oder die
Europäischen Betriebssportspiele 2003 in Salzburg, um hier nur einige
erfolgreiche Beispiele zu nennen.
Sowohl die
Position des Sportes in Österreich als auch die Rolle Österreichs im
internationalen Konzert wird durch diese internationalen Austragungen enorm
gestärkt. Und wenn wir am 2. Juli dieses Jahres auch noch für Salzburg den
Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2010, dem größten Sportereignis der
Welt erhalten, dann wird Österreich ein weiteres Mal im Mittelpunkt des
Weltgeschehens stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
In einem Bereich
hinkt Österreich allerdings im EU-Vergleich noch nach, und zwar was die
Rechtsgrundlagen für den Sport betrifft. Obwohl es in Österreich mindestens
genauso viele Berufssportler wie Journalisten und Schauspieler gibt, haben wir
noch kein Gesetz, mit dem die Agenden des Berufssportes geregelt werden.
Genauso wie die bereits erwähnten Bewerbungen und die Durchführung von
Wettbewerben brauchen wir auch in Österreich rechtliche Rahmenbedingungen
für unsere Berufssportler.
Auf Grund meiner
persönlichen Erfahrungen sowohl im Bereich des Fußballnachwuchs-Sportes als
auch im Bereich der Leichtathletik beschäftige ich mich bereits seit langer
Zeit mit dieser Materie. In meiner früheren Funktion als Geschäftsführer eines
Bundes-Nachwuchszentrums in Salzburg hatte ich immer wieder mit dem Problem der
Abtrennung zwischen Berufs- und Amateursport zu tun. Klare diesbezügliche
Regelungen hat es in der Vergangenheit nicht gegeben, was die tägliche Arbeit in
den Vereinen sehr erschwert hat. Meistens war es so, dass Problemfälle als
Einzelfälle abgehandelt wurden und nur mit großem persönlichen Einsatz und mit
großem Aufwand an finanziellen Ressourcen durch die Beiziehung von
Rechtsbeiständen oder Schiedsgerichten gelöst werden konnten.
Solche Fälle sind
aber auch in Vereinen mit weniger Publizität aufgetreten, was ich in vielen
persönlichen Gesprächen feststellen konnte, sodass es zu einer starken
Verunsicherung von Funktionären einerseits und Sportlern andererseits gekommen
ist.
Besonders für die
Funktionäre hat in diesen Fällen die Haftungsfrage eine ganz entscheidende
Rolle gespielt. So ist ein Berufssportgesetz für den gemeinnützigen Sport, der
in Österreich eine tragende, flächendeckende Rolle in sozialen, pädagogischen
und gesundheitspolitischen Bereichen spielt, von immenser Bedeutung. Wenn es
zu einer klaren Abgrenzung zwischen Berufssport und gemeinnützigem Sport kommt,
dann haben auch die 300 000 ehrenamtlichen Mitarbeiter in den zirka
12 000 Vereinen in Österreich eine gesicherte Basis für ihre unentbehrliche
Arbeit, und zwar ganz im Sinne des Sports.
Es kann doch nicht
so sein, dass eine Gruppe, wie es nun einmal die Berufssportler sind, ohne
gesetzliche Rahmenbedingungen leben müssen. Wir brauchen also so rasch wie
möglich Rechtssicherheit – darüber herrscht seit Jahren Einigkeit –
für unsere Sportler und Vereine.
Mit den zum
jetzigen Zeitpunkt vorhandenen beziehungsweise eigentlich nicht
vorhandenen Regelungen wird die Zukunft des professionellen Sportes nicht
zu lösen sein. Der österreichische Spitzensport muss auch logistisch jenen
Platz bekommen, den er heute bereits wirtschaftlich innehat.
Umso erfreulicher
ist es, dass es nun – resultierend aus dieser langen
Diskussionsphase – einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines
Berufssportgesetzes gibt, ein Antrag, der – was noch erfreulicher
ist – mit einem Fristenlauf versehen ist.
Unbestritten ist
jedoch, dass mit der bisherigen Rechtslage, wie ich bereits erwähnt habe, nicht
das Auslangen gefunden werden kann. Es sind also Regelungen notwendig, die
auf die Besonderheiten des Sports Rücksicht nehmen.
Die Einbindung der
BSO ist daher sicherlich der richtige Weg, da damit gewährleistet ist, dass die
Eigenheiten aller Sportarten bedacht werden und in die Gesetzesmaterie
einfließen können.