ren –, dann
stimmen Sie unserer Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zu! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
21.17
Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und
Herren! Ich möchte ganz ruhig an Folgendes erinnern: Es ist einmal der Name
eines Kollegen dieses Hauses zwei oder drei Mal verballhornt worden, und das
ist für wichtig genug empfunden worden, es in der Präsidiale zur Sprache zur
bringen. Alle vier Klubobmänner haben gemeint, dass das nicht gut sei, und
haben es übernommen, in ihren Fraktionen darauf hinzuwirken, dass man das nicht
macht. Es kann jedem einmal ein Versprecher passieren, aber was den Einsatz als
rhetorische Technik betrifft, so ist von allen vier Klubobmännern klar dazu
Position bezogen worden, und ich rufe das nur in Erinnerung. (Beifall bei der SPÖ.)
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Scheibner. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme diese Mahnung zur Kenntnis und sage nicht das, was mir einige Abgeordnete geraten haben, hier an weiteren veränderten Namen vorzubringen. Aber, Herr Präsident, ich darf aus meiner Erfahrung als Ausschussvorsitzender des Landesverteidigungsausschusses und Wehrsprecher und auch als Minister sagen, dass bei den Wehrsprechern und zwischen den Wehrsprechern, auch Friedenssprechern, aller Fraktionen solch ein Verhältnis herrscht, dass man weiß, dass solche Dinge nicht ernst, sondern durchaus freundschaftlich gemeint sind. Das ist vielleicht etwas ganz Spezifisches in der Landesverteidigung.
Herr Abgeordneter Gaál, du hast hier gesagt, wenn
wir nichts zu verbergen haben, dann sollen wir doch dem Untersuchungsausschuss
zustimmen. Dazu darf ich sagen: Wenn man überall dort, wo man nichts zu
verbergen hat und alles korrekt ist, Untersuchungsausschüsse einsetzen würde,
dann würden wir vor lauter Untersuchungsausschüssen zu nichts anderem mehr
kommen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es muss umgekehrt sein: Dort, wo Fakten auf dem Tisch liegen, die belegen, dass rechtswidrig gehandelt worden ist, ist ein Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Und weil hier immer wieder irgendwelche
Informationen eingemahnt werden, möchte ich Folgendes sagen: Du weißt es, und
auch alle anderen, vor allem auch jene, die im Landesverteidigungsausschuss, im
Nationalen Sicherheitsrat sitzen, wissen es: Dort, wo man unter Verschwiegenheitsgebot
tatsächlich alle Informationen darlegen kann, dort sind diese Informationen
umfassend, ehrlich und auch entsprechend offensiv gegeben worden. Jetzt
dauernd Fragen zu stellen, die man längst beantwortet bekommen hat, ist
natürlich politisch zulässig – das ist keine Frage – und bei solch
einem Projekt wie dieser Abfangjäger-Entscheidung sicherlich auch reizvoll, vor
allem dann, wenn man den Konsens in der Sicherheitspolitik nicht mittragen
soll, aber es ist, so sage ich, nicht zulässig, dann so zu tun, als ob diese
Informationen nicht gegeben worden wären. Und es ist auch nicht zulässig, dann
einzumahnen, dass wir solch einem Untersuchungsausschuss zustimmen sollten. (Beifall
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Der Rechnungshof hat den ersten Akt dieser Entscheidung geprüft, und im Hinblick auf das Ergebnis dieser Prüfung haben auch, vom Herrn Kollegen Kräuter angefangen, die Sprecher des Rechnungshofausschusses gesagt, da werde alles Mögliche an Kritik enthalten sein, betreffend die Gegengeschäfte und dass die Ausschreibung nicht konform gewesen sei. – Jeder, der weiß, wie kritisch normalerweise Rechnungshofberichte