Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 58

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denn was würde das bedeuten? Das ist doch nicht ernst gemeint, und wir müssen ernsthafte Reformen machen. Das würde ja bedeuten, dass man heute 55-, 56-Jährige sofort in ein neues System überführt, unabhängig davon, wie viel sie bis jetzt im Ver­trauen auf ihre Pension eingezahlt haben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Stimmt nicht! Erzäh­len Sie nicht solchen Unsinn!) Das ist doch nicht wirklich vernünftig und auch nicht machbar.

Wir wollen es nächstes Jahr einführen, wir wollen, dass alle neu Eintretenden und jün­geren Arbeitnehmer ein einheitliches Pensionssystem haben. Da sind Sie gefordert, da sind Sie eingeladen mitzuarbeiten. (Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist verschoben auf 2033!) Ich bin schon sehr gespannt darauf, ob Ihre diesbezüglichen Ankündigungen Realität werden, wenn es darum geht, diese Harmonisierung durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Wenn es darum geht, ein Drei-Säulen-Modell einzuführen, wie wir das seit Jahren verlangen, geht es nicht darum, die staatliche Säule abzuschaf­fen. Nein, sie muss auch in Zukunft die Grundsäule, das Fundament für die Altersvor­sorge sein, keine Frage. (Abg. Öllinger: Zuckerwatte!) Aber wenn man weiß, dass der Zeitraum des Arbeitsprozesses immer kürzer wird, dass der Zeitraum des Ruhestan­des immer größer wird – Gott sei Dank, weil die Lebenserwartung höher wird –, dass immer mehr Personen in Pension sind, dann weiß man auch, dass es auch bei der staatlichen Säule Veränderungen geben muss und dass die zweite und dritte Säule nur eine Ergänzung des staatlichen Fundaments sein können – das soll auch in Zukunft so sein.

Bei der Reform der staatlichen Säule, die wir heute hier diskutieren, die wir in den Aus­schüssen stundenlang diskutiert haben (Abg. Öllinger: Wo? Was?), auch im Plenum diskutieren – Herr Kollege Öllinger, hören Sie mir bitte zu! (Abg. Öllinger: Wir haben ja noch gar nicht den Antrag! – Abg. Sburny: Wir können es uns nicht ansehen, weil wir es nicht haben!) –, wird es wichtig sein, dass man die Forderungen, das sind auch jene der Regierung, klar sagt: lange Übergangszeiten für diese Reformen, Beschränkung der Abschläge und Sonderregelungen für bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel Schwerarbeiter und auch Frauen. Und genau diese Prinzipien sind in dieser Pensions­reform der Bundesregierung, der Regierungsparteien enthalten.

Erstes Prinzip: Es gibt lange Übergangsfristen. Die Anhebung des Frühpensionsalters erfolgt in 14 Jahren – also 14 Jahre Übergangsfrist. Damit wird wohl der Vertrauens­grundsatz ein­gehalten. Die Durchrechnung wird im Laufe von 25 Jahren ausgedehnt – also 25 Jahre Ü­bergangszeit bis zur Durchrechnung eben als Übergang in das harmo­nisierte System, als Übergang zum einheitlichen Pensionskonto, wo dann klarerweise die Lebensarbeitszeit und alle einbezahlten Beträge maßgeblich sein werden für die Höhe der ausgezahlten Pension.

Zweites Prinzip: die Deckelung, Beschränkung von Abschlägen, eine zehnprozentige Deckelung. All diese Gräuelmärchen sind falsch! Eine dreißig- bis vierzigprozentige Pensionskürzung ist ein Märchen, meine Damen und Herren! Rea­lität ist: höchstens 10 Prozent Abschläge in dieser ersten Säule. Ich glaube, das ver­steht auch die Bevöl­kerung, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass eine Reform in diesem Bereich notwendig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Drittes Prinzip: die Sonderregelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Für Frauen gibt es eine verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten. – Das sollten Sie sich doch eigentlich auch auf Ihre Fahnen heften, wo Sie doch immer sagen, Sie seien die Vertreter der Frauen. In diesem Bereich gibt es nun eine verbesserte Anrechnung, auch Verbesserungen in Bezug auf die Abschläge.

Was kleine Pensionen angeht, werden die Ausgleichszulagenbezieher von dieser Pen­sionsreform nicht betroffen sein. Das sollte hier auch einmal betont werden. Die Aus-


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