die
Arbeitskräfteüberlassung, allgemeine Regelungen für Berufssportverträge und der
Schutz von Minderjährigen. – Herr Kollege Bauer, wenn Sie das
interessiert, dann hören Sie mir zu.
Zur Erarbeitung
der rechtlichen Grundlagen für das Berufssportgesetz ist bereits ein Beirat
eingerichtet worden. Vertreter aller vier Parlamentsparteien sind Mitglieder in
diesem Beirat, weiters der ÖFB, die Bundesliga, drei Arbeitsrechtsexperten, die
BSO, der Tennis-, der Leichtathletik-, der Handball-, der Volleyball-, der Ski-
und der Basketballverband, die Spielergewerkschaft und Vertreter der
Verbindungsstelle der Bundesländer sowie das Bundesministerium für Justiz und
das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Wir haben bereits
eine Studie von Professor Schrammel erstellen lassen; diese liegt seit
27. August 2002 vor. Auf der Basis der bisherigen Fachtagungen und der
Studie von Universitätsprofessor Dr. Schrammel haben wir gemeinsam die
weitere Vorgangsweise festgelegt. So wird jetzt dieser Gesetzentwurf unter der
Federführung und der laufenden Befassung des Beirates weiterentwickelt. Die BSO
übernimmt die Koordinierung des autonomen Sports, der Beirat übernimmt die
Funktion eines Lenkungsteams und wird laufend über die Ergebnisse von
Professor Schrammel berichten. Der Gesetzentwurf wird bis
30. September 2003 zur Begutachtung vorliegen, und eine Beschlussfassung
wird es spätestens am 1. März 2004 geben.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Damit wird innerhalb kürzester Zeit ein wesentlicher
Meilenstein gesetzt werden, und etwas, was die Ausübung des österreichischen
Sports auf besondere Grundlagen stellt, wird vorgelegt werden. Ich bedanke mich
heute schon für die gemeinsamen Vorarbeiten, die bisher völlig im Einklang
aller Beteiligten abgelaufen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
14.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Mikesch. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Jugend, die heute so zahlreich zu uns gekommen ist! Jetzt bin ich
Unternehmerin und führe mit meinem Mann einen Produktionsbetrieb. Ich komme aus
einem kleinen Familienunternehmen, einem typischen Klein- und Mittelbetrieb,
und freue mich, heute zum Berufssportgesetz zu reden, da meine Jugendzeit vom
Spitzensport geprägt war. Ich kann auf einige Landesmeistertitel in Torlauf,
Riesentorlauf und Abfahrt zurückblicken. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Aus meiner
persönlichen Erfahrung kenne ich daher beide Seiten, einmal die Seite des
Sportlers und anderseits die des Arbeitgebers. Leistungssportler zu sein
bedeutet wahrlich, einen anstrengenden Beruf auszuüben, einen Beruf, der als
solcher noch nicht ausreichend definiert ist. Deshalb brauchen wir dieses
Berufssportgesetz. Dazu müssen wir diesen Begriff einmal klar definieren.
Dieser Vier-Parteien-Entschließungsantrag ist der Anfang eines parlamentarischen
Entwicklungsprozesses, und am Ende soll ein Gesetz herauskommen, das allen
hilft und Rechtssicherheit für den Berufssportler schafft, in Fragen des
Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts, und auch die spezifischen Probleme
der Frauen müssen geklärt und in ein einheitliches Gesetz gegossen werden. Als
ehemalige Spitzensportlerin und jetzige Unternehmerin bin ich bereit, mich
einzubringen und meine Erfahrungen, positive wie negative, einfließen zu
lassen.
Sport bedeutet
Leistung, Mut, Einsatz und natürlich volle Konzentration auf das Ziel. Daher
ist es ganz wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Sportlerinnen und
Sportler sich voll und ganz auf ihre sportliche Ausübung konzentrieren können,
damit der Sport im Vordergrund bleibt. Es geht daher jetzt darum, die
Berufssportlerinnen und -sportler in einem unternehmerischen Rahmen zu
etablieren und eine klare Regelung dafür zu finden, dass bei bezahlter
Sportausübung im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht eine Absicherung vorhanden
ist. Andererseits geht es auch um die rechtliche Absicherung für Vereine und
Verbände, also für die Arbeitgeberseite.