Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 113

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 473/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Harmonisierung der Pensionssysteme ha­ben Mitglieder der Bundesregierung sowie führende Funktionäre der Regierungspar­teien immer wieder davon gesprochen, dass die im Bereich der Sozialversicherungs­pensionen geplanten Harmonisierungsschritte auch bei den Politikerpensionen, also den Ruhe- und Versorgungsbezügen nach dem Bezügegesetz, umgesetzt würden.

Gebrochene Versprechen

So haben Sie, Herr Bundeskanzler, am 8. April 2003 erklärt, dass „die Politiker bei den Pensionen genau die gleichen Reformen zu tragen haben, die wir für eine umfassende Pensionssicherung beschließen werden“ (APA 0181).

Am 8. Mai 2003 erklärten Sie gemeinsam mit dem Vizekanzler: „Auch bei den Politi­kerpensionen werden dieselben Maßnahmen gesetzt wie bei allen anderen“ (APA 0162).

Am 15. Mai 2003 erklärten Sie in Ihrer Rede zur Lage der Nation, dass es „keinerlei Ausnahmen bei Politikerpensionen“ geben werde (OTS 0242):

Und auch gestern, am 3. Juni 2003, erklärten Sie noch: „Wir machen eins zu eins die Harmonisierung bei den Politikerpensionen und zusätzlich noch ein spürbares Solidar­opfer“ (ZIB 2).

Auch die MinisterInnen Bartenstein, Rauch-Kallat und Grasser „sprachen sich für eine Angleichung der Politikerpensionen an die ASVG-Bestimmungen aus“ (APA 0189, 8. April 2003).

ÖVP-Generalsekretär Lopatka erklärte noch am 10. Mai 2003, dass „der Abbau von Politikerprivilegien im Pensionssystem bereits auf parlamentarischer wie auch auf Re­gierungsebene festgelegt worden sei und damit außer Streit stehe (...) Alle derzeitigen Schritte im ASVG-Bereich sind selbstverständlich auch für die Versicherten in anderen Systemen deckungsgleich vorgesehen“ (OTS 031).

Diese Erklärung erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem der als „Trägerrakete“ bekannt gewordene Initiativantrag Molterer/Scheibner bereits im Parlament eingebracht worden war.

Der Initiativantrag der Regierungsparteien enthielt allerdings nicht die „deckungsglei­che“ Umsetzung der strukturellen Maßnahmen aus den Sozialversicherungspensionen (Abschaffung der Frühpension, Senkung des Steigerungsbetrags, Erweiterung des Durch­rechnungszeitraums usw.), sondern im Gegenteil die Einführung einer Frühpen­sion für PolitikerInnen und die Beibehaltung des Pensionsantrittsalters 56,5 Jahre für Regierungsmitglieder!

Obwohl mittlerweile die „Trägerrakete“ die Frühpensionsstufe abgeworfen hat und seit der gestrigen Einigung zwischen den Regierungsparteien eine Erhöhung des besonde­ren Pensionssicherungsbeitrages vereinbart scheint, fehlen noch immer die strukturel­len Maßnahmen zur Harmonisierung, die von Ihnen und anderen Regierungsmitglie­dern beziehungsweise führenden VertreterInnen der Koalitionsparteien versprochen wurden.

 


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