des Antrages der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem im Wesentlichen gleichlautenden Thema.
Es wurde ohne Präjudiz Übereinstimmung darüber erzielt, dass die beiden Debatten unter einem durchgeführt werden.
Ich werde so vorgehen.
Der Antrag des Abgeordneten Dr. Cap enthält jene Untersuchungsgegenstände, die Sie dem schriftlich vorliegenden Antrag entnehmen können.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap,
Dr. Kräuter, Gaál, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend
die Einsetzung eines Untersuchungsauschusses
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G:
1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung der Vorwürfe möglicher
Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen des Vergabeverfahrens
im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer
seit April 2001;
Aufklärung von Einflussnahmen auf
Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der
XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständlichen Vergabeverfahren;
Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung
von „wirtschaftlichen (Eigen-) interessen“ von politischen Parteien und
persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der gegenständlichen
Vergabe;
Aufklärung darüber, ob es im
Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung
„wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Entscheidungsträger
im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen
gekommen ist;
Aufklärung über die tatsächlich durch
die betroffenen Minister abgeschlossenen Verträge bzw. Vorverträge sowie
Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus diesen Vereinbarungen;
Aufklärung über die Vorgänge rund um die
Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung
von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler
Schüssel;
Aufklärung der Rechtsfrage, ob durch den
Abschluss von Gegengeschäften im Zuge des Ankaufs von Kriegsgerät gegen das
Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit des
europäischen Rechts verstoßen wird;
Untersuchung der rechtlichen und
politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für