Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 163

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Es ist – das, glaube ich, wissen wir alle – nichts so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Damit ich nicht so wie in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung missverstanden werde, möchte ich im Vorhinein betonen, dass ich mich voll und ganz zu den Gesetzen bekenne, die wir im Energiebereich überwiegend mehrheitlich, mit den Stimmen aller Parteien in diesem Hause, beschlossen haben. Es muss jedoch erlaubt sein, im Lichte der mittlerweile ge­wonnenen Erfahrungen über Änderungen und Verbesserungen nachzudenken und diese auch anzusprechen.

Vieles von dem, was wir heute wissen, wussten wir vor Jahren noch nicht, oder es war nicht möglich, sich darauf zu einigen, oder wir haben es – und das kann ja auch passiert sein in der Hektik, in der diese Gesetze manchmal zustande kommen – schlicht und einfach übersehen. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob die Regelung, die ich heute anspreche, übersehen wurde oder ob es dazu keine Einigung gab.

Auf alle Fälle möchte ich mich gleich zu Beginn für einen Schreibfehler im vorliegenden Antrag entschuldigen. Es muss natürlich heißen: „ernannte Mitglieder anzugehören“ und nicht „... aus­zugehören“. Ich habe auf eine Korrektur nicht mehr bestanden, weil das mit Zeitverlust ver­bunden gewesen wäre – wir hätten diesen Antrag neuerlich einbringen müssen –, und habe darauf vertraut, dass Sie Verständnis dafür haben, dass, wo Menschen arbeiten, auch Fehler passieren können.

Meine Damen und Herren! Im Sinne eines funktionierenden Energie-Gasbeirates darf ich Sie bitten, diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss positiv zu diskutieren und entsprechend positiv zu beschließen. Momentan ist es so, dass dieser Energie-Gasbeirat nicht voll funktionsfähig ist, weil die Vereinbarkeit nicht zur Gänze gegeben ist. Es sind Firmenvertreter in diesem Energie-Gasbeirat vertreten, sodass sich andere Firmen oder Unternehmen einfach nicht bereit erklären, dort ihre Daten vorzulegen, wenn sie von der Konkurrenz in dieser Form eingesehen werden können. – Das ist mein dringendes Anliegen zu diesem Antrag.

Ich möchte die Gelegenheit auch nützen, um zwei Probleme anzusprechen, die seit längerem anhängig sind. Herr Bundesminister, wir haben den letzten Energiebericht im Jahre 1996, glaube ich, in dieses Haus bekommen, und seither wurde, obwohl sich in unserem Lande im Energiebereich so viel verändert hat, die Energiesituation nie mehr evaluiert. Wir wissen momentan eigentlich nicht, wohin der Zug fährt und ob er überhaupt in die richtige Richtung fährt: Setzen wir die richtigen Maßnahmen? Bereiten wir die richtigen gesetzlichen Änderungen vor? – Es wäre wirklich höchste Zeit, den Energiebericht für das Haus vorzubereiten und einzubringen. Ich habe dazu vor zirka einem Jahr einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.

Ein weiteres Problem, das ebenfalls im Zusammenhang mit dem leider nicht vorliegenden Energiebericht gesehen werden kann, ist der § 25 des ElWOG, in dem vorgesehen ist, dass für die Festlegung der Regulierungsbehörde, die mittlerweile nahezu ein Jahr arbeitet, der Bun­desminister eine entsprechende Verordnung erlässt, sodass ein halbwegs verlässlicher Rah­men für die Vorgangsweise der Regulierungsbehörde gegeben ist. Da kann ich mir durchaus vorstellen, dass es zur damaligen Zeit vielleicht gescheit war, dass man keine Verordnung erlassen, sondern gesagt hat: Okay, wir installieren die Regulierungsbehörde – in etwa gibt das Gesetz ja vor, wie es funktionieren sollte – und lassen sie einmal arbeiten, ohne sie zu sehr einzuengen.

Mittlerweile entwickelte sich die Situation so, dass sich auch die Landeshauptleute in der Landeshauptleutekonferenz – nach vorliegendem Papier war das am 30. April – damit be­schäftigt haben. Da wurde die Problematik in der Diskussion schon angesprochen: Als Erstes müsste es einen Energiebericht der Bundesregierung geben, damit klar wird, wohin die Regie­rung in energiepolitischen Fragen steuert – wie gesagt, es ist momentan eher nicht festzu­machen, wohin sie steuert –, als Zweites die Grundsatzverordnung des Bundesministers, damit dieser die politische Verantwortung für die Ziele der Netzregulierung übernimmt, und dann erst das Projekt von der E-Control. Im konkret vorliegenden Text lautet der einstimmige Beschluss der Landeshauptleutekonferenz so:

 


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