Es ist – das,
glaube ich, wissen wir alle – nichts so gut, dass es nicht verbessert
werden könnte. Damit ich nicht so wie in der letzten
Wirtschaftsausschusssitzung missverstanden werde, möchte ich im Vorhinein
betonen, dass ich mich voll und ganz zu den Gesetzen bekenne, die wir im
Energiebereich überwiegend mehrheitlich, mit den Stimmen aller Parteien in
diesem Hause, beschlossen haben. Es muss jedoch erlaubt sein, im Lichte der
mittlerweile gewonnenen Erfahrungen über Änderungen und Verbesserungen nachzudenken
und diese auch anzusprechen.
Vieles von dem,
was wir heute wissen, wussten wir vor Jahren noch nicht, oder es war nicht
möglich, sich darauf zu einigen, oder wir haben es – und das kann ja auch
passiert sein in der Hektik, in der diese Gesetze manchmal zustande
kommen – schlicht und einfach übersehen. Ich bin mir nicht mehr ganz
sicher, ob die Regelung, die ich heute anspreche, übersehen wurde oder ob es
dazu keine Einigung gab.
Auf alle Fälle
möchte ich mich gleich zu Beginn für einen Schreibfehler im vorliegenden Antrag
entschuldigen. Es muss natürlich heißen: „ernannte Mitglieder anzugehören“ und
nicht „... auszugehören“. Ich habe auf eine Korrektur nicht mehr
bestanden, weil das mit Zeitverlust verbunden gewesen wäre – wir hätten
diesen Antrag neuerlich einbringen müssen –, und habe darauf vertraut,
dass Sie Verständnis dafür haben, dass, wo Menschen arbeiten, auch Fehler
passieren können.
Meine Damen und
Herren! Im Sinne eines funktionierenden Energie-Gasbeirates darf ich Sie
bitten, diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss positiv zu diskutieren und
entsprechend positiv zu beschließen. Momentan ist es so, dass dieser
Energie-Gasbeirat nicht voll funktionsfähig ist, weil die Vereinbarkeit nicht
zur Gänze gegeben ist. Es sind Firmenvertreter in diesem Energie-Gasbeirat
vertreten, sodass sich andere Firmen oder Unternehmen einfach nicht bereit
erklären, dort ihre Daten vorzulegen, wenn sie von der Konkurrenz in dieser
Form eingesehen werden können. – Das ist mein dringendes Anliegen zu
diesem Antrag.
Ich möchte die
Gelegenheit auch nützen, um zwei Probleme anzusprechen, die seit längerem
anhängig sind. Herr Bundesminister, wir haben den letzten Energiebericht im
Jahre 1996, glaube ich, in dieses Haus bekommen, und seither wurde, obwohl sich
in unserem Lande im Energiebereich so viel verändert hat, die Energiesituation
nie mehr evaluiert. Wir wissen momentan eigentlich nicht, wohin der Zug fährt
und ob er überhaupt in die richtige Richtung fährt: Setzen wir die richtigen
Maßnahmen? Bereiten wir die richtigen gesetzlichen Änderungen vor? – Es
wäre wirklich höchste Zeit, den Energiebericht für das Haus vorzubereiten und
einzubringen. Ich habe dazu vor zirka einem Jahr einen entsprechenden
Entschließungsantrag eingebracht.
Ein weiteres
Problem, das ebenfalls im Zusammenhang mit dem leider nicht vorliegenden
Energiebericht gesehen werden kann, ist der § 25 des ElWOG, in dem
vorgesehen ist, dass für die Festlegung der Regulierungsbehörde, die
mittlerweile nahezu ein Jahr arbeitet, der Bundesminister eine entsprechende
Verordnung erlässt, sodass ein halbwegs verlässlicher Rahmen für die
Vorgangsweise der Regulierungsbehörde gegeben ist. Da kann ich mir durchaus
vorstellen, dass es zur damaligen Zeit vielleicht gescheit war, dass man keine
Verordnung erlassen, sondern gesagt hat: Okay, wir installieren die
Regulierungsbehörde – in etwa gibt das Gesetz ja vor, wie es funktionieren
sollte – und lassen sie einmal arbeiten, ohne sie zu sehr einzuengen.
Mittlerweile
entwickelte sich die Situation so, dass sich auch die Landeshauptleute in der
Landeshauptleutekonferenz – nach vorliegendem Papier war das am
30. April – damit beschäftigt haben. Da wurde die Problematik in der
Diskussion schon angesprochen: Als Erstes müsste es einen Energiebericht der
Bundesregierung geben, damit klar wird, wohin die Regierung in
energiepolitischen Fragen steuert – wie gesagt, es ist momentan eher nicht
festzumachen, wohin sie steuert –, als Zweites die Grundsatzverordnung
des Bundesministers, damit dieser die politische Verantwortung für die Ziele
der Netzregulierung übernimmt, und dann erst das Projekt von der E-Control. Im
konkret vorliegenden Text lautet der einstimmige Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz so: