten aller Sportarten bedacht werden und in die Gesetzesmaterie einfließen können.

 


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