war es das Streichen von 1,8 Prozent Vorteil für Pensionisten mit 300 000 S Jahreseinkommen und darüber.
Ich bin sehr erfreut, Herr Kollege Gusenbauer, dass Sie sich heute einen Solidaritätsbeitrag von 10 Prozent vorstellen können, denn vor zwei Jahren waren für Sie noch 1,8 Prozent Solidaritätsbeitrag auf der Steuerseite Pensionsraub. So ändern sich – Gott sei Dank! – die Zeiten in der Betrachtung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wer bezieht denn jene Pensionen, die über dem ASVG-Bereich liegen? Beamte, auch der Herr Vizekanzler, der alte gleich wie der neue, wenn er in Pension geht, Politiker insgesamt, die hier im Parlament sitzen (Abg. Mandak: Nicht alle! Wir nicht!), die in den Landesregierungen sitzen, die in der Regierung sitzen, gleichermaßen aber auch jene, die in den Sozialversicherungen beschäftigt sind und eine Pension der Dienstordnungspensionsklasse G und F beziehen. Aber auch Bezieher hoher Einkommen bei den Beamten in der Post liegen über dem ASVG-Bereich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Für diese Gruppe haben wir die Pensionssicherungsbeiträge von 2,4 Prozent um 1 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht, und wir werden das gleiche Opfer auch von jenen in den Sozialversicherungen verlangen.
Sie können das heute in dem dem Parlament
gestern Abend übermittelten schriftlichen Zwischenbericht des Herrn
Bundeskanzlers und von mir an den Petitionsausschuss nachlesen. (Abg. Öllinger:
Da steht nichts drinnen! – Abg. Mag. Wurm: Heute? Das ist
erst gestern angekommen!) Es ist nicht so, dass manche Dinge nicht
nachlesbar sind, wie Herr Professor Van der Bellen festgestellt hat, aber ich
gebe schon zu, dass bei einer derartigen Papierflut auch nicht alles nachlesbar
ist, was gestern pünktlich um 16 Uhr zur Verteilung im Parlament eingetroffen
ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf nun auch auf das Papier des Kollegen Gusenbauer eingehen.
Herr Kollege Gusenbauer, in Ihrem Papier ist ein für die Beamten bemerkenswerter Satz enthalten: Die Ungerechtigkeiten in der Lebenseinkommenskurve von Beamten werden berücksichtigt.
Wer sind denn heute jene, von denen Sie 10 Prozent Solidaritätsbeitrag über der Höchstbemessungsgrundlage der Pensionen verlangen? – Das sind jene Beamten, die vor 1975, vor der Reform des Besoldungsrechtes der Beamten, in der Dienstklasse I – und nicht, wie die Akademiker, in der Dienstklasse V oder die Nichtakademiker in der Dienstklasse III – begonnen haben. Das sind jene, denen damals ein Viertel ihrer Leistungen honoriert worden ist gegenüber vergleichbaren Tätigkeiten in der Privatwirtschaft; denen wurde damals der Ausgleich dieser Ungerechtigkeiten in der Lebenseinkommenskurve für die Pension versprochen. Im Papier der Sozialdemokraten zur Pensionsreform versprechen Sie, dass Sie das berücksichtigen werden – heute im Parlament verlangen Sie von diesen Beamten eine Nichtberücksichtigung ihrer Nachteile in der Vergangenheit, in der Zeit, als Sie in der Regierung waren, heute verlangen Sie einen zusätzlichen Solidaritätsbeitrag!
Wir werden in diese Pensionen der Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg nicht eingreifen, wir halten Wort! Die Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg wird ihre Pensionen erhalten, so, wie sie es sich verdient hat, auch unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Einkommensverläufe.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den 1 000 €, die in den letzten Tagen auch von meiner Staatssekretärin in der Öffentlichkeit ventiliert worden sind: Wir werden den Familienausgleichszulagenrichtsatz auf 1 000 € erhöhen. Damit werden jene, die ge-