Regierungsvorlage: Hackler-Regelung für
Schwerarbeiter ist nicht anzuwenden
Pensionshöhe: 50,5 x 2 = 101% gedeckelt mit
80%. 80% der besten 25 Jahre; Durchschnittlicher Durchrechnungsverlust
10%, 2% Anpassungsverlust; der Durchrechnungsverlust ist gedeckelt mit 7%.
Gesamtverlust 9%
Die von der
Regierung vorgenommenen so genannten „Abfederungen“ sind für die meisten Betroffenen
nur Kosmetik:
Die Absenkung
des Steigerungsbetrages von 2 auf 1,78 Jahre soll nunmehr in den nächsten
drei Jahren erfolgen. Das bedeutet, dass es lediglich für drei Jahrgänge eine
geringfügige Erleichterung geben wird. Ab 2007 beträgt der Verlust allein aus
dieser Maßnahme in der Regel 11 Prozent. Da Frauenpensionen im Schnitt
niedriger sind als die der Männer, sind derartige Kürzungen umso schmerzlicher.
Betroffen sind
Frauen insbesondere auch durch die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes.
Die Verkürzung des Durchrechnungszeitraums pro Kind um maximal drei Jahre
ändert nichts daran, dass etwa Zeiträume der Teilzeitarbeit – weil Beruf
und Familie nur schlecht vereinbar sind – mittel- und langfristig zu massiven
Kürzungen bei den Frauenpensionen führen.
Weiteres
Beispiel:
22%
Verlust im Jahr 2018 trotz Deckelung des Durchrechnungsverlustes und zwei
Kindern
Frau N., am 1958 geboren, Studium bis zum 25. Lebensjahr. Nach dem Studium findet sie
eine gut bezahlte Stelle in einem internationalen Unternehmen. Mit
28 Jahren bekommt Frau N. ihr erstes Kind. Nach 3 Jahren
Kindererziehung setzt sie ihre Beschäftigung in Teilzeit fort. Zwei Jahre
später kommt das zweite Kind zur Welt. Frau G. widmet sich wieder 3 Jahre
ausschließlich der Kindererziehung.
Danach nimmt Frau G. wieder eine
Teilzeitbeschäftigung an; jedoch schlechter bezahlt. Nach 2 Jahren
Teilzeit steigt Frau G. wieder voll ins Berufsleben ein. Mit 58 Jahren
erreicht sie die Höchstbeitragsgrundlage.
40 Versicherungsjahre: 34 Beitragsjahre, davon
4 Jahre Teilzeit, 8 Jahre Kindererziehung, davon decken sich
2 Jahre mit Beitragsjahren.
Pensionsantritt: Alterspension mit
60 Jahren im Jahr 2018
Geltendes Recht:
Prozentsatz: 40 x 2 = 80%
GBMG auf Basis der besten 15 Jahre:
€ 3.912
Pensionshöhe: €
3.912 x 80% = € 3.130,– Bruttopension
Regierungsvorlage:
Prozentsatz: 40 x 1,78 = 71,2%
GBMG der besten 24 Jahre: € 3.438;
aber Deckel = € 3.912,– mal 90% = € 3.521,–
Pensionshöhe:
€ 3.521 x 71,2% = € 2.507,– Bruttopension = -20% + – 2% Anpassungsverlust.
Gesamtverlust 22%