Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 26

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Finanzierungskosten – zu 1,337 Milliarden €. Wenn man die Logistik, die Ausbildung der Piloten und das System dazurechnet, so sind das exakt 1,969 Milliarden €.

Das ist ein hervorragendes Ergebnis, das ist im Vergleich zu der Beschlussfassung im Juli 2002 ein Verhandlungserfolg von über 200 Millionen €! – Karl-Heinz Grasser, recht herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Lieferbedingungen sind klar: Im Jahr 2007 werden vier Stück Eurofighter kommen, im Jahr 2008 zwölf, im Jahr 2009 zwei. Budgetwirksamkeit ist ab dem Jahr 2007 gegeben, wie das ohnehin versprochen war.

Dazu, was das Überbrückungs- und Einstiegspaket betrifft, werde ich dann in der Anfrage­beantwortung selbst konkret Stellung nehmen.

Meine Damen und Herren! Dieser Beschaffungsvorgang wurde auch vom Nationalen Sicher­heitsrat befürwortet, und es wurde die Empfehlung gegeben, dass diese Beschaffung abge­schlossen wird.

Zum Schluss meine Ausführungen den allgemeinen Teil betreffend:

Das Flugzeug Eurofighter ist ein europäisches Gerät. Der Eurofighter wird rein in Europa hergestellt. Künftig werden 620 Eurofighter in Europa im Einsatz sein. Der Eurofighter ist jenes Flugzeug, das hinsichtlich Steigleistung, Beschleunigung und Geschwindigkeit vor allen ande­ren Produkten liegt. Er ist technisch hervorragend. Ganz besonders wichtig ist, dass er zwei Triebwerke hat, was für die Sicherheit der Piloten von ganz besonderer Bedeutung ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen.

Zur Frage 1: Ich darf darauf hinweisen, dass, damit das Bundesgesetz über den Ankauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen innerhalb der Bindungsfrist der Lieferfirma in Kraft treten kann, eine Einbringung zu diesem Zeitpunkt notwendig war. Das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung ergibt sich aus § 45 Bundeshaushaltsgesetz.

Zur Frage 2: Wie ich bereits mehrmals angeführt habe, ist eine begleitende Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche meines Ressorts erfolgt. Es besteht rechtliche Klarheit über die Zulässigkeit des Beschaffungsvorganges. Die Kontrolle durch den Rechnungshof erfolgt in Form der nachgängigen Prüfung abgeschlossener Gebarungsfälle. Die begleitende Kontrolle ist nicht zulässig.

Ein weiteres Zuwarten bei der Vertragsunterzeichnung würde dazu führen, dass die zeitliche Lücke in der Luftraumüberwachung ein unvertretbares Ausmaß annehmen würde. Ich habe alles veranlasst, um die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens zu überprüfen. Ich habe dazu die Interne Revision angewiesen, begleitend streng zu prüfen. Ich habe insbesondere für die von Ihnen angesprochenen Fragen Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus hat die Finanzprokuratur ebenfalls diese Prüfung durchgeführt. Und das scheint mir ganz wichtig zu sein: Alle vier Stellen sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl das Verfahren selbst als auch die inhaltlichen Entscheidungen rechtskonform zustande gekommen sind. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu den Fragen 3 und 4: Sollte mir der Verdacht von Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis kommen, werde ich unverzüglich für eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Sorge tragen.

Zur Frage 5: Kommentare zu Meinungsäußerungen dritter Personen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Artikels 22 Bundes-Verfassungsgesetz dar. (Abg. Eder: Das war Ihr Koalitionspartner!) Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich von der Beantwortung


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