Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 211

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2002 noch 1,791 Milliarden Euro gekostet, nunmehr kosten 18 Eurofighter 1,969 Mil­liarden Euro – ohne Erhaltungs- und Betriebskosten und ohne Berücksichti­gung der Kosten für die so genannte „Zwischenlösung“ für die Jahre 2005 bis 2007, die bereits als Teil des EADS-Angebotes inkludiert war.

Vor dem Hintergrund der massiven Vorwürfe gegen Bundeskanzler Schüssel im Zuge der „Schreiber-Thomson-Affäre“ sowie den dargestellten Widersprüchen und Sachver­halten, ist die Prüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung hinsicht­lich des Ankaufes von Abfangjägern sowie die entsprechenden Vertragsabschlüsse durch die betroffenen Ressortminister durch einen parlamentarischen Untersuchungs­ausschuss unumgänglich.

Durch den Rechnungshof wurde bisher ausschließlich die Ausschreibung des Abfang­jägerankaufes geprüft, eine Prüfung hinsichtlich des Vergabeverfahrens ist anhängig, mögliche Parteienfinanzierungen bzw. Geldflüsse („wirtschaftliche Interessen“) außer­halb des Ausschreibungsprozesses konnten seitens des Rechnungshofes keiner Kon­trolle unterzogen werden.

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und ein sofortiger Stopp der laufenden Abfangjägerbe­schaffung geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gemäss § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag des Abgeordneten Dr. Pilz enthält als Unter­suchungsgegenstände ebenfalls die Rechtmäßigkeit aller Abläufe und Entscheidungen innerhalb des Beschaffungsvorganges betreffend die Eurofighter, insbesondere die Verantwortung des Bundeskanzlers, Vizekanzlers, Wirtschaftsministers, Verteidi­gungsministers und insbesondere des Finanzministers einschließlich der Frage nach allfälliger Involvierung der politischen Parteien.

Auch dieser Antrag wurde schriftlich verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses gemäß § 33 GOG zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Eurofighter-Kampfjets

Begründung:

Bis zur Entscheidung über die Vergabe ist es zu einer Reihe aufklärungsbedürftiger Vorkommnisse gekommen.

7. Mai 2002: Das F-16-Angebot wird wegen Nichterfüllung zweier Muss-Forderungen ausgeschieden. Trotzdem wird es von Finanzminister Grasser weiter taktisch verwen­det.

Mitte Juni: Ministerialrat Wagner verfasst als Projektleiter der Bewertungskommission Abfangjäger einen Entwurf für den Endbericht. Der Entwurf mit dem Titel „Ergebnisbe­richt“ enthält einige Punkte, die sich im Endbericht nicht mehr finden.

 


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