Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 94

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nachzuvollziehen, wo diese Unfälle tatsächlich passieren und woraus insbesondere hohe Behandlungskosten resultieren. In diesem Bereich ist eine Freizeitunfallversicherung durchaus gerechtfertigt.

Aber in diesem Zusammenhang muss man natürlich auch über andere Menschen in unserer Gesellschaft diskutieren, die sich ganz bewusst einem erhöhten Risiko aussetzen und die bisher nicht mit höheren Beitragsleistungen zur Kasse gebeten werden. Dann diskutieren wir das ganz offen! Wie ist es mit denjenigen, die ganz bewusst und gegen den Rat aller be­handelnden Ärzte gesundheitsgefährdendes Übergewicht in Kauf nehmen sowie die daraus resultierenden Krankheiten, die dann auch mit sehr viel Geld behandelt werden müssen? Ich glaube, Professor Grünewald könnte uns da als Fachmann einiges ... (Widerspruch bei der SPÖ.)

Wir müssen darüber diskutieren können, wenn es darum geht, Schäden, die aus unver­nünftigem, gegen besseren Rat geführten Lebenswandel resultieren. Darüber müssen wir disku­tieren, genauso wie über all diejenigen, die sich ganz bewusst extremem Alkoholgenuss hingeben und bei denen dann die Behandlung der daraus resultierenden Schäden von der Allgemeinheit zu tragen sind. Genauso gilt das beim Extremraucher. Auch da wissen wir, dass er sich persönlich diesem Risiko aussetzt und die Kosten dann der Allgemeinheit übertragen werden.

Führen wir also diese offene Diskussion! Das wird natürlich schwierig, aber wir haben als Verantwortliche für die Finanzierung der Leistungen, welche die Öffentlichkeit zu erbringen hat, eben die Aufgabe, auch darüber nachzudenken, wie das in Hinkunft gestaltet werden soll. Sie alle sind herzlich eingeladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, und ich bin überzeugt davon, dass Sie alle Ihren konstruktiven Beitrag dazu leisten können.

Aber wenn diese Diskussion geführt wird, dann offen, umfassend und ohne irgendwelche Ein­schränkungen! Ich bin überzeugt davon, dass es eine lange Diskussion werden wird, doch wenn wir wollen, werden wir zu einem gemeinsamen Ergebnis für diese Gesellschaft kommen, und unter dem Strich steht ein durchschnittlich gesünderer Österreicher – davon bin ich über­zeugt –, weil er dann mehr Sport betreibt, vernünftig Sport betreibt und wahrscheinlich auch gesünder lebt, sich nicht mehr so dem Risiko des Übergewichts, des überhöhten Alkohol­genusses und des Extremrauchens aussetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Zum Berufssportgesetz – Herr Matznetter, es ist überhaupt kein Problem, wenn Sie glauben, dass Sie ein Recht darauf haben, zu rauchen, zu trinken oder Übergewicht zu haben. Dann teilen wir einfach Risikogruppen ein! Wer in diese Risikogruppe will, der zahlt eben den höheren Beitrag, weil er auf Grund der Daten, die dann bei diversen Gesundheitsuntersuchungen zur Verfügung stehen, einfach in eine Risikogruppe eingeteilt wird. Es bleibt ja dem Einzelnen überlassen, sich die Risikogruppe auszusuchen. Aber führen wir die Diskussion öffentlich! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum Berufssportgesetz. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir hier Einstimmigkeit unter den Parteien erzielen konnten, sodass wir jetzt nicht nur darüber diskutieren, sondern endlich auch anfangen, Nägel mit Köpfen zu machen. Die Erarbeitung und Beschlussfassung eines Berufssportgesetzes ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) – Herr Kolle­ge Bauer, womit haben Sie denn das Problem? Mit dem Übergewicht, mit zu viel Rauchen oder mit dem Alkoholgenuss? Extremsportler sind Sie ja nicht, wie ich weiß. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Berufssportgesetz ist in Ausarbeitung und soll die Rahmenbedingungen für ein vereins­internes Disziplinarrecht, für die Schaffung von Sportgerichten und Sportgesellschaften ent­halten. Geregelt werden soll die Verwertung von Sportveranstaltungen. Der Leistungsschutz des Sportlers soll enthalten sein. Geregelt werden sollen das Verhältnis zwischen Sportler und Verein, das Ausbildungsverhältnis und die Ausbildungsentschädigung, die Kontrolle des Sport­lers, das Recht auf sportliche Betätigung, die Pflicht zur Teilnahme an Verbandswettkämpfen,


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