dieser Frage Abstand nehme. Ungeachtet dessen darf ich ausführen, dass
eine neuerliche Angebotseinholung zu einer nicht zu
verantwortenden Verzögerung des Nachbeschaffungsvorganges führen würde. –
Im Übrigen verweise ich auf meine dazu bereits gegebenen Antworten.
Zur Frage 6:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Schreiben der Firma SAAB im Sinne des
gewählten Verfahrens der freihändigen Vergabe im Wettbewerb nicht mehr
berücksichtigt werden konnte, weil die Abgabefrist verstrichen war. Nach
diesem Zeitpunkt eingebrachte Angebote waren daher ungültig und nicht weiter
zu berücksichtigen. Zu den von der Firma SAAB nach der Angebotsfrist
übermittelten Preisinformationen ist festzustellen, dass die dort behaupteten
Preisminderungen in keiner Weise nachvollziehbar sind.
Zu den Fragen 7
und 8: Der Gesamtpreis von 1,969 Milliarden € beinhaltet die
Kosten für das Flugzeug, Finanzierungskosten, Ausbildungskosten, Logistik,
Simulator und Bewaffnung. Die Betriebskosten können auf Grund verschiedener
Einflussfaktoren – wie produzierte Flugstunden, Einsatzprofile,
technologische Weiterentwicklung – für 30 Jahre nicht exakt
dargestellt werden; sie sind jedoch mit knapp unter 50 Millionen €
per anno begrenzt.
Die zu Beginn von Frage 8
erwähnten 1,337 Milliarden € beinhalten den reinen Kaufpreis der
Flugzeuge inklusive Finanzierungskosten. Die am Ende der Frage erwähnten
1,969 Milliarden € beinhalten weiters die erforderlichen
Systemkosten, wie etwa die Aufwendungen für Logistik und Ausbildung.
Die dafür
erforderlichen Budgetmittel – das ist wichtig! – werden vom
Bundesministerium für Finanzen gesondert bereitgestellt.
Zu Frage 9:
Die über den derzeitigen Betriebsaufwand des S 35 Draken hinausgehenden
Mittel für den Eurofighter-Betrieb werden vom Bundesministerium für Finanzen
gesondert bereitgestellt.
Zu Frage 10:
Die Notwendigkeit der Luftraumüberwachung ist nicht eine Frage des neutralen
Status der Republik Österreich, sondern eine Frage der Sicherstellung der
Souveränität eines Staates auf Grund der Zugehörigkeit des Luftraumes zum
Staatsgebiet. Bedient sich ein Staat nicht der adäquaten Mittel zur Kontrolle
seines Staatsgebietes oder zur Ausübung der Staatsgewalt, dann stellt sich der
Staat aus völkerrechtlicher Sicht selbst in Frage. (Zwischenrufe bei der
SPÖ.) Auch mit der Reduktion von 24 auf 18 Stück kann die Kernaufgabe
einer lückenlosen Überwachung des Luftraumes durchgeführt werden.
Eine Miete bei der
Erzeugerfirma auf Nutzungsdauer ist jedenfalls teurer als ein Kauf. Eine Miete
von befreundeten Luftstreitkräften ist nur zur Überbrückung auf kurze Zeit
möglich. Es ist wichtig, dass österreichische Piloten in
Flugzeugen mit österreichischem Hoheitszeichen den österreichischen
Luftraum kontrollieren. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Makulatur!)
Zu Frage 11:
Derzeit finden Sondierungen mit den Luftwaffen-Chefs der europäischen Eurofighter-Betreiberstaaten
statt. Eine Überbrückungslösung ist machbar. Konkrete Verhandlungen mit den
Betreiberländern können erst nach Vertragsabschluss aufgenommen werden.
Es ist sehr
wichtig, dass hier eine seriöse Zahl bekannt gegeben wird. Wenn man jetzt Daten
und Fakten bekannt gibt, ohne dass die konkreten Verhandlungen durchgeführt
worden sind, so ist das nicht machbar. Der erste Schritt ist die
Vertragsunterzeichnung, und der zweite Schritt ist schlussendlich, dass die
Verhandlungen geführt werden.
Hohes Haus! Meine
Damen und Herren! Die Sicherheit Österreichs – das ist mir sehr
wichtig – kann und darf nicht Spielball der Politik und Gegenstand von
politischem Hickhack sein! Sie muss unser gemeinsames Ziel sein! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich rufe hier wirklich auf: Finden wir einen sachlichen, über alle Parteigrenzen hinaus gehenden Konsens, wenn es um die Verteidigungspolitik Österreichs geht! Tragen wir die Verantwortung,