fassungsgerichtshofs alle namhaften Verfassungsrechtler der Meinung waren, dass zur Umsetzung der Neutralität selbstverständlich auch eine Luftraumüberwachung mit entsprechendem Fluggerät notwendig ist.
Ich möchte hier auch einen sehr
unverdächtigen Zeugen – viele sind heute schon genannt worden –
zitieren, der gesagt hat: Wir haben natürlich, das darf nicht vergessen werden,
aus dem Staatsvertrag, aus der Neutralität und durch die Verteidigungsdoktrin
ganz eindeutige Verpflichtungen. Das sind Flugzeuge für die Luftkontrolle. Sie
haben die Aufgabe, Flugkörper zu identifizieren, sie zu warnen und dazu zu
bringen, wieder das österreichische Luftgebiet zu verlassen. – Dieses
Zitat stammt von niemand Geringerem als von Herrn Nationalratspräsidenten
Dr. Heinz Fischer, bestimmt ein unabhängiger Zeuge in diesem Zusammenhang
und auch unverdächtig. (Präsident
Dr. Fischer übernimmt den
Vorsitz.)
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, worin die Strategie insbesondere der Grünen in dieser gesamten Debatte besteht. Warum sind denn die Grünen so aggressiv in ihrem Versuch, der Bundesregierung hier etwas am Zeug zu flicken? Da Sie ja mit keinen neuen Vorwürfen gekommen sind, Herr Kollege Kogler – wir warten ja förmlich darauf, dass Sie diesbezüglich irgendetwas vorzubringen haben, aber Sie haben ganz einfach nichts! –, muss ich Ihnen noch etwas sagen, was ich Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt habe; ich glaube nämlich, dass das durchaus auch eine breitere Öffentlichkeit interessiert.
Sie haben im Dezember des Jahres 2001 parlamentarische Anfragen an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ebenso wie an den Herrn Bundesminister für Finanzen und an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung eingebracht. Was war denn der Inhalt dieser parlamentarischen Anfragen? – Sie haben darin aufgeworfen, dass angeblich SAAB und damit British Aerospace das Industriewissenschaftliche Institut beauftragt haben, in Österreich eine Studie im Zusammenhang mit der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen durchzuführen. Und das, was Sie in dieser parlamentarischen Anfrage unterstellen, ist, dass in der Ausschreibung für die Nachbeschaffung alles so formuliert wäre, dass die Bundesregierung eigentlich nur eine Entscheidung für den SAAB-Gripen treffen kann. – Das haben Sie zu unterstellen versucht. Hätte die Bundesregierung dann eine Entscheidung für den SAAB-Gripen getroffen, wäre es für Sie natürlich ein Leichtes gewesen, auf diese parlamentarische Anfrage zu verweisen, in der Sie der Bundesregierung von vornherein zu unterstellen versucht haben (Abg. Mag. Kogler: Das war damals auch der Stand! ...!), die Entscheidung für den SAAB-Gripen sei ohnehin bereits gefallen.
Blöde Geschichte: Die Beschaffungskommission des Bundesheeres trifft eine andere Entscheidung! Diese Beschaffungskommission ist 33-köpfig und umfasst 5 Spezialgruppen, daher dann das Ergebnis 4 : 1. Auch der Verdacht liegt nahe, dass Sie sich deshalb nicht erklären konnten, warum das Ergebnis 4 : 1 ausgefallen ist: Es gab fünf Bereiche, die eben die Entscheidung im Verhältnis 4 : 1 getroffen haben, Herr Kollege Kogler! Und diese Beschaffungskommission hat sich eben für den Eurofighter Typhoon entschieden. (Abg. Mag. Kogler: Da ist von einem Gegengeschäft überhaupt keine Rede!) Es ist sowohl Herrn Bundesminister außer Dienst Werner Fasslabend zu danken, dass er maßgeblich dazu beigetragen hat, dass diese Beschaffungen aus politischen Entscheidungen herausgehalten werden konnten, als auch Herrn Klubobmann Scheibner, der diese Beschaffung vorbereitet hat, und Herrn Bundesminister Platter, der sie in eindrucksvoller Weise umgesetzt hat.
Abschließend noch ein Satz zur SPÖ, weil die SPÖ hier einen wirklich „beeindruckenden“ Kurs fährt: Ich möchte darauf verweisen, dass der Wehrsprecher der SPÖ – ich nehme an, dass dieser in Wehrangelegenheiten immer noch für die SPÖ spricht – zunächst einmal davon gesprochen hat, dass es „keine Alternative zu neuen Flugzeugen“