nicht erreichen
können. Dafür ist hauptsächlich das Stromwachstum verantwortlich, und das
Stromwachstum ist kein „Naturgesetz“.
Ich würde mir
wünschen, dass die großen Bausteine einer alternativen Energiepolitik auch im
Rahmen eines solchen Energiekonzeptes einfließen könnten, nämlich:
Energieeffizienz, der weitgehende Umstieg auf erneuerbare Energieträger, und
vor allem, dezentrale Versorgungsanlagen zu unterstützen und zu fördern. (Beifall
bei den Grünen.) Wir haben dies schon lange als Bausteine von grüner
Energiepolitik formuliert, aber ich kenne auch einige in den Reihen von ÖVP und
FPÖ, denen das ein Anliegen ist.
Ein dritter
Gedanke, der in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt und auch wichtiger
genommen werden muss, betrifft das Einbringen österreichischer Positionen im
europäischen Energiediskurs. Da sind einige sehr heikle Entscheidungen
ausständig. Ich nenne in diesem Zusammenhang den Fall vor dem Europäischen
Gerichtshof, in dem derzeit über die Frage der Beihilfen sehr intensiv diskutiert
wird, wobei es vor allem um die Frage der Grundversorgung geht und auch die
Beihilfen im Zusammenhang mit entlegener Versorgung, im Daseinsvorsorgebereich,
unter Umständen zur Disposition stehen.
Österreich sollte
sich bei diesen Liberalisierungsfragen auf der europäischen Ebene sehr intensiv
und mit einer guten Position einbringen. – Danke. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Wirtschaftsminister Dr. Bartenstein. – Bitte.
19.10
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In aller Kürze zu diesem Antrag zum Energie-Regulierungsbehördengesetz: Ich anerkenne das Problem. Den vorgeschlagenen Weg des Abgeordneten Oberhaidinger kann ich nicht oder jedenfalls noch nicht nachvollziehen, nämlich dass die Antwort auf dieses „Conflict of Interest“-Problem, das es aus meiner Sicht offensichtlich ist und das sich nicht unbedingt auf Grund des Gesetzes ergibt, sondern auf Grund der von den Ländern vorgenommenen Nominierungen und der Personen, die dort nominiert wurden, sowie der Verantwortlichkeiten, die diese Personen in Energiegesellschaften haben – dass die Antwort darauf der Entfall der Nominierungsrechte sein müsse. Lassen Sie uns hier offen und breiter diskutieren, lassen Sie uns sicherstellen, dass die derzeit aus meiner Sicht problematische „Conflict of Interest“-Situation bereinigt wird. Das müsste aus meiner Sicht das Ziel sein.
Herr Abgeordneter Oberhaidinger, du hast auch das Thema Energiebericht angeschnitten, ebenso Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Ein solcher Energiebericht ist in Ausarbeitung. Ich gehe davon aus, dass es noch im Jahre 2003, also im laufenden Kalenderjahr, möglich sein wird, dem Hohen Haus, wie gewünscht, einen Energiebericht als Diskussionsgrundlage für vieles zuzuleiten. (Abg. Dr. Glawischnig: Gut! Sehr gut!)
Lassen Sie mich noch auf das eingehen, was Herr Abgeordneter Kopf gesagt hat, weil es eine gewisse Aktualität besitzt: Die Grundpreiserhöhung der WIEN ENERGIE für Gas um fast 100 Prozent, das heißt eine Verdoppelung des Grundpreises, ist an und für sich schon eine Sache, die sehr kritisch zu sehen ist.
Was mich noch mehr stört als diese Verdoppelung des Grundpreises, die im Übrigen auf der Wiener politischen Ebene bisher keinerlei Konsequenzen gehabt hat – das ist vielleicht auch ein Hinweis an die Abgeordneten, die aus der Bundeshauptstadt stammen –, ist, dass die Begründung, die Liberalisierung sei der Grund für die notwendige Erhöhung des Grundpreises, eine absolut missbräuchliche Kundeninformation darstellt. Das wird von mir in aller Deutlichkeit und Schärfe zurückgewiesen! Mit der Liberalisierung des Erdgasmarktes hat das aber schon überhaupt nichts zu tun, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.13