Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 41

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dem 65. Lebensjahr nach 45 Versicherungs- und Beitragsjahren – denn die müssen ja dann angeglichen werden – 80 Prozent des Lebenseinkommensdurchschnitts geben. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Element, damit jeder weiß, dass mit seinem persönlichen Pensionskonto, das verzinst und aufgewertet wird, all das, was eingezahlt wird – entweder von ihm selbst oder von der Leistungsgemeinschaft solidarisch über den Familienfonds oder vom Staat für Präsenzdienst und vieles andere mehr – auch hunderprozentig garantiert für seine Pension zur Verfügung steht. Das halte ich für wichtig, und es entspricht auch dem, was in der Opposition angedacht und vorgedacht wurde. Ich glaube nicht, dass dies ein Thema ist, bei dem wir inhaltlich weit auseinan­der liegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Vierter Bereich: Es wurde kritisiert, dass wir das Pensionsantrittsalter zu schnell an­heben. Darauf sind wir substantiell eingegangen und haben das Tempo wesentlich verringert, wesentlich verlangsamt. Wir hatten ursprünglich vor – so wie in den letzten drei Jahren –, das Frühpensionsantrittsalter um acht Monate pro Jahr anzuheben. Wir ver­langsamen, auch im Lichte der Konjunkturentwicklung, auf die Hälfte, das heißt pro Jahr vier Monate. Das heißt, beginnend ab jetzt, 2003, bis zum Jahr 2017 läuft dieses System der Frühpensionen aus. Ich glaube nicht, dass somit noch irgendjemand sagen kann, das sei ein Überfall. Wir haben sehr substantiell auf die Kritik und die Anregun­gen der Sozialpartner reagiert, und ich hoffe, dass Sie uns auf diesem Weg auch fol­gen werden.

Meine Damen und Herren! Wir haben weiters überlegt, dass wir uns im Bereich der Durchrechnungszeiten, die auf 40 Jahre angehoben werden sollen, einen 25-jährigen Übergangszeitraum vornehmen. – Das ist nicht verändert gegenüber der Regierungs­vorlage.

Wir haben bei den Steigerungsbeträgen nicht drei, sondern fünf Jahre vorgesehen. – Auch das ist jedenfalls ein Bereich, der für die Übergangsphase die Effekte dieser Re­form deutlich vermindert.

Es wurde von den Sozialpartnern sehr massiv – vieles davon war unfair und nicht nachvollziehbar! – kritisiert, dass die Verluste für den einzelnen Versicherten im Einzel­fall sehr hoch sein können; bis zu 40, manchmal sogar bis zu 50 Prozent, wurde be­hauptet. Wir haben viele dieser Beispiele nachgerechnet – sie waren alle falsch! Wir haben Ge­genbeispiele auf den Tisch gelegt und haben zusätzlich darauf reagiert, und zwar mit einer Be­grenzung der maximalen Verluste auf höchstens 10 Prozent. Aus allen Maßnahmen, ob Reduzierung des Steigerungsbetrages, ob Verlängerung der Durchrechnungszeit­räume, ob Abschläge, wenn man früher in Pension geht, aus kei­nem Fall kann mehr Verlust entstehen als 10 Prozent.

Ich meine, dass wir damit den Anregungen der Sozialpartner weitestgehend entgegen­gekommen sind – denn eines sage ich Ihnen auch: Eine Reform, die keine Wirkung hat, ist auch keine Reform! –, und das entspricht durchaus dem, was Alfred Gusen­bauer und andere gesagt haben, nämlich die Zielsetzung insgesamt sei, dass am Ende das Pensionsniveau gegenüber der heutigen Situation um etwa 10 Prozent verringert werden wird. Ich glaube, dass wir diese maximal 10 Prozent – am Anfang werden es im Durchschnitt 3 Prozent für Frauen und 5 Prozent für Männer sein – durchaus argu­mentieren können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Im Übrigen glaube ich auch, dass man den Mut haben sollte, den Menschen zu sagen, dass wir – gerade diese Bundesre­gierung! – mit der zweiten und dritten Säule, mit der Mit­arbeitervorsorge oder mit Eigenvorsorge, Möglichkeiten geschaffen haben, solche Verluste auszugleichen. Ich bin nicht einer – um das Argument auch gleich vorwegzu­nehmen –, der sagt, die staatliche Versorgung solle geschwächt werden. – Überhaupt nicht! Sie wird das Rückgrat der sozialen Altersvorsorge in Österreich für die nächsten


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