Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 220

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ren –, dann stimmen Sie unserer Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses zu! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.17

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz ruhig an Folgendes erinnern: Es ist einmal der Name eines Kollegen dieses Hauses zwei oder drei Mal verballhornt worden, und das ist für wichtig genug empfunden worden, es in der Präsidiale zur Sprache zur bringen. Alle vier Klubobmänner haben gemeint, dass das nicht gut sei, und haben es übernommen, in ihren Fraktionen darauf hinzuwirken, dass man das nicht macht. Es kann jedem einmal ein Versprecher passieren, aber was den Einsatz als rhetorische Technik betrifft, so ist von allen vier Klubobmännern klar dazu Position bezogen worden, und ich rufe das nur in Erinnerung. (Beifall bei der SPÖ.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


21.18

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme diese Mahnung zur Kenntnis und sage nicht das, was mir einige Abgeordnete geraten haben, hier an weiteren veränderten Namen vorzubringen. Aber, Herr Präsident, ich darf aus meiner Erfahrung als Ausschussvorsitzender des Landes­verteidigungsausschusses und Wehrsprecher und auch als Minister sagen, dass bei den Wehrsprechern und zwischen den Wehrsprechern, auch Friedenssprechern, aller Fraktionen solch ein Verhältnis herrscht, dass man weiß, dass solche Dinge nicht ernst, sondern durchaus freundschaftlich gemeint sind. Das ist vielleicht etwas ganz Spezifisches in der Landesverteidigung.

Herr Abgeordneter Gaál, du hast hier gesagt, wenn wir nichts zu verbergen haben, dann sollen wir doch dem Untersuchungsausschuss zustimmen. Dazu darf ich sagen: Wenn man überall dort, wo man nichts zu verbergen hat und alles korrekt ist, Untersu­chungsausschüsse einsetzen würde, dann würden wir vor lauter Untersuchungsaus­schüssen zu nichts anderem mehr kommen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es muss umgekehrt sein: Dort, wo Fakten auf dem Tisch liegen, die belegen, dass rechtswidrig gehandelt worden ist, ist ein Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Und weil hier immer wieder irgendwelche Informationen eingemahnt werden, möchte ich Folgendes sagen: Du weißt es, und auch alle anderen, vor allem auch jene, die im Landesverteidigungsausschuss, im Nationalen Sicherheitsrat sitzen, wissen es: Dort, wo man unter Verschwiegenheitsgebot tatsächlich alle Informationen darlegen kann, dort sind diese Informationen umfassend, ehrlich und auch entsprechend offensiv ge­geben worden. Jetzt dauernd Fragen zu stellen, die man längst beantwortet bekom­men hat, ist natürlich politisch zulässig – das ist keine Frage – und bei solch einem Projekt wie dieser Abfangjäger-Entscheidung sicherlich auch reizvoll, vor allem dann, wenn man den Konsens in der Sicherheitspolitik nicht mittragen soll, aber es ist, so sage ich, nicht zulässig, dann so zu tun, als ob diese Informationen nicht gegeben worden wären. Und es ist auch nicht zulässig, dann einzumahnen, dass wir solch einem Untersuchungsausschuss zustimmen sollten. (Beifall bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Der Rechnungshof hat den ersten Akt dieser Entscheidung geprüft, und im Hinblick auf das Ergebnis dieser Prüfung haben auch, vom Herrn Kollegen Kräuter angefangen, die Sprecher des Rechnungshofausschusses gesagt, da werde alles Mögliche an Kritik enthalten sein, betreffend die Gegengeschäfte und dass die Ausschreibung nicht kon­form gewesen sei. – Jeder, der weiß, wie kritisch normalerweise Rechnungshofberichte


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