Rechnungshofprüfung abwarten werden, bevor Sie den Kaufvertrag für die
Eurofighter unterschreiben?
3. Können Sie ausschließen, dass seitens des EADS-Konzerns Zahlungen
oder sonstige vermögenswerte Vorteile an dritte Personen erfolgten, um die
Bundesregierung in Richtung eines Zuschlages zugunsten der Eurofighter zu
beeinflussen?
4. Rund um die Vergabeentscheidung kam es zu auffallend häufigen
Werbeeinschaltungen und Inseraten des EADS-Konzerns. Können Sie ausschließen,
dass es hiebei direkt oder indirekt zu Parteienfinanzierung gekommen ist bzw.
diese Inserate von Angehörigen der Bundesregierung – wie dies in anderem
Zusammenhang jetzt etwa Staatssekretär Kukacka für das „Neue Volksblatt“
gemacht hat – akquiriert wurden?
5. Von führenden Repräsentanten ihres Koalitionspartners (3.
NR-Präsident Prinzhorn) wurde eine Neuausschreibung verlangt mit dem Hinweis,
dass der Verzicht auf eine solche als Wählertäuschung qualifiziert werden
müsse. Wie stehen Sie zu dieser eindeutigen Forderung des 3. NR-Präsidenten nach
Neuausschreibung des Projektes?
6. Stimmt es, dass, wie „profil“ in dieser Woche berichtet, nach wie vor
ein Offert der Firma Saab aufrecht ist, das 18 Abfangjäger der Type Gripen um
mindestens 500 Millionen Euro, in einer anderen Variante sogar bis zu einer
Milliarde Euro billiger anbietet und gibt es noch Offerte anderer Anbieter, die
ebenfalls unter dem Angebot von EADS liegen?
7. Wie hoch sind die mit der Anschaffung von Abfangjägern des Typs
Eurofighter verbundenen Gesamtkosten bei einer angenommenen Lebensdauer von 30
Jahren – inklusive Finanzierungskosten, Kosten der sogenannten
„Zwischenlösung“, Systemkosten, Infrastrukturkosten, neuer Logistik,
Personalkosten, Ausbildung der Piloten, Anschaffung eines Flugsimulators,
Bewaffnung, Betriebskosten – also schlicht allem, was sonst noch damit
verbunden ist?
8. Finden Sie jenen Betrag von 1,337 Milliarden Euro, den die
Regierungsfraktionen in einem Abänderungsantrag, den Sie vergangenen Freitag
dem Budgetausschuss des Nationalrates übermittelten, als Kosten für die
Abfangjäger angeben, als ausreichend? Insbesondere angesichts des Umstandes,
dass an jenem Freitag zeitgleich eine Pressekonferenz stattfand, in der
Finanzminister Grasser in Ihrem Beisein die Kosten mit 1,969 Milliarden Euro
bezifferte. Aus welchem Budget würde die Differenz beglichen werden?
9. Stimmt es, dass vorgesehen ist, sämtliche Kosten, also auch die
Betriebskosten etc., nicht aus dem Verteidigungsbudget, sondern aus einem
eigenen Budgetansatz zu finanzieren, also zusätzlich zum Verteidigungsbudget?
10. Ein wesentliches Argument der Regierung, warum der Ankauf von
Abfangjägern, zunächst 24 später 18, zwingend ist, war, dass der
österreichische Luftraum aufgrund des Neutralitätsgesetzes unbedingt von
Flugzeugen, die sich im Eigentum des österreichischen Bundesheeres befinden,
überwacht werden müsse. Im Zeitraum von 2005 bis 2007 (also auch während der
EU-Präsidentschaft Österreichs) reicht es aber, wenn eine geringere Zahl von im
Ausland geleasten oder gemieteten, also nicht in österreichischem Eigentum
befindlichen, Flugzeugen den österreichischen Luftraum überwacht. Begeht die
Bundesregierung daher mit ihrer geplanten Vorgangsweise einen Verfassungsbruch
oder interpretiert die Bundesregierung ihre Verpflichtung aus dem Neutralitätsgesetz
nunmehr anders?
11. Für den Zeitraum von 2005 bis 2007 sieht die Bundesregierung
offensichtlich kein Problem, die österreichische Luftraumüberwachung mit
ausländischen geleasten oder gemieteten Flugzeugen vorzunehmen. Haben Sie ein
derartiges Modell auch auf seine Tauglichkeit als Dauerlösung, also als
Alternative zur teuren Anschaffung von Kampfflugzeugen, überprüft und zu
welchem Ergebnis sind Sie dabei – insbesondere was die Kosten
angeht – gekommen?
In formeller Hinsicht
wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu
behandeln.
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