Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 101

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Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesregierung betreffend „Kein Pensionsraub für Abfangjäger!“ (115/A) (E)


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 115/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Wortreich begründeten Kanzler und Vizekanzler am 29. April 2003 die Pensionsreformpläne der Regierung. Über neue Abfangjäger für das Bundesheer und die massive Belastung kranker Menschen durch unsoziale Selbstbehalte schwiegen sie beharrlich, obwohl sie im Ministerrat gerade den Kampfflugzeugkauf und „Krankenstrafsteuern“ mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen hatten.

Unter dem Motto: „Alle verlieren – niemand gewinnt“ hat die Regierung dem Nationalrat ein Pensionskürzungsprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Kürzungstatsache ändern auch die so genannten „Abmilderungen“ der Regierung nichts. Die vorliegenden Pläne führen zum völligen Umbau unseres Pensionssystems. Ein Umbau, der für Personen mit 45 Bei­tragsjahren mindestens 18 Prozent weniger Pension bringt, für Schwerarbeiterinnen bis zu 2 Prozent weniger und für junge Leute von heute 25 Jahren bis zu rund 40 Prozent weniger.

Die Behauptung der Regierung, dass es für Menschen, die das ganze Leben gearbeitet haben und kurz vor der Pension stehen, zu keinen Kürzungen kommt, ist falsch. In Wahrheit bringen die so genannten Abmilderungen der Regierung gerade für jene, die unmittelbar vor der Pen­sion stehen (1. Halbjahr 2004) sogar noch eine Verschärfung. Auch von der so genannten „Hackler-Regelung“ profitieren nur rund zehn Prozent von allen, die wegen langer Ver­siche­rungsdauer in vorzeitige Alterspension gehen könnten.

Wirkliche „Hackler“, die ihr Leben lang schwer – etwa als Bauarbeiter, als Fach- und Hilfs­arbeiterInnen in Industrie- und Handwerksbetrieben oder als Arbeiter in Tourismus, Bergbau oder Forstbetrieben – gearbeitet haben, haben nichts von einer „Hackler-Regelung“ wie sie die Regierung versteht.

Gerade schwer arbeitende Menschen, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben, können nach dem Willen dieser Regierung nicht mit 60 bzw. 55 Jahren in Pension gehen. In den meisten Fällen fehlen ihnen wegen Arbeitslosigkeit (Wintersaison im Bau und anderen Saison­branchen, Firma geht in Konkurs) oder auch längerer Krankenstände (auch aufgrund von Ar­beitsunfällen) die notwendigen Beitragsjahre.

Beispiele:

Mehr als 50 Jahre arbeiten, trotzdem 9 Prozent Pensionsverslust

Herr Sch., am 24.11.1948 geboren, arbeitete seit seinem 15. Lebensjahr; Lehre zum Elektro­installateur, Arbeiter, seit seinem 28. Lebensjahr im Außendienst einer großen Versicherung tätig. Verfügt mit 60 über 45,5 Beitragsjahre (inkl. Bundesheer).

Derzeitige Rechtslage: (Hackler-Regelung für Männer bis 30.9.1945 geboren)

Pensionsantritt mit 61 1/2 Jahren zum 1.6.2010 Vorzeitige Alterspension wegen langer Ver­sicherungsdauer

Pensionshöhe: 47 x 2 = 94% – 10,5%-Punkte = 83,5%-Punkte; Höchstens jedoch 80% der besten 16 Jahre und 4 Monate.

 


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