Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 88

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Basierend auf den Ergebnissen dieser Expertenrunde – bestehend aus Schrammel, Marhold, Tomandl und Grundei – um diese Experten namentlich zu nennen – muss unter Berück­sichtigung der besonderen Sporteigenheiten eben auch ein Gesetz für den Berufssport ge­schaffen werden.

Ich halte es für besonders wichtig, dass man dieses Gesetz nicht nur durch die Brille des Arbeitsrechtlers, sondern vor allem durch die Brille des Sportes sieht. Unter Berücksichtigung dessen haben wir ja bereits bei unserer Fachtagung am 7. April die, wie ich meine, richtige Richtung eingeschlagen.

Das Berufssportgesetz muss für alle Bereiche, die einen Berufssportler betreffen, Gültigkeit haben: sowohl für die Rechtsbereiche als auch für die Steuerrechtsbereiche, für die sozialver­sicherungsrechtlichen Bereiche, et cetera. Es sollen eben alle Bereiche abgedeckt werden.

Zusammenfassend: Wir brauchen eine klare Definition des Berufssportlers. Wir brauchen, wie ich bereits gesagt habe, ein Gesetz für den Berufssportler, das alle Querschnittmaterien abdeckt – und vor allem muss es ein Gesetz aus der Sicht des Sportes sein. Es muss dem Sport, den Vereinen und den Sportlern Rechtssicherheit bieten.

Ich bin der Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg ein Garant dafür ist, dass dieser fehlende Ansatz der Professionalität im Berufssport binnen eines Jahres erfolgreich eliminiert sein wird. Nutznießer davon sind sicherlich unsere Sportler und Vereine.

In diesem Sinne: Es lebe der Sport! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.06


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

14.06


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Beim Berufssportgesetz handelt es sich um eine relativ unumstrittene Materie zwischen den Parteien, und ich hoffe daher, dass damit die Basis dafür geschaffen wird, dass wir zu einer umfassenden Regelung der Sportagenden kommen.

Die Bedenken, die wir bei diesem Gesetz haben, sind sicherlich die, dass es sich dabei nicht um ein Gesetz handeln darf, das ausschließlich die Interessen des Fußballsports widerspiegelt, der aber natürlich einer der Hauptbetreiber eines derartigen Gesetzes ist. Bedenken wir, dass ein Fußballer 3 bis 6 Millionen Schilling in der Bundesliga verdienen kann und bei ihm dann teilweise die verschiedensten Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen oder auch sozialrechtlichen Bestimmungen angewandt oder eben nicht angewandt werden.

Die Schwierigkeit bei dieser Materie ist etwa auch, zu entscheiden, in welche Richtung sich das entwickeln soll: Soll in Zukunft der Fußballer, soll der Profisportler bei Ballsportarten, bei Mannschaftssportarten eher in Richtung Eigenunternehmer oder eher in Richtung Arbeitnehmer betrachtet werden? Diesen Interessenausgleich festzulegen, das wird vor allem auch für die kleinen Vereine wichtig sein, nämlich dahin gehend, inwieweit diese dann in ein derartiges Gesetz hineinfallen, wenn auch dort Zuwendungen an bestimmte Sportler getroffen werden.

Das heißt also, auf der einen Seite muss dieser von mir bereits angesprochene Interessen­ausgleich geschaffen werden – die Definition „Berufssportler“ wird daher eine der wichtigsten Aufgaben dieses Gesetzes sein –, auf der anderen Seite darf man aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und damit die kleinen Vereine sozusagen an den Rand des Ruins führen, wenn sie mit Regelungen konfrontiert werden, die letztendlich von ihrer Kleinstruktur her nicht zum Vereinsgefüge passen.

Ein weiterer Interessenausgleich, der bei diesem Gesetz zu beachten sein wird, ist, dass auch Berufssportler in Einzelsportarten natürlich Anrechte haben werden, wenn vor allem sozialversi-


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