das Sie
eigentlich auch kennen sollten. Zum Thema Landesverteidigung steht hier –
ich zitiere –:
Um die
Einsatzbereitschaft des Heeres sicherzustellen, wurde die Finanzierung der
Hubschrauberbeschaffung und die Entscheidung über den Ankauf eines neuen Luftraumüberwachungsgeräts
fixiert. – Zitatende.
Kennen Sie
das? – Viele von Ihnen werden es kennen. Das ist die Punktation des Verhandlungsergebnisses
betreffend das Regierungsprogramm von ÖVP und SPÖ, 18. Jänner 2000. (Der
Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)
Die Regierung ist
dann nicht zustande gekommen, aber darüber, dass Luftraumüberwachungsflugzeuge
angeschafft werden, konnte sich die SPÖ sehr wohl mit der ÖVP einigen. (Abg.
Gradwohl: Und wer war dann in der Regierung?) Nur jetzt ist es plötzlich
anders. Das ist doch wohl bemerkenswert!
Sehr geehrte
Damen und Herren! Wer die Neutralität versteht – und es gibt nur eine
Interpretation darüber –, der muss zur Kenntnis nehmen, dass Neutralität
laut Neutralitätsgesetz erfordert, eben die Neutralität mit allen zu Gebote
stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen. (Abg. Mag. Wurm:
Der Bundeskanzler hat doch gesagt, die Neutralität ist ein Produkt der
Geschichte!) Es ist doch unstrittig, dass das nicht nur zu Lande gilt, sondern
auch in der Luft.
Neutralität
bedeutet weiters: keine Teilnahme an Kriegen. Das wird wohl auch unstrittig
sein. Das bedeutet, dass ein Neutraler im Kriegsfall keiner der beiden
Streitparteien einen Vorteil einräumen darf, zum Beispiel durch Überflüge. Deshalb
haben wir den Luftraum auch zu verteidigen. Selbst eine Neuinterpretation der
Neutralität, wie ich es jetzt in einem Zwischenruf gehört habe, durch den
Zusammenbruch des Ostblocks zum Beispiel oder den Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union ändert überhaupt nichts an dem Faktum, dass Österreich
neutral ist und das Neutralitätsgesetz gilt. (Demonstrativer Beifall der
Abgeordneten Mag. Wurm und Mag. Lunacek.)
Das sagen im
Übrigen auch alle namhaften Verfassungsrechtler in Österreich. Ich zitiere
Heinz Mayer:
„Ein neutraler
Staat muss in der Lage sein, seinen Luftraum zu überwachen.“
Manfred Rotter:
„Österreich muss die Souveränität seines Luftraumes wahren können.
Elektronisches Radarsystem allein ist nicht ausreichend. Fliegendes Gerät ist
notwendig.“
Ludwig Adamovich:
„Neutralitätsgesetz lässt keine Wahl, einen Ersatz zu beschaffen. Wer die
Beschaffung verhindern will, muss vorher die Neutralität aufheben.“ (Abg.
Mag. Wurm: Es muss aber nicht der Eurofighter sein!)
Meine Damen und
Herren! Das sagen alle namhaften Verfassungsrechtler. Ergänzen muss ich: Theo
Öhlinger ist anderer Meinung.
Jetzt kommen wir
in die Niederungen der heimischen Politik: Herr Klubobmann Van der Bellen sagte
laut APA-Meldung vom 8. August 2002 – ich zitiere –:
„Sollten
Verfassungsrechtler zu der Auffassung gelangen, Flugzeuge seien aus Neutralitätsgründen
als“ ... „Luftraumüberwachung nötig, so muss man in den sauren Apfel beißen.“
– Originalaussage Klubobmann Van der Bellen. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Wie chaotisch die Zustände bei den Grünen sind, zeigt, was danach passiert ist, dass nämlich Glawischnig, Kogler und Pilz sofort erklärten, dass Klubobmann Van der Bellens Äußerungen nicht so ganz ernst zu nehmen seien. Sie verstiegen sich dann sogar noch weiter – Sie werden sich sicher erinnern können – zu der Behauptung, Herr Klub-