Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 195

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sächlich zu einem gemeinsam ausverhandelten Antrag in Bezug auf einen Mindestlohn zu kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.04

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung vertritt, wie auch dem Regierungs­übereinkommen zu entnehmen ist, die Auffassung, dass jeder Arbeitnehmerin und je­dem Arbeitnehmer für Vollzeitarbeit ein Mindestlohn von 1 000 € zustehen soll. Ich denke aber, es ist nicht Aufgabe der Regierung, dieses Anliegen im Parlament als Ge­setz zu beschließen, sondern es ist, wie Herr Öllinger schon vermutet hat, Aufgabe der Sozialpartner, der Kammern, der Interessenvertreter und so weiter, dies im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen einzubringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Deshalb fordern wir die Sozialpartner und andere Interessenvertretungen als Kollektiv­vertragsparteien auf, entsprechende Bestimmungen in den Kollektivverträgen zu ver­ankern. Dabei soll sichergestellt werden – und das ist enorm wichtig! –, dass insbe­sondere in sensiblen Branchen die Arbeitsplätze gesichert werden und bleiben. Eine Reglementierung würde auch einen Eingriff in betriebliche Prozesse darstellen und möglicherweise auch Arbeitsplätze gefährden, besonders in Betrieben, die an der Grenze der Rentabilität arbeiten oder sich mit dem Gedanken einer Abwanderung tra­gen.

Diesbezüglich bleibt die Vollbeschäftigung weiterhin unser wichtigstes Ziel, gerade auch bei uns in den ländlichen Regionen, wo es sprichwörtlich auf jeden einzelnen Arbeitsplatz ankommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Apropos ländlicher Raum: Ich komme aus dem westlichen Niederösterreich, aus dem Bezirk Scheibbs, aus dem Ötscherland, aus der Stadt Wieselburg, die sich einige Attri­bute zunutze gemacht hat. Einige Beifügungen sind bekannt, Sie kennen sie sicherlich: Wieselburg gilt einerseits als Braustadt, zweitens als Schulstadt – wir haben zwei hö­here Schulen und eine Fachhochschule – und zum Dritten als Messestandort, als einer der größten Messestandorte des Bundeslandes Niederösterreich. (Abg. Dr. Gusen­bauer: Und es hat einen guten Bürgermeister!) – Okay, ich werde es ihm ausrichten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich komme aber wieder zum eigentlichen Thema zurück. Die Bundesregierung bewegt sich in der Sache Mindestlohn in der Tradition der österreichischen Lohnverhandlun­gen. Lohnabschlüsse fallen nun einmal in die Autonomie kollektivvertraglicher Partner, und das ist eine gute sozialpolitische Tradition! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Gesetzliche Eingriffe in diese Sozialautonomie sind deshalb entbehrlich. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, die per Gesetz einen Mindestlohn von 1 100 € fordern, nicht zustimmen. Wie in die­sem Antrag unter anderem erwähnt wird – Kollege Öllinger hat es vorhin ebenfalls ge­sagt –, haben die steirische ÖVP und unsere Kollegin im Nationalrat Ridi Steibl schon vor einigen Jahren einen Mindestlohn von 1 000 € gefordert. Aber auch damals war nicht von einem Gesetz die Rede, sondern von kollektivvertraglichen Maßnahmen.

Es wurden und es werden außerdem zusätzliche Maßnahmen für Mindesteinkommen gesetzt. Denken Sie daran, dass eine Entlastung kleinerer Einkommen im Rahmen der mit 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen Steuerreform realisiert wurde. Denken Sie auch


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