nach dem
Bundeshaushaltsgesetz gibt, nämlich dass die Möglichkeit besteht, die
Vereinsdaten entsprechend zu verkaufen und zu verwerten. Ich halte fest: Das
wäre nicht nur rechtswidrig, sondern auch verfassungswidrig.
Ich möchte das
hier mit allem Nachdruck festhalten, denn es muss im Interesse aller Österreicherinnen
und Österreicher liegen, dass die Datensicherheit gewährleistet ist. Bei diesem Bundesminister ist die Datensicherheit nicht gewährleistet.
Wir trauen diesem Bundesminister nicht. Wir wissen von seinen
Personalversetzungen, die am Rande des Amtsmissbrauches passiert sind, und ich
halte nochmals fest: Der Herr Bundesminister hat auf Grund der Bundesgesetze
eine rechtskonforme Vollziehung zu gewährleisten. (Abg. Mag. Molterer: Das tut er!)
Wir
Sozialdemokraten lehnen Datenschacher und Datenhandel in der beschriebenen Form
mit allem Nachdruck ab! Einmal ist Zahltag – und für Bundesminister
Dr. Strasser wird spätestens am Wahltag dieser Zahltag sein. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
15.10
Präsident
Dr. Andreas Khol: Der Herr Bundesminister für Inneres
hält sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union – konkret wird
Frau Bundesministerin Rauch-Kallat dazu Auskunft geben – auf. Gemäß
Art. 73 Abs. 3 der Bundesverfassung kann ein Minister den beigegebenen
Staatssekretär – einen solchen hat er aber nicht – oder einen
Bundesminister mit seiner Vertretung betrauen.
Der Herr
Bundesminister für Inneres hat gemäß Art. 73 Abs. 3 der
Bundesverfassung Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat beauftragt,
ihn zu vertreten.
Diese hat sich zur
Abgabe einer Stellungnahme gemeldet. Sie erhält das Wort. Ihre Wortmeldung,
Frau Bundesministerin, soll nicht länger als 10 Minuten sein. –
Bitte.
15.11
Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes
Haus! Lassen Sie mich zuerst Herrn Bundesminister Strasser entschuldigen: Er
befindet sich in Brüssel beim ersten Ministerrat der Justiz- und Innenminister,
der gemeinsam mit den „Erweiterungsministern“ stattfindet – also den
betreffenden Ministern der zehn Erweiterungskandidaten oder jetzt auch schon
aufgenommenen Mitgliedstaaten –, wo es um sehr wichtige Anliegen geht,
unter anderem auch um die Regelung im Bereich Asyl und Migration und um das
Thema der sicheren EU-Außengrenzen. Es ist daher sehr wichtig, dass unser
Innenminister, der Innenminister eines Landes, das einen Großteil dieser
Außengrenzen hat, dort teilnimmt, und ich bitte Sie daher, mit mir und der
Beantwortung durch mich vorlieb zu nehmen.
Ganz zu Beginn
möchte ich aber entschieden Ihre Behauptung, Herr Abgeordneter Maier, zurückweisen,
dass Innenminister Strasser Ihnen in der Beantwortung Ihrer parlamentarischen
Anfrage die Unwahrheit gesagt hat. Das lasse ich sicher nicht auf ihm sitzen! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ganz kurz zur
Sache: Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980
und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wurde die
Grundlage für die Errichtung des Zentralen Melderegisters geschaffen.
Gleichzeitig erfolgte die Übertragung der meldebehördlichen Kompetenz in den
Städten, in denen Bundespolizeidirektionen bestehen, auf die Bürgermeister.
Mit der
Meldegesetz-Durchführungsverordnung wurde nach dem Probebetrieb des Zentralen
Melderegisters der Echtbetrieb dieses Registers ermöglicht. Selbstverständlich
finden sich – vor allem auch im Hinblick auf die Möglichkeit der
Online-Abfrage – all jene Bestimmungen, die bereits für den Aufbau und das
Befüllen des Zentralen Melderegisters geregelt waren, in dieser Verordnung
wieder. Insbesondere aber wurde allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes 2000 Rechnung getragen.