Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 208

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Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Die jüngsten Erkenntnisse über die Vorgänge im Ministerrat am 2. Juli 2002 und den bezughabenden Vorbesprechungen sowie europarechtliche Gutachten und die Erklä­rungen von Verteidigungsminister Platter im Zuge parlamentarischer Debatten unter­mauern – neben den massiven Vorwürfen durch Dr. Haider – den Verdacht von Unre­gelmäßigkeiten und Manipulationen im Rahmen der kostenintensivsten Vergabeent­scheidung der 2. Republik:

Der Rechnungshof kritisierte die äußerst hohe Vorbelastung im Landesverteidigungs­budget. Die Vorgangsweise der Bundesregierung, die eine Beschaffung mit extremen Kosten vornimmt, ohne einen plausiblen Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verant­wortungslos. Es gibt diesbezüglich keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche budgetäre Belastung genehmigen. Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2 Milliar­den Euro an Kosten verursachen, weiters ist völlig unklar, mit welchen Folge­kosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.

Mit 27. Juni 2002 wurde durch die SPÖ-Fraktion ein Verlangen eingebracht, den Stän­digen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeri­ums für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern (Vergabeentscheidung, Finanzierung, Vertragsgestaltung und Bewertung der Kompensationsgeschäfte) zu befassen. Bedingt durch die Untätigkeit der Regierungsparteien und letztlich dem Scheitern der schwarz-blauen Regierung wurden durch diesen Ausschuss keine inhalt­lichen Problemstellungen kontrolliert. Ein Antrag der SPÖ-Fraktion auf Permanenter­klärung dieses Ausschusses wurde am 20. September 2002 von den Regierungspar­teien abgelehnt.

Noch am 24. April 2002 stellte der Beschaffungsexperte im Verteidigungsministerium, Herbert Wagner, fest, dass „das europäische Eurofighter-Konsortium mangels einer Zwischenlösung im ersten Angebot eigentlich aus dem Wettbewerb ausgeschieden werden müsste“.

Grundsätzlich wurde durch das BMLV ein Vergabeverfahren gewählt (freihändige Ver­gabe im Wettbewerb), wonach zuerst aufgrund von Wettbewerbsqualifikationen (fest­gestellt durch eine Bewertungskommission) ein Bestbieter ermittelt wurde und in einer zweiten Phase ausschließlich mit diesem Bestbieter über die Beschaffungskosten ver­handelt wurde. Es ist festzuhalten, dass dieses Verfahren für eine Preisreduktion als absolut untauglich erscheint.

Ebenso unverständlich ist der Umstand, dass durch Bundesminister Platter im Zuge der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 23. Mai 2003 festgestellt wurde, dass durch die Bewertungskommission in der ersten Phase des Vergabeverfahrens in keiner Weise die Höhe der entstehenden Betriebskosten geprüft wurde.

Nunmehr liegen drei Rechtsgutachten über die Zulässigkeit des Vergabeverfahrens vor, wobei das Rechtsgutachten von Prof. Aicher davon ausgeht, dass eine Ungleich­behandlung der Mitbieter dann nicht ausgeschlossen werden kann, wenn EADS bei geringerer Bestellmenge den Einzelstückpreis in einem Ausmaß erhöht, das zu einer Umkehr der Bieterreihung führen würde.

 


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