Finanzierungskosten –
zu 1,337 Milliarden €. Wenn man die Logistik, die Ausbildung der
Piloten und das System dazurechnet, so sind das exakt
1,969 Milliarden €.
Das ist ein hervorragendes Ergebnis, das ist im Vergleich zu der
Beschlussfassung im Juli 2002 ein Verhandlungserfolg von über
200 Millionen €! – Karl-Heinz Grasser, recht herzlichen Dank dafür! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Die Lieferbedingungen sind klar: Im
Jahr 2007 werden vier Stück Eurofighter kommen, im Jahr 2008 zwölf,
im Jahr 2009 zwei. Budgetwirksamkeit ist ab dem Jahr 2007 gegeben,
wie das ohnehin versprochen war.
Dazu, was das Überbrückungs- und Einstiegspaket betrifft, werde ich dann
in der Anfragebeantwortung selbst konkret Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren! Dieser Beschaffungsvorgang wurde auch vom
Nationalen Sicherheitsrat befürwortet, und es wurde die Empfehlung gegeben,
dass diese Beschaffung abgeschlossen wird.
Zum Schluss meine Ausführungen den allgemeinen Teil betreffend:
Das Flugzeug Eurofighter ist ein europäisches Gerät. Der Eurofighter
wird rein in Europa hergestellt. Künftig werden 620 Eurofighter in Europa
im Einsatz sein. Der Eurofighter ist jenes Flugzeug, das hinsichtlich
Steigleistung, Beschleunigung und Geschwindigkeit vor allen
anderen Produkten liegt. Er ist technisch hervorragend. Ganz besonders wichtig
ist, dass er zwei Triebwerke hat, was für die Sicherheit der Piloten von ganz
besonderer Bedeutung ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Ich möchte nun zur Beantwortung der einzelnen
Fragen kommen.
Zur Frage 1: Ich darf darauf hinweisen, dass, damit
das Bundesgesetz über den Ankauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen innerhalb
der Bindungsfrist der Lieferfirma in Kraft treten kann, eine Einbringung zu
diesem Zeitpunkt notwendig war. Das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung
ergibt sich aus § 45 Bundeshaushaltsgesetz.
Zur Frage 2: Wie ich bereits mehrmals angeführt habe,
ist eine begleitende Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche meines Ressorts
erfolgt. Es besteht rechtliche Klarheit über die Zulässigkeit des
Beschaffungsvorganges. Die Kontrolle durch den Rechnungshof erfolgt in Form der
nachgängigen Prüfung abgeschlossener Gebarungsfälle. Die begleitende Kontrolle ist
nicht zulässig.
Ein weiteres Zuwarten bei der Vertragsunterzeichnung würde dazu führen,
dass die zeitliche Lücke in der Luftraumüberwachung ein unvertretbares Ausmaß
annehmen würde. Ich habe alles veranlasst, um die Ordnungsmäßigkeit des
Verfahrens zu überprüfen. Ich habe dazu die Interne Revision angewiesen,
begleitend streng zu prüfen. Ich habe insbesondere für die von Ihnen
angesprochenen Fragen Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Darüber hinaus hat die Finanzprokuratur ebenfalls diese Prüfung durchgeführt.
Und das scheint mir ganz wichtig zu sein: Alle vier Stellen sind
übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl das Verfahren selbst als
auch die inhaltlichen Entscheidungen rechtskonform zustande gekommen sind. Im
Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu den Fragen 3 und 4: Sollte mir der Verdacht
von Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis kommen, werde ich unverzüglich für eine
Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Sorge tragen.
Zur Frage 5: Kommentare zu Meinungsäußerungen dritter Personen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Artikels 22 Bundes-Verfassungsgesetz dar. (Abg. Eder: Das war Ihr Koalitionspartner!) Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich von der Beantwortung