Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 45

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neren Pensionsbeziehern die eine oder andere Maßnahme geben wird. Aber die Maß­nahmen, die Sie vorgeschlagen haben, kompensieren bei weitem nicht das, was eine 10- oder 12-prozentige Kürzung ausmacht – und das beispielsweise für Frauen im ASVG-Bereich mit einer Durchschnittspension von nicht einmal 650 €!

Die Vorschläge, die Sie, Herr Bundeskanzler, gemacht haben, reichen bei weitem nicht aus, um jene Einbußen auszugleichen, die ein männlicher Arbeitnehmer, ein durchschnittlicher künftiger Pensionist haben wird, nämlich im Ausmaß von 1 100 €!

Und da stelle ich mir schon die Frage, ob man über die Betroffenheit von Hunderttau­senden in Österreich so einfach hinweggehen kann und sagt, das sei notwendig. Fol­gender Vergleich ist schon herzustellen. Man könnte ja auch sagen – wie wir das unter anderem vorgeschlagen haben –, dass es bedeutend angebrachter wäre, wenn dieje­nigen, die heute eine hohe bezie­hungsweise sehr hohe Pension beziehen und denen dabei kein Stein aus der Krone fällt, einen 10-prozentigen Solidarbeitrag leisten wür­den, als dass die Durchschnittspensionisten in Öster­reich, Männer und Frauen, ihre Pension um 10 Prozent gekürzt bekommen. Das wäre soziale Gerechtigkeit gewesen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grü­nen. – Abg. Großruck: Da wird der Herr Blecha keine Freude haben mit Ihnen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Bundeskanzler, Sie haben gemeint, wir alle seien uns einig darüber, dass die Pension nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent Netto-Ersatzrate ausmachen soll. – Also wenn das tatsächlich so wäre, könnten wir sofort, und zwar in weiten Bereichen, Übereinstimmung erzielen. Der Punkt ist nur: Das, was uns bisher an gesetzlichen Grundlagen vorgelegt wurde, führt nicht dazu, dass auch die heute jungen Menschen in Zukunft, nach 45 Jahren Arbeitszeit, auch wirklich 80 Prozent Nettopension erhalten werden!

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das – darauf sind Sie, Herr Bundeskanzler, heute nicht eingegangen –, was Ihr Minister Bartenstein bei einigen öffentlichen Auf­tritten gesagt hat, der dabei meinte: Die 10 Prozent Pensionskürzung gibt es so lange, bis dass es dann das individuelle Beitragskonto gibt. – Will heißen: Wenn dieses Konto dann kommt, können die Pensionskürzungen auch höher sein als diese 10 Prozent. (Widerspruch bei der ÖVP.)

In Anbetracht der Technik Ihre Gesetzesvorschlages, nämlich alte Versicherungszeiten nicht aufzuwerten, sondern erst die künftigen, würde ich Sie, Herr Bundeskanzler, er­suchen: Schauen Sie sich doch diese Gesetzesvorlage noch einmal an, die Sie ja selbst vorgelegt haben – und dann werden Sie sehen: Das führt für junge, für unter 40-jährige Menschen leider zu bedeutend höheren Pensionskürzungen als 10 Prozent! Und wenn Sie tatsächlich 80 Prozent für alle haben wollen, dann müssen Sie das drin­gend ändern, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht natürlich auch um die Frage der Pensionsgerechtigkeit. Ich glaube, in Österreich ist die Bereitschaft der Menschen zu einer Pensionsreform und auch die Bereitschaft dazu, Opfer zu erbringen, sehr stark ausgeprägt. Aber dieser große Widerstand gegen Ihre Pensionskürzungspläne kommt doch daher, dass die Menschen – und das zu Recht! – den Eindruck haben, diese Pensionsreform ist ungerecht, ist zu hart und belastet einseitig die Arbeitnehmer.

Zum Thema „Erhöhung der Pensionsgerechtigkeit“ haben Sie, Herr Bundeskanzler, leider keinen einzigen Vorschlag gebracht. – Jeder Mensch in Österreich weiß, dass unser Pensionssystem aus unterschiedlichen Traditionen heraus, die einmal sehr wohl berechtigt waren, heute eine Reihe von Ungerechtigkeiten aufweist.

 


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