dem 65. Lebensjahr nach
45 Versicherungs- und Beitragsjahren – denn die müssen ja dann
angeglichen werden – 80 Prozent des Lebenseinkommensdurchschnitts geben.
Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Element, damit jeder weiß, dass mit
seinem persönlichen Pensionskonto, das verzinst und aufgewertet wird, all das,
was eingezahlt wird – entweder von ihm selbst oder von der Leistungsgemeinschaft
solidarisch über den Familienfonds oder vom Staat für Präsenzdienst und vieles
andere mehr – auch hunderprozentig garantiert für seine Pension zur
Verfügung steht. Das halte ich für wichtig, und es entspricht auch dem, was in
der Opposition angedacht und vorgedacht wurde. Ich glaube nicht, dass dies ein
Thema ist, bei dem wir inhaltlich weit auseinander liegen. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
Vierter Bereich: Es wurde kritisiert, dass wir das Pensionsantrittsalter zu schnell anheben. Darauf sind wir substantiell eingegangen und haben das Tempo wesentlich verringert, wesentlich verlangsamt. Wir hatten ursprünglich vor – so wie in den letzten drei Jahren –, das Frühpensionsantrittsalter um acht Monate pro Jahr anzuheben. Wir verlangsamen, auch im Lichte der Konjunkturentwicklung, auf die Hälfte, das heißt pro Jahr vier Monate. Das heißt, beginnend ab jetzt, 2003, bis zum Jahr 2017 läuft dieses System der Frühpensionen aus. Ich glaube nicht, dass somit noch irgendjemand sagen kann, das sei ein Überfall. Wir haben sehr substantiell auf die Kritik und die Anregungen der Sozialpartner reagiert, und ich hoffe, dass Sie uns auf diesem Weg auch folgen werden.
Meine Damen und Herren! Wir haben weiters überlegt, dass wir uns im Bereich der Durchrechnungszeiten, die auf 40 Jahre angehoben werden sollen, einen 25-jährigen Übergangszeitraum vornehmen. – Das ist nicht verändert gegenüber der Regierungsvorlage.
Wir haben bei den Steigerungsbeträgen nicht drei, sondern fünf Jahre vorgesehen. – Auch das ist jedenfalls ein Bereich, der für die Übergangsphase die Effekte dieser Reform deutlich vermindert.
Es wurde von den Sozialpartnern sehr massiv – vieles davon war unfair und nicht nachvollziehbar! – kritisiert, dass die Verluste für den einzelnen Versicherten im Einzelfall sehr hoch sein können; bis zu 40, manchmal sogar bis zu 50 Prozent, wurde behauptet. Wir haben viele dieser Beispiele nachgerechnet – sie waren alle falsch! Wir haben Gegenbeispiele auf den Tisch gelegt und haben zusätzlich darauf reagiert, und zwar mit einer Begrenzung der maximalen Verluste auf höchstens 10 Prozent. Aus allen Maßnahmen, ob Reduzierung des Steigerungsbetrages, ob Verlängerung der Durchrechnungszeiträume, ob Abschläge, wenn man früher in Pension geht, aus keinem Fall kann mehr Verlust entstehen als 10 Prozent.
Ich meine, dass wir damit den Anregungen
der Sozialpartner weitestgehend entgegengekommen sind – denn eines sage
ich Ihnen auch: Eine Reform, die keine Wirkung hat, ist auch keine
Reform! –, und das entspricht durchaus dem, was Alfred Gusenbauer und
andere gesagt haben, nämlich die Zielsetzung insgesamt sei, dass am Ende das
Pensionsniveau gegenüber der heutigen Situation um etwa 10 Prozent
verringert werden wird. Ich glaube, dass wir diese maximal
10 Prozent – am Anfang werden es im Durchschnitt 3 Prozent für
Frauen und 5 Prozent für Männer sein – durchaus argumentieren können.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Im Übrigen glaube ich auch, dass man den Mut haben sollte, den Menschen zu sagen, dass wir – gerade diese Bundesregierung! – mit der zweiten und dritten Säule, mit der Mitarbeitervorsorge oder mit Eigenvorsorge, Möglichkeiten geschaffen haben, solche Verluste auszugleichen. Ich bin nicht einer – um das Argument auch gleich vorwegzunehmen –, der sagt, die staatliche Versorgung solle geschwächt werden. – Überhaupt nicht! Sie wird das Rückgrat der sozialen Altersvorsorge in Österreich für die nächsten