Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 61

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war es das Streichen von 1,8 Prozent Vorteil für Pensionisten mit 300 000 S Jah­resein­kommen und darüber.

Ich bin sehr erfreut, Herr Kollege Gusenbauer, dass Sie sich heute einen Solidaritäts­beitrag von 10 Prozent vorstellen können, denn vor zwei Jahren waren für Sie noch 1,8 Prozent Solidaritätsbeitrag auf der Steuerseite Pensionsraub. So ändern sich – Gott sei Dank! – die Zeiten in der Betrachtung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer bezieht denn jene Pensionen, die über dem ASVG-Bereich liegen? Beamte, auch der Herr Vizekanzler, der alte gleich wie der neue, wenn er in Pension geht, Politiker insgesamt, die hier im Parlament sitzen (Abg. Mandak: Nicht alle! Wir nicht!), die in den Landesregierungen sitzen, die in der Regie­rung sitzen, gleichermaßen aber auch jene, die in den Sozialversicherungen beschäf­tigt sind und eine Pension der Dienstordnungspensionsklasse G und F beziehen. Aber auch Bezieher hoher Einkommen bei den Beamten in der Post liegen über dem ASVG-Bereich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für diese Gruppe haben wir die Pensionssiche­rungsbeiträge von 2,4 Prozent um 1 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht, und wir werden das gleiche Opfer auch von jenen in den Sozialversicherungen verlangen.

Sie können das heute in dem dem Parlament gestern Abend übermittelten schriftlichen Zwischenbe­richt des Herrn Bundeskanzlers und von mir an den Petitionsausschuss nachlesen. (Abg. Öllinger: Da steht nichts drinnen! – Abg. Mag. Wurm: Heute? Das ist erst gestern angekommen!) Es ist nicht so, dass manche Dinge nicht nachlesbar sind, wie Herr Professor Van der Bel­len festgestellt hat, aber ich gebe schon zu, dass bei einer derartigen Papierflut auch nicht alles nachlesbar ist, was gestern pünktlich um 16 Uhr zur Verteilung im Parlament eingetroffen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf nun auch auf das Papier des Kollegen Gu­senbauer eingehen.

Herr Kollege Gusenbauer, in Ihrem Papier ist ein für die Beamten bemerkenswerter Satz enthalten: Die Ungerechtigkeiten in der Lebenseinkommenskurve von Beamten werden berücksichtigt.

Wer sind denn heute jene, von denen Sie 10 Prozent Solidaritätsbeitrag über der Höchstbemessungsgrundlage der Pensionen verlangen? – Das sind jene Beamten, die vor 1975, vor der Reform des Besoldungsrechtes der Beamten, in der Dienstklasse I – und nicht, wie die Akademiker, in der Dienstklasse V oder die Nichtakademiker in der Dienstklasse III – begonnen haben. Das sind jene, denen damals ein Viertel ihrer Leis­tungen honoriert worden ist gegenüber vergleichbaren Tätigkeiten in der Privatwirt­schaft; denen wurde damals der Ausgleich dieser Ungerechtigkeiten in der Lebensein­kommenskur­ve für die Pension versprochen. Im Papier der Sozialdemokraten zur Pen­sionsreform versprechen Sie, dass Sie das berücksichtigen werden – heute im Parla­ment verlangen Sie von diesen Beamten eine Nichtberücksichtigung ihrer Nachteile in der Vergangenheit, in der Zeit, als Sie in der Regierung waren, heute verlangen Sie einen zusätzlichen Solidaritätsbeitrag!

Wir werden in diese Pensionen der Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg nicht eingreifen, wir halten Wort! Die Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg wird ihre Pensionen erhalten, so, wie sie es sich verdient hat, auch unter Berücksichti­gung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Einkommensverläufe.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den 1 000 €, die in den letzten Tagen auch von meiner Staatssekretärin in der Öffentlichkeit ventiliert worden sind: Wir werden den Familienausgleichszulagenrichtsatz auf 1 000 € erhöhen. Damit werden jene, die ge-


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