ausschuss einzurichten, und weil handelnde Politiker natürlich dort auch
bekannt sind und die Materie eine ist, die sozusagen vor der Haustür
stattfindet.
Trotzdem und vor allem deshalb glaube ich, dass man diese
flächendeckende Herabsetzung des Wahlalters auf Gemeindeebene in allen
Bundesländern in Angriff nehmen sollte. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sofern das
umgesetzt ist, kann man es evaluieren und darüber diskutieren, wie es auf
Landes- und Bundesebene ausschaut. (Abg. Eder: In Wien gibt’s das schon, da war aber die ÖVP dagegen!)
Ich möchte noch eine eigene Studie der AKS – das ist die
sozialistische Jugend- beziehungsweise Schülerorganisation – zitieren, die
ein Ergebnis herausbringt, in dem 63 Prozent der AHS-, BHS- und
Berufsschüler die Senkung des Wahlalters ablehnen. Ich glaube, dass man Bedürfnisse
junger Menschen schon auch berücksichtigen muss. – Das ist eine von Ihnen in Auftrag
gegebene Studie. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, das stimmt doch überhaupt
nicht!) – Ich zitiere eine OTS-Meldung vom 14. Feber
von der AKS.
Bezüglich „Stichtag gleich Wahltag“ kann ich nur sagen, dass das bereits
eine Regelung war, auf die sich im Wahlkampf mündlich alle vier Parteien
geeinigt haben. Dementsprechend sehe ich einer positiven Behandlung im Sinne
der Jugend für Österreich nichts im Wege stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
20.01
Abgeordnete
Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fuhrmann hat aus
ihrem Erfahrungsschatz von der Mitbestimmung an den Schulen gesprochen. Ich
glaube auch, dass da einiges ausgebaut werden sollte. Andererseits hat es mich
in der vergangenen Legislaturperiode nicht nur einmal geärgert, dass genau
dort, wo wir ein sehr gutes Mitbestimmungsrecht haben, nämlich an den Universitäten – bei der
Österreichischen Hochschülerschaft mit nahezu Drittelparität –, mit allen
Mitteln versucht wurde, eben diese Mitbestimmungsmöglichkeiten zu beschneiden.
Da haben Sie in Ihrer Partei noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. (Beifall
bei der SPÖ.)
Herr Abgeordneter Klubobmann Scheibner hat zu vielen dieser Punkte
Zustimmung und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich meine auch, dass es
viele vernünftige Punkte sind, die hier angesprochen wurden, vor allen
Dingen – und da könnte ich mich auch mit dem Vorschlag anfreunden, den Sie
ergänzend gemacht haben –, dass man in Bezug auf den Stichtag auf die
Regelung von 1992 zurückgreift, damit es nicht mehr wie bei den Wahlen im
November vergangenen Jahres vorkommen kann, dass gewisse junge Erwachsene im
schlimmsten Fall 18 Jahre und elf Monate alt sind – und dann doch
nicht zur Wahl gehen können.
Es ist heute schon öfter angesprochen worden, dass junge Menschen für
sehr viele Geschäfte zum Beispiel im zivilrechtlichen Sinn Verantwortung
tragen, dass sie andererseits auch heiraten können – einer der massivsten
Verträge, die man schließen kann. Da wird man doch mit 18 Jahren auch
wählen können!
Zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre möchte ich mich äußern, weil
auch ich als Vorsitzende des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
einen Antrag eingebracht habe, damit auch Bürgerinitiativen schon mit
16 Jahren eingebracht werden können, denn es ist sehr wichtig, dass die
jugendliche Bevölkerung in unserem Land die Möglichkeit hat, dort, wo es sie
betrifft, mitzugestalten. Das ist gelebte Staatsbürgerschaftslehre, das ist
gelebte Demokratie, und das würde auch zur Harmonisierung beitragen. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)