Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 27

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dieser Frage Abstand nehme. Ungeachtet dessen darf ich ausführen, dass eine neuerliche Angebotseinholung zu einer nicht zu verantwortenden Verzögerung des Nachbeschaffungs­vorganges führen würde. – Im Übrigen verweise ich auf meine dazu bereits gegebenen Antworten.

Zur Frage 6: Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Schreiben der Firma SAAB im Sinne des gewählten Verfahrens der freihändigen Vergabe im Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt werden konnte, weil die Abgabefrist verstrichen war. Nach diesem Zeitpunkt eingebrachte An­gebote waren daher ungültig und nicht weiter zu berücksichtigen. Zu den von der Firma SAAB nach der Angebotsfrist übermittelten Preisinformationen ist festzustellen, dass die dort be­haupteten Preisminderungen in keiner Weise nachvollziehbar sind.

Zu den Fragen 7 und 8: Der Gesamtpreis von 1,969 Milliarden € beinhaltet die Kosten für das Flugzeug, Finanzierungskosten, Ausbildungskosten, Logistik, Simulator und Bewaffnung. Die Betriebskosten können auf Grund verschiedener Einflussfaktoren – wie produzierte Flug­stunden, Einsatzprofile, technologische Weiterentwicklung – für 30 Jahre nicht exakt dargestellt werden; sie sind jedoch mit knapp unter 50 Millionen € per anno begrenzt.

Die zu Beginn von Frage 8 erwähnten 1,337 Milliarden € beinhalten den reinen Kaufpreis der Flugzeuge inklusive Finanzierungskosten. Die am Ende der Frage erwähnten 1,969 Milliarden € beinhalten weiters die erforderlichen Systemkosten, wie etwa die Aufwendungen für Logistik und Ausbildung.

Die dafür erforderlichen Budgetmittel – das ist wichtig! – werden vom Bundesministerium für Finanzen gesondert bereitgestellt.

Zu Frage 9: Die über den derzeitigen Betriebsaufwand des S 35 Draken hinausgehenden Mittel für den Eurofighter-Betrieb werden vom Bundesministerium für Finanzen gesondert bereit­gestellt.

Zu Frage 10: Die Notwendigkeit der Luftraumüberwachung ist nicht eine Frage des neutralen Status der Republik Österreich, sondern eine Frage der Sicherstellung der Souveränität eines Staates auf Grund der Zugehörigkeit des Luftraumes zum Staatsgebiet. Bedient sich ein Staat nicht der adäquaten Mittel zur Kontrolle seines Staatsgebietes oder zur Ausübung der Staats­gewalt, dann stellt sich der Staat aus völkerrechtlicher Sicht selbst in Frage. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch mit der Reduktion von 24 auf 18 Stück kann die Kernaufgabe einer lückenlosen Überwachung des Luftraumes durchgeführt werden.

Eine Miete bei der Erzeugerfirma auf Nutzungsdauer ist jedenfalls teurer als ein Kauf. Eine Miete von befreundeten Luftstreitkräften ist nur zur Überbrückung auf kurze Zeit möglich. Es ist wichtig, dass österreichische Piloten in Flugzeugen mit österreichischem Hoheitszeichen den österreichischen Luftraum kontrollieren. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Makulatur!)

Zu Frage 11: Derzeit finden Sondierungen mit den Luftwaffen-Chefs der europäischen Euro­fighter-Betreiberstaaten statt. Eine Überbrückungslösung ist machbar. Konkrete Verhand­lungen mit den Betreiberländern können erst nach Vertragsabschluss aufgenommen werden.

Es ist sehr wichtig, dass hier eine seriöse Zahl bekannt gegeben wird. Wenn man jetzt Daten und Fakten bekannt gibt, ohne dass die konkreten Verhandlungen durchgeführt worden sind, so ist das nicht machbar. Der erste Schritt ist die Vertragsunterzeichnung, und der zweite Schritt ist schlussendlich, dass die Verhandlungen geführt werden.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Sicherheit Österreichs – das ist mir sehr wichtig – kann und darf nicht Spielball der Politik und Gegenstand von politischem Hickhack sein! Sie muss unser gemeinsames Ziel sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich rufe hier wirklich auf: Finden wir einen sachlichen, über alle Parteigrenzen hinaus gehenden Konsens, wenn es um die Verteidigungspolitik Österreichs geht! Tragen wir die Verantwortung,


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