Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 135

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Flug nach Prag am 1. April feststellten. – Aber dann wurde es von der Tagesordnung genommen, und wir haben es immer noch nicht hier im Parlament.

Das nennt man eine „gute“ Zusammenarbeit mit den Nachbarn, meine Damen und Herren von der ÖVP?! – Es ist schändlich, dass dieses Gesetz immer noch nicht durch den Ministerrat ist! Es würde mich interessieren, warum, und ob es wieder die Freiheit­lichen sind, die das verhindern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist keine glückliche Mitwirkung Österreichs und dieser Bundesregierung an dem so wichtigen und notwendigen Prozess der EU-Erweiterung!

Lassen Sie mich nun zu zwei Budgetbegleitgesetzen kommen, die wir hier heute disku­tieren und die Sie morgen husch, pfusch und ruck, zuck beschließen wollen. Mir geht es um das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und das Ausfuhrförderungsge­setz 1981.

Diesbezüglich haben Sie eine Novelle vorgelegt mit dem Ziel, bessere Konditionen für die Exporteure zu schaffen, aber dieses Ziel werden Sie mit diesem Gesetz sicher nicht erreichen. Ich bin erstaunt, dass Sie hier jetzt ein paar Änderungen vorgenom­men haben, aber im Grunde die gesamte Kritik, die einhellig von allen Begutachtern gekommen ist, einfach so den Bach runtergehen lassen. Einhellige Kritik kommt nicht nur von der Arbeiter­kammer, die auf Grund von unterschiedlichen Interessenslagen eine andere Position hat, sondern es kommt auch einhelligste Kritik von der Industriel­lenvereinigung, von der Wirtschaftskammer, von der Oesterreichischen Nationalbank, vom Völkerrechtsbüro des Außenministeriums. Alle sagen – und ich werde Ihnen ein paar dieser Zitate zur Kenntnis bringen –, dass es nicht nötig ist, dieses Gesetz über­haupt zu novellieren.

Da geht es nämlich darum, dass nicht mehr drinnen stehen soll, dass die Österreichi­sche Kontrollbank die Bevollmächtigte des Bundes ist, sondern dass diese Bevoll­mächtigte vom Finanzministerium, vom Finanzminister eingesetzt werden kann. Die Kontrollbank steht nicht mehr drinnen, und die Leute in der Kontrollbank fragen sich: Wer soll denn das jetzt machen? Irgendjemand anderer? Wer denn, Herr Finanzminis­ter – der leider jetzt nicht da ist –?

Sie haben mir, Sie haben den Grünen im Ausschuss keine Antwort auf diese Fragen gegeben. Vielleicht kann es der Herr Staatssekretär beantworten. Wer soll das jetzt machen?

Sie wollen auch die Agenden trennen, die Finanzierungs- und Versicherungsfragen. Vor allem begründen Sie das damit, dass Sie sagen, es müsste mehr Wettbewerb ge­ben, die Exportförderagenturen müssten vor allem im nationalen Bereich verstärkt dem Markt ausgesetzt werden, denn das sei besser für die Exporteure. – Ich glaube, es ist Ihnen entgangen, dass keine einzige Exportförderagentur dieser Welt im nationalen Raum Wettbewerb oder Konkurrenten hat. Die sind dazu da, nicht marktfähige Risken für die heimischen Exporteure und für die heimischen Firmen abzudecken, und nicht dazu, einander im nationalen Rahmen Konkurrenz zu machen. Die haben im nationa­len Rahmen keine Konkurrenten. Wozu machen Sie dann so ein Gesetz?, frage ich mich wirklich.

Ich möchte Ihnen einige der Kritikpunkte, zum Beispiel von der Industriellenvereini­gung, vorlesen. Die Industriellenvereinigung hat kritisiert, dass diese Änderung sogar bedeutet, dass man kei­ne ge­setzliche Zustimmung mehr vom Parlament braucht. – Ich danke der Industriellenvereinigung dafür, dass sie auch an das Parlament gedacht hat.

Aber da heißt es auch, dass es keinen plausiblen Grund gibt – ich zitiere die Industriel­lenvereinigung –, das Bevollmächtigungsverhältnis mit der Österreichischen Kontroll-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite