Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 100

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zweimal umzudrehen, und weil man zuallererst budgetpolitische Erwägungen in den Mittelpunkt seiner persönlichen Betrachtung stellt.

Ich bin aber der Überzeugung, dass es absolut legitim ist, dass man nach Diskussion und nach Abwägung budgetärer und sicherheitspolitischer Argumente gemeinsam eine Entscheidung für die Beschaffung trifft, dass man gemeinsam als österreichische Bun­desregierung sagt: Priorität haben die Sicherheit und der Schutz Österreichs, Priorität hat die Souveränität Österreichs, und Priorität hat eine umfassende Landesverteidi­gung.

Der Bundeskanzler hat heute den Bundeskanzler a.D. Bruno Kreisky entsprechend zitiert, und auch ich kann Ihnen nur sagen: Ein sicheres Österreich braucht eine um­fassende Landesverteidigung und braucht auch eine aktive Luftraumüberwachung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist ein historisches Faktum, dass es eine Zeit gegeben hat, in der die Sozialdemokratie in diesem Land die Federführung hatte, nämlich in den letzten 30 Jahren, und in dieser Zeit hat man sich noch zu staatspolitischer Verantwor­tung bekannt.

1984 hat der ehemalige Bundeskanzler Sinowatz auf die Frage: Kauf Abfangjäger: ja oder nein?, gesagt: Das ist ein klares Ja, weil wir nach innerstaatlichem Recht und nach dem Völkerrecht dazu verpflichtet sind.

Bundeskanzler a.D. Vranitzky 1987: Die Bundesregierung bekennt sich zum Milizsys­tem und zum Konzept der defensiven Raumverteidigung zu Land und in der Luft.

Und auch ganz interessant: Präsident Fischer hat am 1. März 1987 gesagt, dass das Bundesheer ein Minimum an Abfangjägermaschinen brauche und Österreich zu einem Vertrag entsprechend stehen müsse. (Abg. Mag. Wurm: Zu den Fragen!)

Das heißt, es hat eine Zeit gegeben, in der man sich offensichtlich der staatspolitischen Verantwortung bewusst war. Heute ist das nicht mehr der Fall, heute wechselt man staatspolitische Verantwortung gegen parteipolitisches Hickhack. Ich kann nur festhal­ten: Diese Bundesregierung ist bereit, auch wenn es um unangenehme Entscheidun­gen geht, die Verantwortung zu tragen, und deswegen tun wir es auch in dieser Frage, was diesen Beschaffungsvorgang betrifft. (Abg. Mag. Lunacek: Dringliche Anfrage!)

Meine Damen und Herren! Wenn wir den Beschaffungsvorgang selbst heranziehen, dann möchte ich festhalten: Erstens: Eine 33-köpfige Bewertungskommission hat sich mit der Situation im Detail beschäftigt. Es wurden die drei Angebote F-16, SAAB-Gripen und Eurofighter im Detail genauestens beurteilt, und es hat eine klare Empfeh­lung der Bewertungskommission an die österreichische Bundesregierung ge­geben, nämlich dem Eurofighter als Bestbieter den Zuschlag zu geben. Und genau das hat die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung am 2. Juli 2002 auch getan.

Ich möchte diese Gelegenheit nützen, um einmal auch ganz klar und deutlich das zu­rückzuweisen, was Herr Abgeordneter Pilz hier unterstellt – ich glaube, nicht erst seit heute, aber es ist das erste Mal, dass ich in den fragwürdigen Genuss dessen komme, was Sie, Herr Abgeordneter Pilz, offensichtlich seit zwölf Jahren an anderen Stellen und auch hier immer wieder aufgeführt haben.

Seit zwölf Jahren sind Sie offensichtlich bei jeder Beschaffung immer wieder in einer Art und Weise vorgegangen, mit der Sie verunglimpft haben, mit der Sie die Redlichkeit und die Lauterkeit abgesprochen haben und von Schiebung sprechen. Für den Aus­druck „Schiebung“ haben Sie heute, Gott sei Dank, einen Ordnungsruf erhalten.

Der Duden übersetzt „Schiebung“ mit betrügerischem Handel beziehungsweise mit Betrug. Sie reden davon, dass man irgendjemandem verpflichtet sei, dass man persön-


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