zweimal umzudrehen, und weil man zuallererst budgetpolitische Erwägungen in den Mittelpunkt seiner persönlichen Betrachtung stellt.
Ich bin aber der Überzeugung, dass es absolut legitim ist, dass man nach Diskussion und nach Abwägung budgetärer und sicherheitspolitischer Argumente gemeinsam eine Entscheidung für die Beschaffung trifft, dass man gemeinsam als österreichische Bundesregierung sagt: Priorität haben die Sicherheit und der Schutz Österreichs, Priorität hat die Souveränität Österreichs, und Priorität hat eine umfassende Landesverteidigung.
Der Bundeskanzler hat heute den
Bundeskanzler a.D. Bruno Kreisky entsprechend zitiert, und auch ich kann
Ihnen nur sagen: Ein sicheres Österreich braucht eine umfassende
Landesverteidigung und braucht auch eine aktive Luftraumüberwachung. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Es ist ein historisches Faktum, dass es eine Zeit gegeben hat, in der die Sozialdemokratie in diesem Land die Federführung hatte, nämlich in den letzten 30 Jahren, und in dieser Zeit hat man sich noch zu staatspolitischer Verantwortung bekannt.
1984 hat der ehemalige Bundeskanzler Sinowatz auf die Frage: Kauf Abfangjäger: ja oder nein?, gesagt: Das ist ein klares Ja, weil wir nach innerstaatlichem Recht und nach dem Völkerrecht dazu verpflichtet sind.
Bundeskanzler a.D. Vranitzky 1987: Die Bundesregierung bekennt sich zum Milizsystem und zum Konzept der defensiven Raumverteidigung zu Land und in der Luft.
Und auch ganz interessant: Präsident
Fischer hat am 1. März 1987 gesagt, dass das Bundesheer ein Minimum
an Abfangjägermaschinen brauche und Österreich zu einem Vertrag entsprechend stehen
müsse. (Abg. Mag. Wurm: Zu den Fragen!)
Das heißt, es hat eine Zeit gegeben, in der
man sich offensichtlich der staatspolitischen Verantwortung bewusst war. Heute
ist das nicht mehr der Fall, heute wechselt man staatspolitische Verantwortung
gegen parteipolitisches Hickhack. Ich kann nur festhalten: Diese
Bundesregierung ist bereit, auch wenn es um unangenehme Entscheidungen geht,
die Verantwortung zu tragen, und deswegen tun wir es auch in dieser Frage, was
diesen Beschaffungsvorgang betrifft. (Abg. Mag. Lunacek:
Dringliche Anfrage!)
Meine Damen und Herren! Wenn wir den Beschaffungsvorgang selbst heranziehen, dann möchte ich festhalten: Erstens: Eine 33-köpfige Bewertungskommission hat sich mit der Situation im Detail beschäftigt. Es wurden die drei Angebote F-16, SAAB-Gripen und Eurofighter im Detail genauestens beurteilt, und es hat eine klare Empfehlung der Bewertungskommission an die österreichische Bundesregierung gegeben, nämlich dem Eurofighter als Bestbieter den Zuschlag zu geben. Und genau das hat die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung am 2. Juli 2002 auch getan.
Ich möchte diese Gelegenheit nützen, um einmal auch ganz klar und deutlich das zurückzuweisen, was Herr Abgeordneter Pilz hier unterstellt – ich glaube, nicht erst seit heute, aber es ist das erste Mal, dass ich in den fragwürdigen Genuss dessen komme, was Sie, Herr Abgeordneter Pilz, offensichtlich seit zwölf Jahren an anderen Stellen und auch hier immer wieder aufgeführt haben.
Seit zwölf Jahren sind Sie offensichtlich bei jeder Beschaffung immer wieder in einer Art und Weise vorgegangen, mit der Sie verunglimpft haben, mit der Sie die Redlichkeit und die Lauterkeit abgesprochen haben und von Schiebung sprechen. Für den Ausdruck „Schiebung“ haben Sie heute, Gott sei Dank, einen Ordnungsruf erhalten.
Der Duden übersetzt „Schiebung“ mit betrügerischem Handel beziehungsweise mit Betrug. Sie reden davon, dass man irgendjemandem verpflichtet sei, dass man persön-