Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 95

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die Arbeitskräfteüberlassung, allgemeine Regelungen für Berufssportverträge und der Schutz von Minderjährigen. – Herr Kollege Bauer, wenn Sie das interessiert, dann hören Sie mir zu.

Zur Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen für das Berufssportgesetz ist bereits ein Beirat eingerichtet worden. Vertreter aller vier Parlamentsparteien sind Mitglieder in diesem Beirat, weiters der ÖFB, die Bundesliga, drei Arbeitsrechtsexperten, die BSO, der Tennis-, der Leicht­athletik-, der Handball-, der Volleyball-, der Ski- und der Basketballverband, die Spielerge­werkschaft und Vertreter der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Wir haben bereits eine Studie von Professor Schrammel erstellen lassen; diese liegt seit 27. August 2002 vor. Auf der Basis der bisherigen Fachtagungen und der Studie von Universitätsprofessor Dr. Schram­mel haben wir gemeinsam die weitere Vorgangsweise festgelegt. So wird jetzt dieser Gesetz­entwurf unter der Federführung und der laufenden Befassung des Beirates weiterentwickelt. Die BSO übernimmt die Koordinierung des autonomen Sports, der Beirat übernimmt die Funktion eines Lenkungsteams und wird laufend über die Ergebnisse von Professor Schrammel berichten. Der Gesetzentwurf wird bis 30. September 2003 zur Begutachtung vorliegen, und eine Beschluss­fassung wird es spätestens am 1. März 2004 geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit wird innerhalb kürzester Zeit ein wesentlicher Meilenstein gesetzt werden, und etwas, was die Ausübung des österreichischen Sports auf besondere Grundlagen stellt, wird vorgelegt werden. Ich bedanke mich heute schon für die gemeinsamen Vorarbeiten, die bisher völlig im Einklang aller Beteiligten abgelaufen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.37


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

14.37


Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Jugend, die heute so zahlreich zu uns gekommen ist! Jetzt bin ich Unternehmerin und führe mit meinem Mann einen Produktionsbetrieb. Ich komme aus einem kleinen Familienunternehmen, einem typischen Klein- und Mittelbetrieb, und freue mich, heute zum Berufssportgesetz zu reden, da meine Jugendzeit vom Spitzensport ge­prägt war. Ich kann auf einige Landesmeistertitel in Torlauf, Riesentorlauf und Abfahrt zurückblicken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aus meiner persönlichen Erfahrung kenne ich daher beide Seiten, einmal die Seite des Sportlers und anderseits die des Arbeitgebers. Leistungssportler zu sein bedeutet wahrlich, einen anstrengenden Beruf auszuüben, einen Beruf, der als solcher noch nicht ausreichend definiert ist. Deshalb brauchen wir dieses Berufssportgesetz. Dazu müssen wir diesen Begriff einmal klar definieren. Dieser Vier-Parteien-Entschließungsantrag ist der Anfang eines parla­mentarischen Entwicklungsprozesses, und am Ende soll ein Gesetz herauskommen, das allen hilft und Rechtssicherheit für den Berufssportler schafft, in Fragen des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts, und auch die spezifischen Probleme der Frauen müssen geklärt und in ein einheitliches Gesetz gegossen werden. Als ehemalige Spitzensportlerin und jetzige Unter­nehmerin bin ich bereit, mich einzubringen und meine Erfahrungen, positive wie negative, einfließen zu lassen.

Sport bedeutet Leistung, Mut, Einsatz und natürlich volle Konzentration auf das Ziel. Daher ist es ganz wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Sportlerinnen und Sportler sich voll und ganz auf ihre sportliche Ausübung konzentrieren können, damit der Sport im Vordergrund bleibt. Es geht daher jetzt darum, die Berufssportlerinnen und -sportler in einem unternehmerischen Rahmen zu etablieren und eine klare Regelung dafür zu finden, dass bei bezahlter Sportausübung im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht eine Absicherung vorhanden ist. Andererseits geht es auch um die rechtliche Absicherung für Vereine und Verbände, also für die Arbeitgeberseite.

 


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