zur erwerbsmäßigen
Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren, wir wissen ganz genau: Österreich hat eine Rechtskultur,
wir haben die ordentlichen Gerichte, die für die Durchsetzung von Rechten
zuständig sind. Aber an wen wurde nun diese Abfrageberechtigung
vergeben? – An Inkassobüros! Und jetzt soll mir einer erklären, ob
Inkassobüros in Österreich nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes,
nach der Gewerbeordnung dafür zuständig sind, Ansprüche und Rechte
durchzusetzen?
Wenn nun diese
Inkassobüros diese Abfrageberechtigungen bekommen, wissen Sie, was dann
passiert? – Sie suchen einen Schuldner. Dann haben sie seine Meldedaten,
und dann steht ein Mitarbeiter des Inkassobüros mit einem Schild vor dem Haus
dieses Schuldners, und auf diesem Schild steht: Herr Müller schuldet uns
100 000 €! – Genau das ist zu befürchten: dass mit diesen Meldedaten
Missbrauch betrieben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Ich sage Ihnen
noch ein anderes Beispiel: Berufsdetektive sind in Österreich nicht für die
Durchsetzung von Ansprüchen oder Rechten zuständig. Das widerspricht der
österreichischen Rechtsordnung. Stellen Sie sich nur eines vor: Ein
Berufsdetektiv bekommt, wie wir wissen, diesen Zugriff auf die
Meldedaten – rechtswidrigerweise! –, und dann bekommt er einen
Auftrag von einem Mann. Dieser Mann sucht seine Ex-Frau. Die Ex-Frau hat ihn
verlassen, weil sie von ihm geschlagen wurde – und auf einmal bekommt
dieser Ex-Mann die Meldedaten, die er sonst nicht bekommen würde, eben vom
Berufsdetektiv!
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das sind genau die Probleme, die wir im Datenschutzrat
aufgezeigt haben, als es um die Frage des Meldegesetzes gegangen ist, die wir in
der Debatte um das neue Meldegesetz aufgezeigt haben, aber unsere Argumente
haben nicht gefruchtet. Sie haben das beschlossen, und ich halte fest:
Bundesminister Strasser vollzieht dieses Bundesgesetz rechtswidrig, weil er Abfrageberechtigungen an Personen
vergibt, die die Voraussetzungen des Meldegesetzes nicht erbringen.
(Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
In der Begründung
der diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage meinte Bundesminister Strasser
noch, es wäre alles in Ordnung. Er meint, wenn jemand die Abfrageberechtigung
hat, dann müsse zumindest Vor- und Familienname – und jetzt kommt
es! –, das Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal, ein zusätzlicher
Bestandteil der Meldedaten angegeben und schließlich das Geburtsdatum bestimmt
werden.
Meine Damen und
Herren! Was Bundesminister Strasser da mitgeteilt hat, ist unwahr! Ich halte das hier fest. Die Anfragebeantwortung
stammt vom 17. März. Bereits vorher war bekannt, dass österreichische
Unternehmen damit geworben haben, ohne Bekanntgabe des Geburtsdatums ins
Zentrale Melderegister zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits mehrere
Verfahren in der Datenschutzkommission – und auch im Bundesministerium für
Inneres. Glauben Sie, wir lassen uns verarschen, meine sehr verehrten Damen und
Herren?! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – He-Rufe bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
Da hat
Bundesminister Strasser die Unwahrheit gesagt, wider besseres Wissen, und er
hat die rechtswidrige Vergabe damit gerechtfertigt. (Rufe bei der ÖVP:
Sprache!) Die Verantwortung dafür – ich sage es noch einmal –
trägt allein Bundesminister Strasser! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich sage es Ihnen noch einmal: Ich bin als Abgeordneter
gewohnt, dass ich nicht angelogen werde. Wenn ich eine Frage stelle, dann
möchte ich eine korrekte Antwort haben. Diese Antwort ist unkorrekt, und ich
betone noch einmal: Nicht Sie, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, sind damit
gemeint, sondern hier müsste Bundesminister Strasser sitzen, um sich zu rechtfertigen!
Wir haben noch weitere Bedenken. Derzeit ist eine Verordnung in Begutachtung, nämlich das Zentrale Vereinsregister. Frau Bundesministerin, vielleicht können Sie Herrn Bundesminister Strasser Folgendes übermitteln: Wir hoffen nicht, dass es auch hier eine derartige Verordnung