Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 90

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das Sie eigentlich auch kennen sollten. Zum Thema Landesverteidigung steht hier – ich zitiere –:

Um die Einsatzbereitschaft des Heeres sicherzustellen, wurde die Finanzierung der Hubschrauberbeschaffung und die Ent­scheidung über den Ankauf eines neuen Luft­raumüberwachungsgeräts fixiert. – Zitatende.

Kennen Sie das? – Viele von Ihnen werden es kennen. Das ist die Punktation des Ver­handlungsergebnisses betreffend das Regierungsprogramm von ÖVP und SPÖ, 18. Jänner 2000. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Die Regierung ist dann nicht zustande gekommen, aber darüber, dass Luftraumüber­wachungsflugzeuge angeschafft werden, konnte sich die SPÖ sehr wohl mit der ÖVP einigen. (Abg. Gradwohl: Und wer war dann in der Regierung?) Nur jetzt ist es plötz­lich anders. Das ist doch wohl bemerkenswert!

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die Neutralität versteht – und es gibt nur eine Interpretation darüber –, der muss zur Kennt­nis neh­men, dass Neu­tralität laut Neutrali­tätsgesetz erfordert, eben die Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln auf­rechtzuerhalten und zu verteidigen. (Abg. Mag. Wurm: Der Bundeskanzler hat doch gesagt, die Neutralität ist ein Produkt der Geschichte!) Es ist doch unstrittig, dass das nicht nur zu Lande gilt, sondern auch in der Luft.

Neutralität bedeutet weiters: keine Teilnahme an Kriegen. Das wird wohl auch unstrittig sein. Das bedeutet, dass ein Neutraler im Kriegsfall keiner der beiden Streitparteien einen Vorteil einräumen darf, zum Beispiel durch Überflüge. Deshalb haben wir den Luftraum auch zu verteidigen. Selbst eine Neuinterpretation der Neutralität, wie ich es jetzt in einem Zwischenruf gehört habe, durch den Zusammenbruch des Ostblocks zum Beispiel oder den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ändert überhaupt nichts an dem Fak­tum, dass Österreich neutral ist und das Neutralitätsgesetz gilt. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Mag. Wurm und Mag. Lunacek.)

Das sagen im Übrigen auch alle namhaften Verfassungsrechtler in Österreich. Ich zitie­re Heinz Mayer:

„Ein neutraler Staat muss in der Lage sein, seinen Luftraum zu überwachen.“

Manfred Rotter: „Österreich muss die Souveränität seines Luftraumes wahren können. Elektronisches Radarsystem allein ist nicht ausreichend. Fliegendes Gerät ist notwen­dig.“

Ludwig Adamovich: „Neutralitätsgesetz lässt keine Wahl, einen Ersatz zu beschaffen. Wer die Beschaffung verhindern will, muss vorher die Neutralität aufheben.“ (Abg. Mag. Wurm: Es muss aber nicht der Eurofighter sein!)

Meine Damen und Herren! Das sagen alle namhaften Verfassungsrechtler. Ergänzen muss ich: Theo Öhlinger ist anderer Meinung.

Jetzt kommen wir in die Niederungen der heimischen Politik: Herr Klubobmann Van der Bellen sagte laut APA-Meldung vom 8. August 2002 – ich zitiere –:

„Sollten Verfassungsrechtler zu der Auffassung gelangen, Flugzeuge seien aus Neut­ralitätsgründen als“ ... „Luftraumüberwachung nötig, so muss man in den sauren Apfel beißen.“  – Originalaussage Klubobmann Van der Bellen. (Zwischenruf des Abg. Neu­deck.)

Wie chaotisch die Zustände bei den Grünen sind, zeigt, was danach passiert ist, dass nämlich Glawischnig, Kogler und Pilz sofort erklärten, dass Klubobmann Van der Bel­lens Äußerungen nicht so ganz ernst zu nehmen seien. Sie verstiegen sich dann sogar noch weiter – Sie werden sich sicher erinnern können – zu der Behauptung, Herr Klub-


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