Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 102

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Regierungsvorlage: Hackler-Regelung für Schwerarbeiter ist nicht anzuwenden

Pensionshöhe: 50,5 x 2 = 101% gedeckelt mit 80%. 80% der besten 25 Jahre; Durch­schnittlicher Durchrechnungsverlust 10%, 2% Anpassungsverlust; der Durchrechnungsverlust ist gedeckelt mit 7%.

Gesamtverlust 9%

Die von der Regierung vorgenommenen so genannten „Abfederungen“ sind für die meisten Be­troffenen nur Kosmetik:

Die Absenkung des Steigerungsbetrages von 2 auf 1,78 Jahre soll nunmehr in den nächsten drei Jahren erfolgen. Das bedeutet, dass es lediglich für drei Jahrgänge eine geringfügige Erleichterung geben wird. Ab 2007 beträgt der Verlust allein aus dieser Maßnahme in der Regel 11 Prozent. Da Frauenpensionen im Schnitt niedriger sind als die der Männer, sind derartige Kürzungen umso schmerzlicher.

Betroffen sind Frauen insbesondere auch durch die Ausweitung des Durch­rechnungszeit­raumes. Die Verkürzung des Durchrechnungszeitraums pro Kind um maximal drei Jahre ändert nichts daran, dass etwa Zeiträume der Teilzeitarbeit – weil Beruf und Familie nur schlecht vereinbar sind – mittel- und langfristig zu massiven Kürzungen bei den Frauenpensionen führen.

Weiteres Beispiel:

22% Verlust im Jahr 2018 trotz Deckelung des Durchrechnungsverlustes und zwei Kindern

Frau N., am 1958 geboren, Studium bis zum 25. Lebensjahr. Nach dem Studium findet sie eine gut bezahlte Stelle in einem internationalen Unternehmen. Mit 28 Jahren bekommt Frau N. ihr erstes Kind. Nach 3 Jahren Kindererziehung setzt sie ihre Beschäftigung in Teilzeit fort. Zwei Jahre später kommt das zweite Kind zur Welt. Frau G. widmet sich wieder 3 Jahre aus­schließlich der Kindererziehung.

Danach nimmt Frau G. wieder eine Teilzeitbeschäftigung an; jedoch schlechter bezahlt. Nach 2 Jahren Teilzeit steigt Frau G. wieder voll ins Berufsleben ein. Mit 58 Jahren erreicht sie die Höchstbeitragsgrundlage.

40 Versicherungsjahre: 34 Beitragsjahre, davon 4 Jahre Teilzeit, 8 Jahre Kindererziehung, davon decken sich 2 Jahre mit Beitragsjahren.

Pensionsantritt: Alterspension mit 60 Jahren im Jahr 2018

Geltendes Recht:

Prozentsatz: 40 x 2 = 80%

GBMG auf Basis der besten 15 Jahre: € 3.912

Pensionshöhe: € 3.912 x 80% = € 3.130,– Bruttopension

Regierungsvorlage:

Prozentsatz: 40 x 1,78 = 71,2%

GBMG der besten 24 Jahre: € 3.438; aber Deckel = € 3.912,– mal 90% = € 3.521,–

Pensionshöhe: € 3.521 x 71,2% = € 2.507,– Bruttopension = -20% + – 2% Anpassungsverlust.

Gesamtverlust 22%

 


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