chem Preis. Und
die Frage ist: Kann sich jeder den Preis, den Sie dafür verlangen, auch tatsächlich
noch leisten? So wird es bei den Selbstbehalten sein.
Frau Ministerin! Sie müssen wissen, dass es einen Unterschied macht, ob
ich im Quartal 10, 15 € zahle bei einem Einkommen von 600, 700 €
oder bei jenem Einkommen, über das Frau Ministerin Gehrer verfügt. Frau
Ministerin Gehrer hat vor kurzem im Fernsehen sinngemäß gesagt: Warum regt ihr
euch denn alle so auf? Ich zahle auch Selbstbehalte. – Natürlich zahlt sie
Selbstbehalte, aber bei ihrem Einkommen liegen die Selbstbehalte, die sie
bezahlt, im Promillebereich. Bei jemandem, der ein Einkommen von nicht einmal
1 000 € hat, stellt die Höhe der Selbstbehalte unter Umständen einen
zweistelligen Prozentsatz dar. Da liegt der Unterschied! Ich meine daher, genau
dort müssen wir ansetzen, Frau Ministerin.
Wenn Sie sagen, das tun wir ja, wir machen es ohnehin einkommensabhängig
oder sozial gestaffelt, dann wissen Sie jetzt schon, dass der
Verwaltungsaufwand für die Einkommenserhebungen wesentlich höher sein wird,
als die Selbstbehalte tatsächlich bringen werden. (Beifall bei den Grünen.)
Das kennen wir alle, und das wissen auch Sie.
Frau Ministerin! Noch ein Punkt: Wenn Sie sagen, durch die Selbstbehalte
soll die Qualität steigen, dann muss ich dem entgegenhalten: Das stimmt
einfach nicht! Die Qualität und der Leistungsanspruch speziell für
ASVG-Versicherte werden dadurch nicht höher. Sie haben da-durch nicht mehr
Leistungen, sie werden dadurch nicht angeglichen an die Leistungen zum Beispiel
jener, die bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter versichert
sind.
Wenn das Leistungsangebot automatisch mit Einführung des Selbstbehaltes
gestiegen wäre, dann hätten wir unter Umständen darüber diskutieren können. Sie
aber wollen nur eine Geldbeschaffungsaktion, ohne die Qualität im
Leistungsbereich für den Versicherten zu steigern, und das lehne ich ab! (Beifall
bei den Grünen.)
Frau Ministerin! Nicht jeder hat denselben Zugang zur
Gesundheitsversorgung. Das wissen Sie. Ich erwähne nur die baulichen
Gegebenheiten. Ich habe keine freie Arztwahl, Kollege Huainigg auch nicht,
sondern wir müssen zu jenen Ärzten gehen, die wir auf Grund der baulichen Gegebenheiten
erreichen können. Jene, die ein geringes Einkommen haben, können auch nicht zum
Facharzt in den nächsten Ort oder in die nächste Stadt fahren, weil sie in der
Regel die Fahrtkosten nicht bezahlen können. Also müssen sie dort bleiben, wo
sie sind.
Frau Ministerin! Sie wissen es, Gesundheitsvorsorge oder Versorgung bei
Krankheit ist immer eine Frage des Einkommens. Wer ein hohes Einkommen hat, der
kann es sich relativ gut richten. Wer ein geringes oder gar kein Einkommen
hat, der muss das annehmen, was da ist, und das ist nicht mehr viel. Deshalb
ist es wirklich nicht einzusehen, dass Sie jetzt von Menschen, die krank sind,
auch noch Steuern verlangen – und Selbstbehalte sind ganz einfach Steuern,
Sie können es nennen, wie Sie wollen, es sind Steuern –, ohne die Qualität
und das Leistungsangebot zu steigern. Sie haben auch nicht erwähnt, dass es in
ganz Österreich noch immer nicht das gleiche Recht auf Rehabilitation für alle
gibt, und es ist ein gewaltiger Unterschied, warum ich Rehabilitation brauche
und welches Einkommen ich habe.
Reden wir über etwas anderes, reden wir nicht über Selbstbehalte! Die
Einhebung kostet wieder mehr, als der Ertrag sein wird. Reden wir von gleichem
Recht auf Rehabilitation und von gleichen Chancen in der Gesundheitsversorgung
für alle Menschen in Österreich! – Danke. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.05
Präsident Dr. Andreas Khol:
Die 60 Minuten
der Aktuellen Stunde sind abgelaufen. Im Übrigen ist auch niemand mehr zu Wort
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich
der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich
gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal
verteilte Mitteilung.