Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 204

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ab dem Jahre 1943, zahlreiche Verurteilungen: in Wien fast 700; von Gerichten öster­reichweit waren über 3 000 Personen davon betroffen.

Meine Damen und Herren! Diese Menschen wollen endlich als Opfer anerkannt wer­den. Viele von ihnen leben ja nicht mehr – aber es ist eine Pflicht unserer Republik, auch diesen Menschen die Anerkennung nicht mehr zu verweigern; ebensowenig wie –mein Kollege Öllinger hat es schon erwähnt – den Opfern der Zwangssterilisation.

Herr Winkler hat gesagt: Diese Menschen haben sich ja schon melden können; sie haben ja schon Entschädigungen bekommen! – Um das noch einmal klar zu machen: Die materielle Entschädigung, wenn so etwas überhaupt möglich ist, eine symbolische Wiedergutmachung, haben einige beantragen können, aber: Es geht auch um eine Art ideeller Wiedergutmachung, um die Anerkennung, dass diese Menschen Opfer wa­ren! Und das schuldet die Republik diesen Tausenden Opfern des Nationalsozialismus immer noch!

Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! Ich hoffe, dass Sie in den Beratungen des Ausschusses Ihre Haltung doch noch ändern – das ist vor allem an die FPÖ ge­richtet – und bereit sein werden, diesen Opfern Ihre Anerkennung auszusprechen.

Ich erinnere an die Worte des früheren Klubobmanns und jetzigen Nationalratspräsi­denten Khol und des Innenministers Strasser: Deren Haltung zu Mauthausen, dem Ort, wo auch homosexuelle und asoziale Opfer, unter denen auch lesbische Frauen waren, gefoltert, gefangen gehalten und umgebracht wurden, bleibt meiner Meinung nach zu einem Teil unglaubwürdig, solange Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, nicht auch diese Opfer anerkennen.

In diesem Sinne hoffe ich sehr wohl, dass Sie im Ausschuss nicht wieder vorhaben, diesen Antrag entweder zu vertagen und in der Schublade verschwinden zu lassen oder ihn sogar abzulehnen und damit diesen Opfern wieder einmal – fast 60 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus – die Anerkennung zu versagen. – Das wäre schändlich für diese österreichische Republik! (Beifall bei den Grünen.)

20.41

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte und weise diesen Antrag 86/A ebenfalls dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

4. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz geändert wird (92/A)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Zur Begründung gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. Die Redezeit be­trägt 5 Minuten. – Bitte.

20.42

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich fasse mich ganz kurz: Der Ver­waltungsgerichtshof hat uns durch eine Interpretation des § 4 Abs. 5 neue Bürokratie beschert. Das hat dazu geführt, dass die Unternehmer, seit das Erkenntnis im März bekannt wurde, im Unterschied zu allen anderen, die Reisekosten geltend machen, gezwungen sind, Belege zu sammeln. Das heißt, wenn sie in ein Restaurant essen gehen und das absetzen wollen, sie den Beleg zum Geltendmachen debbicg sammeln müssen.

 


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