Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 169

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Das Instrument der Altersteilzeit hat sich zu einer ausgesprochen wichtigen arbeits­marktpolitischen Maßnahme entwickelt und wird daher reformiert weitergeführt. Für die Personen, die auf Grund der Erhöhung des Antrittsalters nicht mehr in Frühpension gehen können, wird das so genannte Altersübergangsgeld mit einem 25-prozentigen Zuschlag zum Arbeitslosengeld eingeführt.

Die Eckdaten sind bekannt, aber eines finde ich in diesem Zusammenhang recht inte­ressant und erwähnenswert. Die durchschnittliche Pension wegen langer Arbeitslosig­keit beträgt 14-mal 727 €, also jährlich insgesamt 10 178 €. Dagegen wird das durch­schnittliche Altersübergangsgeld jährlich 12-mal 1 083 € betragen, das sind im Jahr insgesamt zirka 13 000 €. Das bedeutet daher für die Betroffenen jährlich durchschnitt­lich 2 822 € mehr in der Zeit vor dem Pensionsantritt. Außerdem handelt es sich dabei um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, diese wird daher als Ersatzzeit angerechnet und wirkt somit zusätzlich pensionserhöhend. Jetzt frage ich mich, ob das eine Besser- oder eine Schlechterstellung bedeutet.

Ich habe bereits anfangs gesagt, dass sich die Arbeitswelt verändert. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die berufliche Weiterbildung. Neben der Verlängerung des Arbeitslo­sengeldbezuges bei Qualifizierungsmaßnahmen für alle Arbeitslosen schaffen wir da­her für Arbeit suchende Personen über 50 Jahren einen Rechtsanspruch für Qualifizie­rungsmaßnahmen. So ist mit Sicherheit unbestritten ein wichtiger Schritt in Richtung Chancenverbesserung für Ältere getan. Knackpunkt dabei ist aber auch, dass diese sinnvollen Bestimmungen vom jeweiligen Arbeitsmarktservice effizient umgesetzt wer­den. Gerade wenn ich mir das AMS Wien anschaue, ist da noch sehr viel zu tun.

Wir müssen das tatsächliche Pensionsantrittsalter deutlich heben. Das ist, glaube ich, absolut unbestritten. Dazu müssen wir diesen Menschen aber auch dabei helfen, län­ger im Erwerbsleben stehen zu können. Mit den hier vorgesehenen Maßnahmen tun wir das. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Moser zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.45

Abgeordneter Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heu­te Finanzminister Grasser als wirklichen Künstler der Selbstdarstellung erlebt. Man muss ihm schon zugestehen, dass er wirklich alle Marketing-Tricks perfekt beherrscht und auch anwendet. (Abg. Eder: So gut ist er nicht!) Aber es nützt das beste Marketing nichts, wenn das Produkt nicht stimmt. Das ist ein wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Was meine ich damit? (Abg. Zweytick: Das Produkt stimmt, aber die Marketing-Maßnahmen reichen nicht!) – Finanzminister Grasser hat in der letzten Legislaturperi­ode an die Andersen Group für die Beratung zur Erreichung des Nulldefizits 4,3 Millionen € ausgegeben – 4,3 Millionen €! Ich habe mir das angeschaut: Das wären zwei Drittel des Jahresbudgets des Instituts für Höhere Studien oder etwa die Hälfte des Jahresbudgets des Wirtschaftsforschungsinstitutes. Man muss sich das vorstellen: die Hälfte des Jahresbudgets des Wirtschaftsforschungsinstitutes! Das heißt, das Geld ist weg, die österreichische Forschungs- und Entwicklungsquote ist vielleicht marginal gestiegen – wenn es eine österreichische Tochter der Andersen Group war –, und das Budgetdefizit ist eigentlich fixer Bestandteil der Jahre 2003 und 2004. Das ist also wirk­lich ein Verschleudern von österreichischem Steuergeld und ein Misstrauen gegenüber der österreichischen Intelligenz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

 


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