Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 156

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Allen Unkenrufen zum Trotz, die wir heute in der gesamten Debatte speziell von SPÖ und Grünen gehört haben, werde ich nicht müde, noch einmal die Verbesserungen zu wiederholen, die in dieser neuen Pensionsreform auch wirklich zum Tragen kommen sollen. Die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten werden auf zwei Jahre er­höht, das heißt, dass für Frauen nicht erst 15 Erwerbsjahre, sondern bereits 13 Er­werbsjahre genügen, um eine Pension beantragen zu können. Und das gilt rück­wir­kend ab Beginn der Auszahlung des Kindererziehungsgeldes.

Auch die Verlängerung der Durchrechnungszeit wurde ausgeglichen, indem pro Kind drei Jahre berücksichtigt werden. Das heißt, wenn zwei Kinder da sind, werden sechs Jahre angerechnet. Als Beispiel: Wenn im Jahre 2010 der Durchrechnungszeitraum 21 Jahre beträgt, dann sind es bei einer Frau mit zwei Kindern 15 Jahre, die als Durch­rechnungszeit verwendet werden.

Auch die Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten wurde für die Pensionen erhöht, sodass im Jahr 2028 die Kindererziehungszeiten doppelt so viel wert sind wie jetzt. Auch bei der Rahmenzeit für die Altersteilzeit haben wir für Frauen Verbesserun­gen gewährleistet. Durch die Senkung der Lohnnebenkosten und den Entfall des Ar­beitslosenversicherungsbeitrages gibt es auch für ältere Arbeitnehmerinnen in Zukunft bessere Chancen am Arbeitsmarkt.

Durch diese Maßnahmen steigen die Frauen zum Teil sogar besser aus als im bisheri­gen System. Das, meine Damen und Herren, ist freiheitliche Sozialpolitik! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ und den Grünen, können nicht alles miesreden, vor allem nicht dann, wenn Sie nie selbst zu Verbesserungen beigetragen haben. Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, dass sich der Sozialstaat nicht selbst zahlt und dass wir es sind, die für die Zukunft Österreichs die Verantwortung über­nommen haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

17.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Posch. Rede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.32

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Hohes Haus! Eines der vielen Totschlagar­gumente in dieser Debatte hat der Herr Bundeskanzler am 29. April bemüht, indem er damals gesagt hat: 

„Als das ASVG im Jahre 1956 geschaffen wurde, lag der Pensionsantritt im Durch­schnitt bei 63 Jahren – jetzt erfolgt er um fünf Jahre früher. Damals lag die durch­schnittliche Lebenszeit eines Pensionisten bei vielleicht acht oder neun Jahren, heute kann ein Mann mit 21 Jahren und eine Frau mit 25 oder 26 Jahren durchschnittlicher Lebenserwartung nach der Pensionierung rechnen.“

Das ist die so genannte Demographiegeschichte. Was lernt der Bundeskanzler daraus oder was kann man überhaupt daraus lernen? (Abg. Dr. Fekter: Sind Sie auch lernfä­hig, Herr Kollege Posch?) – Kollege Matznetter hat dieses Argument heute schon ein­mal bemüht: Nach dem Zweiten Weltkrieg waren 30 bis 40 Prozent der Menschen in der Landwirtschaft beschäftigt, heute sind es vielleicht 5 Prozent. Ist deshalb die Be­völkerung verhungert? (Abg. Dr. Brinek: Das ist ein falscher Vergleich! – Abg. Dr. Trinkl: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!) Waren deshalb die Pensionen in den letzten 20, 30 Jahren nicht gesichert? Der Produktivitätsfortschritt spielt keine Rol­le? Und vor allem: Wie kann man überhaupt mit einem umlagefinanzierten System längerfristig Pensionen sichern?

 


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