Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 62

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meinsam geringere Pensionen haben, bis 1 000 € nichts verlieren, weil sie das, was sie unter Umständen in der Pension verlieren, durch den Ausgleichszulagenrichtsatz ersetzt bekommen.

Wir werden darüber hinaus in meinem Ministerium einen Fonds einrichten, zumindest mit 10 Millionen € dotiert, aus dem wir jenen, die fleißig gearbeitet haben – und mit „fleißig gearbeitet“ meine ich 35 Beitragsjahre und 40 und mehr Versicherungsjahre –, ihre Verluste durch Steigerungsbeträge und sonstige Details der Pensionsreform aus­gleichen, damit sie nicht schlechter fahren als jene, die heute in der „Hackler-Rege­lung“ drinnen sind. Auch mir ist es nämlich ein Anliegen, dass endlich die Bauar­beiter, von denen bis dato kein Einziger in der „Hackler-Regelung“ enthalten ist, in Zu­kunft besser abschneiden, als das unter der sozialistisch geführten Regierung mit ih­rem entsprechenden Pensionsmodell der Fall war. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Und was haben wir für die Kleinen noch getan, sehr geehrte Damen und Herren? – Für jene, die keinen Berufsschutz haben, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode die Angleichung der Invaliditätspension hin zum Berufsschutz erweitert. Man sieht es in der Statistik: Beim Zugang zur Invaliditätspension haben jene ohne Berufsschutz die deutlich besseren Chancen, zu Recht eine Invaliditätspension zu bekommen, als sie sie in der von der Sozialistischen Partei geführten Regierung jemals hatten. – Plus 38 Prozent in dieser Kategorie, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle erstmals unter 100 000 liegt!

Das ist die Arbeit für die Kleinen, für jene, die invalid sind, die Arbeit, die wir in dieser Bundesregierung geleistet haben! Und dafür, Herr Kollege Nürnberger, brauche ich mich als Sozialminister sicherlich nicht zu genieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir uns das sozialistische Modell einer Pensi­onsreform ansehen und wenn wir uns dann den Antrag ansehen, den wir zur Harmo­nisierung der Pensionssysteme ausgearbeitet haben, stellen wir fest, dass die Eck­punkte die gleichen sind: 45 Beitragsjahre, Pensionsantrittsalter 65, 80 Prozent des Lebensein­kommens. (Abg. Mag. Prammer: Versicherungsjahre! Das ist ein kleiner Unter­schied!)

Die Valorisierungen haben wir von Regierungsseite den Sozialpartnern in unseren Verhandlungen ab 2004 beginnend entweder mit der Lohnsumme, mit dem Medianein­kommen oder mit der Lohnerhöhung vorgeschlagen. Wir warten auf die Äußerungen der Sozialpartner zu diesem Punkt. Es ist aber unrichtig, dass wir keine bessere Valo­risierung für die Zukunft in diesem Bereich vorgesehen hätten.

Diese Bundesregierung hat erstmalig auch an die Schwerarbeiter gedacht, die in der derzeitigen „Hackler-Regelung“ und in der derzeitigen Regelung für Schwer-, Nacht- und Schichtarbeiter nicht berücksichtigt sind. Ich sage es auch hier wieder, so, wie ich es den Sozialpartnern gesagt habe und wie ich es ihnen auch geschrieben habe: Ich ersuche Sie, mit Ihren Experten an der Ausarbeitung dieses Modells der Frühpensio­nen für Schwerarbeiter mitzuarbeiten. Die Bundesregierung und ich sind entschlossen, das nicht erst mit 1. Jänner 2007, sondern so bald wie möglich umzusetzen, sodass die Schwerarbeiter endlich auch auf Grund ihrer Belastungen in der Arbeitswelt früher in Pension gehen und gleich lange die Pension genießen können wie alle ande­ren Be­völkerungsschichten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gusenbauer, Sie schreiben hier in Ihrem Pensionsmodell auch – ich lese Ihnen das vor –:

Es werden am Leistungskonto die Pensionsleistungen, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst gutgeschrieben. Einzahlungen auf das Pensionskonto erfolgen


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