Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 210

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fessors vor, wonach Gegengeschäfte aus dem Eurofighter-Deal gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnten und die Republik auf Schadenersatz geklagt werden könnte.

Das durch möglicherweise entstehende Gegengeschäfte meistbegünstigte Unterneh­men, der MAGNA-Konzern, war der frühere Arbeitgeber von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, diesem ist auch ein Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber einge­räumt. Auch wurde bekannt, dass der Ehegatte von Vizekanzlerin Riess-Passer, Michael Passer, einen Konsulentenvertrag mit dem MAGNA-Konzern abgeschlossen hat.

Auffällig an dem Beschaffungsvorgang ist auch, dass die Typenentscheidung immer wieder aus nicht transparenten Gründen verschoben wurde. Bekannt wurde jedoch, dass es wie bei der Beschaffung von Radargeräten der Firma Thomson zur Interventi­on gekommen ist. Bisher blieb die Tatsache unbestritten, dass sich der CSU-Kanzlerkandidat Stoiber an Bundeskanzler Schüssel gewandt hat, um für das Produkt Eurofighter zu intervenieren. Die Achse bayrische CSU und ÖVP war auch Gegen­stand einiger Untersuchungsausschussanträge betreffend eventueller Zahlungen von „nützlichen Aufwendungen“ im Zusammenhang mit der Beschaffung von militärischem Gerät, die jedoch bisher von der FPÖ/ÖVP-Mehrheit abgelehnt wurden.

Mit 17.2.2003 verlangt plötzlich der 3. Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn eine Neuausschreibung zur Beschaffung von Abfangjägern, da nach seinen Aussagen ein neues Anbot des Bieters SAAB vorliege, wonach eine Ersparnis von 700 Millionen Euro gegenüber dem EADS-Gerät erzielt werden könne. Prinzhorn dazu wörtlich: „Wenn es trotz des neuen Angebots von SAAB beim Eurofighter bleibt, dann muss es Neu­wahlen geben“.

Vollkommen unklar ist bis heute die Rechtsfrage, inwieweit sich die Republik Öster­reich, vertreten durch die betroffenen Ressortminister, bereits gegenüber dem EADS-Konsortium zum Kauf von Abfangjägern verpflichtet hat. Ebenso blieben Fragen hin­sichtlich bestehender Rücktrittsmöglichkeiten bzw. Schadenersatzfolgen eines Rücktrit­tes vom abgeschlossen (Vor)vertrag vollkommen unbeantwortet.

Die von Bundeskanzler Schüssel vorgeschlagene Wirtschaftsplattform, die eine Finan­zierung durch ein privates Konsortium vorbereiten soll, hat bisher überhaupt keine Ak­tivitäten gesetzt bzw. ist deren Existenz unklar. Zum momentanen Zeitpunkt ist die ge­samte Finanzierung der Eurofighter-Beschaffung und die einer möglichen Zwischenlö­sung nicht geregelt. Bundesminister Platter verweist auf ein noch zu beschließendes Ankaufsgesetz. Auch existieren keine Vorbelastungen ab dem Jahr 2005 für den Ab­fangjägerankauf bzw. eine Zwischenlösung. Laut Bundesminister Platter kann über eine Zwischenlösung erst ab Abschluss des Kaufvertrages über die Abfangjäger ver­handelt werden. Damit bleibt der status quo vom Oktober 2002: Es existiert keine fi­nanzielle Vorsorge für den Ankauf, ebenso finden sich nicht die geringsten Anhalts­punkte für eine Vorfinanzierung der Abfangjäger durch eine Wirtschaftsplattform.

Selbst der Chef der Sparte Militärflugzeuge des Eurofighter-Produzenten EADS, Aloy­sius Rauen, geht öffentlich davon aus, dass „nirgendwo mehr gelogen wird, als bei Ge­gengeschäften und bei Beerdigungsreden“ (Salzburger Nachrichten vom 22.7.2002).

Obwohl laut Rechnungshofpräsidenten Dr. Fiedler der Rechnungshofbericht in ca. ei­nem Monat vorliegen wird, geht Bundesminister Platter davon aus, dass er den Ver­tragsabschluss mit dem EADS-Konsortium ohne den Erkenntnissen des Rechnungs­hofberichtes vornehmen wird, dies obwohl der entsprechende Rechnungshofbericht von seinem Vorgänger, Bundesminister Scheibner, in Auftrag gegeben wurde.

Während stets das Bemühen um die kostengünstigste Lösung ausgedrückt wurde, wurde nun die mit Abstand teuerste Variante gewählt. 24 Eurofighter hätten am 2. Juli


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