Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesregierung betreffend „Kein Pensionsraub für Abfangjäger!“
(115/A) (E)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen
Behandlung des Selbständigen Antrages 115/A (E).
Da
dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine
Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wortreich
begründeten Kanzler und Vizekanzler am 29. April 2003 die
Pensionsreformpläne der Regierung. Über neue Abfangjäger für das Bundesheer und
die massive Belastung kranker Menschen durch unsoziale Selbstbehalte schwiegen
sie beharrlich, obwohl sie im Ministerrat gerade den Kampfflugzeugkauf und
„Krankenstrafsteuern“ mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen hatten.
Unter dem
Motto: „Alle verlieren – niemand gewinnt“ hat die Regierung dem
Nationalrat ein Pensionskürzungsprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt. An der
Kürzungstatsache ändern auch die so genannten „Abmilderungen“ der Regierung
nichts. Die vorliegenden Pläne führen zum völligen Umbau unseres
Pensionssystems. Ein Umbau, der für Personen mit 45 Beitragsjahren
mindestens 18 Prozent weniger Pension bringt, für Schwerarbeiterinnen bis
zu 2 Prozent weniger und für junge Leute von heute 25 Jahren bis zu
rund 40 Prozent weniger.
Die Behauptung
der Regierung, dass es für Menschen, die das ganze Leben gearbeitet haben und
kurz vor der Pension stehen, zu keinen Kürzungen kommt, ist falsch. In Wahrheit
bringen die so genannten Abmilderungen der Regierung gerade für jene, die
unmittelbar vor der Pension stehen (1. Halbjahr 2004) sogar noch eine
Verschärfung. Auch von der so genannten „Hackler-Regelung“ profitieren nur rund
zehn Prozent von allen, die wegen langer Versicherungsdauer in vorzeitige
Alterspension gehen könnten.
Wirkliche
„Hackler“, die ihr Leben lang schwer – etwa als Bauarbeiter, als Fach- und
HilfsarbeiterInnen in Industrie- und Handwerksbetrieben oder als Arbeiter in
Tourismus, Bergbau oder Forstbetrieben – gearbeitet haben, haben nichts
von einer „Hackler-Regelung“ wie sie die Regierung versteht.
Gerade schwer
arbeitende Menschen, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben, können
nach dem Willen dieser Regierung nicht mit 60 bzw. 55 Jahren in Pension
gehen. In den meisten Fällen fehlen ihnen wegen Arbeitslosigkeit (Wintersaison
im Bau und anderen Saisonbranchen, Firma geht in Konkurs) oder auch längerer
Krankenstände (auch aufgrund von Arbeitsunfällen) die notwendigen Beitragsjahre.
Beispiele:
Mehr als
50 Jahre arbeiten, trotzdem 9 Prozent Pensionsverslust
Herr Sch., am 24.11.1948 geboren, arbeitete
seit seinem 15. Lebensjahr; Lehre zum Elektroinstallateur, Arbeiter, seit
seinem 28. Lebensjahr im Außendienst einer großen Versicherung tätig.
Verfügt mit 60 über 45,5 Beitragsjahre (inkl. Bundesheer).
Derzeitige Rechtslage: (Hackler-Regelung für
Männer bis 30.9.1945 geboren)
Pensionsantritt mit 61 1/2 Jahren zum
1.6.2010 Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer
Pensionshöhe: 47 x 2 = 94% – 10,5%-Punkte =
83,5%-Punkte; Höchstens jedoch 80% der besten 16 Jahre und 4 Monate.