sein Auftrag ist es, möglichst viele Posten und Positionen ausfindig zu machen, die eingespart werden können. 10 000 sollen es insgesamt sein.
Da ist man auf die Idee gekommen, die Posten der 76 Beschäftigten in den Förderungsstellen für Erwachsenenbildung ebenfalls einzusparen und mit dieser Einsparung gleichzeitig eine praktische Kompetenzverschiebung, die eigentlich nur dem Verfassungsgesetzgeber zusteht, in der Weise vorzunehmen, dass die Länder künftig für die Erwachsenenbildung zuständig sein sollen.
All das, was versprochen wurde, all das, was da mit den Ländern angeblich vereinbart wurde, hat nicht gehalten. Von diesen 76 Stellen gibt es eine halbe Stelle jetzt in Salzburg, die vom Land geschaffen worden ist. Alle anderen Beschäftigten gehen in Frühpension (Abg. Wattaul: Schon wieder in Frühpension!) oder machen Tätigkeiten, für die sie nicht ausgebildet sind.
Über die Förderungsstellen für Erwachsenenbildung erstellte man sogar ein Gutachten, und von diesem Gutachten hat man erhofft, es würde die Einstellung rechtfertigen. Das Gegenteil hat es getan: Es hat diesen Förderungsstellen gute Arbeit bestätigt.
Inhaltlich lautet der Befund: Alle und
auch Sie von der Regierung und von den Regierungsparteien reden von
lebensbegleitendem Lernen, aber gleichzeitig verzichtet das Ministerium auf
jegliche Einflussmöglichkeit mit der Streichung dieser Förderungsstellen. Sie
haben dadurch diese Einrichtungen zerstört. Wir sehen da nur mehr Ruinen und
demotivierte Menschen. Es hätte wenig Sinn, zu versuchen, das irgendwann wieder
in der ursprünglichen Form wiederherzustellen. Wenn wir aber die Gelegenheit haben,
dann werden wir einen anderen Weg gehen und an den neuen pädagogischen Hochschulen
Kompetenzzentren für Weiterbildung schaffen, weil wir der Überzeugung sind,
dass die permanente Weiterbildung den Schlüssel zum Erfolg jedes Staates, jeder
Gesellschaft und jedes Einzelnen darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)
18.44
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.
18.44
Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Debattenbeitrag den steuerrelevanten Gesetzesänderungen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes widmen, auch auf die Gefahr hin, dass die eine oder andere Dublette stattfindet.
Allen voran ist die Errungenschaft der
Steuerfreistellung von 14 500 € jährlich zu stellen. Ich finde es
wirklich bedauerlich, dass die Opposition dieser höchsten Steuerfreistellung,
die es bisher je gegeben hat, nichts Positives abgewinnen kann. (Abg. Dr. Van der Bellen:
Schon!)
Herr Professor Van der Bellen! Das Einzige,
was Sie dazu bemerkt hatten, war, dass viel zu wenige in diesen Genuss kämen,
wiewohl im Jahre 2004 320 Millionen € und im
Jahre 2005 380 Millionen € an Steuermindereinnahmen zu
verzeichnen sein werden. (Abg. Dr. Van
der Bellen: Aber nicht aus diesem Titel!) Doch! (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein!)
Zum Zweiten, zur Unternehmensbesteuerung. Die Damen und Herren von der Opposition betrachten die Steuernovellen betreffend die Ertragssteuern beziehungsweise die Umsatzsteuer als Geschenke an die Unternehmer.
Darf ich Sie jetzt fragen, meine Damen und Herren von der Opposition: Wer von Ihnen ist Unternehmerin oder Unternehmer? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Tragen Sie, Herr