Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 207

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des Antrages der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem im Wesentlichen gleichlautenden Thema.

Es wurde ohne Präjudiz Übereinstimmung darüber erzielt, dass die beiden Debatten unter einem durchgeführt werden.

Ich werde so vorgehen.

Der Antrag des Abgeordneten Dr. Cap enthält jene Untersuchungsgegenstände, die Sie dem schriftlich vorliegenden Antrag entnehmen können.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Gaál, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsauschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Mani­pulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer seit April 2001;

Aufklärung von Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständli­chen Vergabeverfahren;

Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-) interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der gegenständlichen Vergabe;

Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Ent­scheidungsträger im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen Steu­erzahlerInnen gekommen ist;

Aufklärung über die tatsächlich durch die betroffenen Minister abgeschlossenen Ver­träge bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus diesen Vereinbarungen;

Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheib­ner und Bundeskanzler Schüssel;

Aufklärung der Rechtsfrage, ob durch den Abschluss von Gegengeschäften im Zuge des Ankaufs von Kriegsgerät gegen das Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit des europäischen Rechts verstoßen wird;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­deskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für


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