Drittens: Die Altersteilzeit, die ein ganz wichtiges Thema ist, sehr viel Geld kostet und ein solidarischer Beitrag der Steuerzahler und Beitragszahler für eine Verbesserung der Situation von älteren Mitarbeitern ist, wird verlängert, in manchen Bereichen sogar verbessert.
Viertens: Wir haben für die Kinder, für die Familien einen weiteren Durchbruch geschaffen: zwei Jahre Kindererziehungszeit werden pensionsbegründend wirken, drei Jahre werden pro Kind aus der Durchrechnung herausgenommen werden; vier Jahre Ersatzzeit pro Kind wird es geben. Ich glaube, das ist ein großzügiges Programm. Dazu kommt auch noch die Aufwertung der pensionsbegründenden Ersatzzeit, ein Punkt, der hoffentlich viele Frauenpolitikerinnen und Familienpolitiker aus allen Fraktionen einigen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wir haben langfristige Maßnahmen gesetzt, damit dem Vertrauensschutz Rechnung getragen wird und damit sich die Menschen rechtzeitig darauf einstellen können.
Wir haben – das war auch ein Ergebnis
der Gespräche mit den Sozialpartnern, vor allem aber auch mit den
Sozialpolitikern unserer Fraktionen – den Übergangszeitraum, in dem die
Frühpensionen auslaufen sollen, auf 14 Jahre gestreckt. Der Übergangszeitraum
für die Durchrechnung auf das lebenslange Arbeiten dauert 25 Jahre. Wer
heute noch von „Überfall“ oder von „Pensionsraub“ spricht, meint es mit der Pensionsreform
überhaupt nicht ernst. Das sage ich auch einmal ganz, ganz deutlich! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Erlauben Sie mir, Ihnen eine Zahl zu nennen, die die Dramatik der Situation vielleicht ein bisschen besser beschreibt: Die Kosten der heutigen Frühpensionen sind gewaltig. Professor Marin hat einmal ausgerechnet, dass die Kosten der Frühpensionierung – also für Frauen vor dem 60. und Männer vor dem 65. Lebensjahr (Abg. Mag. Wurm: „Aktion 55“ haben Sie gemacht!) – insgesamt ein Volumen haben, das jeden Versicherten im Monat 150 € kostet, grob gesagt also etwa 1 500 bis 1 800 €.
Jetzt überlegen Sie einmal: Sie werden draufkommen, dass bei einem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers der ganze Dienstnehmerbeitrag beziehungsweise der Dienstgeberbeitrag – wie immer Sie es wollen, jedenfalls die Hälfte der Sozialversicherung eines aktiv Beschäftigten – nur für die Frühpensionskosten draufgeht. Ich frage Sie, ob das gerechtfertigt ist. Herr Dr. Gusenbauer, ich frage Sie, ob Ihr Modell, zehn Jahre zu warten (Abg. Mag. Wurm: Mit 55 in die Pension ..., das machen Sie für die Bundesbeamten!) und erst dann anzufangen, korrekt, fair und gerecht ist. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren Ich glaube daher, dass Österreich so wie vor der Reform auch nach der Reform das beste Pensions- und Gesundheitssystem haben wird. Aber ich schließe mich dem Wunsch des Abgeordneten Stummvoll an: Lassen Sie bitte freie Abgeordnete auch frei entscheiden. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Es darf nicht sein, dass Druck ausgeübt wird auf Unternehmerinnen, dass ihnen ...
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler! Die Redezeit
ist durch Beschluss festgelegt.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (fortsetzend): Das halte ich nicht
für richtig, meine Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
11.23
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Cap. Die durch Beschluss des
Nationalrats festgelegte Redezeit der nächsten vier Redner beträgt jeweils
8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Partik-Pablé –
in Richtung des Abg. Dr. Cap –:
Also: Was sagt die „Kronen Zeitung“?)