Landesverteidigung, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche
und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Die jüngsten Erkenntnisse über die
Vorgänge im Ministerrat am 2. Juli 2002 und den bezughabenden
Vorbesprechungen sowie europarechtliche Gutachten und die Erklärungen von
Verteidigungsminister Platter im Zuge parlamentarischer Debatten untermauern –
neben den massiven Vorwürfen durch Dr. Haider – den Verdacht von Unregelmäßigkeiten
und Manipulationen im Rahmen der kostenintensivsten Vergabeentscheidung der 2.
Republik:
Der Rechnungshof kritisierte die äußerst
hohe Vorbelastung im Landesverteidigungsbudget. Die Vorgangsweise der
Bundesregierung, die eine Beschaffung mit extremen Kosten vornimmt, ohne einen
plausiblen Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verantwortungslos. Es gibt
diesbezüglich keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche budgetäre
Belastung genehmigen. Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2 Milliarden
Euro an Kosten verursachen, weiters ist völlig unklar, mit welchen Folgekosten
für Wartung, Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.
Mit 27. Juni 2002 wurde durch die
SPÖ-Fraktion ein Verlangen eingebracht, den Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses mit der Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern (Vergabeentscheidung,
Finanzierung, Vertragsgestaltung und Bewertung der Kompensationsgeschäfte) zu
befassen. Bedingt durch die Untätigkeit der Regierungsparteien und letztlich
dem Scheitern der schwarz-blauen Regierung wurden durch diesen Ausschuss keine
inhaltlichen Problemstellungen kontrolliert. Ein Antrag der SPÖ-Fraktion auf
Permanenterklärung dieses Ausschusses wurde am 20. September 2002 von den
Regierungsparteien abgelehnt.
Noch am 24. April 2002 stellte der
Beschaffungsexperte im Verteidigungsministerium, Herbert Wagner, fest, dass
„das europäische Eurofighter-Konsortium mangels einer Zwischenlösung im ersten
Angebot eigentlich aus dem Wettbewerb ausgeschieden werden müsste“.
Grundsätzlich wurde durch das BMLV ein
Vergabeverfahren gewählt (freihändige Vergabe im Wettbewerb), wonach zuerst
aufgrund von Wettbewerbsqualifikationen (festgestellt durch eine
Bewertungskommission) ein Bestbieter ermittelt wurde und in einer zweiten Phase
ausschließlich mit diesem Bestbieter über die Beschaffungskosten verhandelt
wurde. Es ist festzuhalten, dass dieses Verfahren für eine Preisreduktion als
absolut untauglich erscheint.
Ebenso unverständlich ist der Umstand,
dass durch Bundesminister Platter im Zuge der Sitzung des
Rechnungshofausschusses am 23. Mai 2003 festgestellt wurde, dass durch die
Bewertungskommission in der ersten Phase des Vergabeverfahrens in keiner Weise
die Höhe der entstehenden Betriebskosten geprüft wurde.
Nunmehr liegen drei Rechtsgutachten über
die Zulässigkeit des Vergabeverfahrens vor, wobei das Rechtsgutachten von Prof.
Aicher davon ausgeht, dass eine Ungleichbehandlung der Mitbieter dann nicht
ausgeschlossen werden kann, wenn EADS bei geringerer Bestellmenge den Einzelstückpreis
in einem Ausmaß erhöht, das zu einer Umkehr der Bieterreihung führen würde.