sich!) Das
ist ja wirklich eine politisch letztklassige Aktion, und ich bin sicher, dass
auch diese Maßnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht halten wird, weil Sie
davon ausgehen müssen, dass es zivilrechtliche Klagen dieser Damen und Herren
geben wird. Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen.
Ganz zum Schluss noch ein Punkt: Wir hatten heute
wirklich eine sehr denkwürdige Sitzung, weil der Finanzminister heute während
der Dringlichen mehr oder weniger zugeben musste, dass er während des
Ausschreibungsverfahrens gesetzeswidrig gehandelt hat. Ich kann mir eigentlich
überhaupt nicht vorstellen, dass man diesem Budgetbegleitgesetz unter diesem
Aspekt zustimmt (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie können sich viel
nicht vorstellen!), wenn man weiß, dass der Bundesfinanzminister höchstwahrscheinlich
genau zu diesen Bundesgesetzen verbotene Gespräche geführt hat, die zu diesen
Ergebnissen, wie wir sie kennen, geführt haben. (Abg. Scheibner: Wo
steht das?)
Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie
sollten sich das noch sehr gut überlegen. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
19.40
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren von der Bundesregierung! Hohes Haus! Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen über 50 ist ein Bereich, in dem wir dringend Maßnahmen setzen müssen.
Ein wichtiger Aspekt – Kollege Trinkl hat darauf hingewiesen – ist die Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da die hohen Kosten selbstverständlich gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten ein Hemmnis für die Neueinstellung und Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern sind. Daher entfällt künftig der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Frauen ab 56 und Männer ab 58 Jahren, was eine Kostensenkung um 6 Prozentpunkte bedeutet. Im Rahmen der „Aktion 60 plus“ werden die Lohnnebenkosten sogar um insgesamt 12 Prozentpunkte gesenkt, was mit Sicherheit ein deutlicher Anreiz für die Beschäftigung Älterer sein wird. Insgesamt wird die österreichische Wirtschaft durch diese Maßnahmen um 140 Millionen € entlastet und kann damit neue Arbeitsplätze schaffen. Daran sollte ja jeder von uns massives Interesse haben.
Der besondere Kündigungsschutz für Ältere wird im Sinne dieser Personen relativiert. Aus der praktischen Erfahrung heraus ist es absolut sinnvoll, eine geschlechtsneutrale Neufassung dieser Bestimmung vorzusehen und den Malus für jene Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer freisetzen, zu erhöhen. Um die Betroffenen besser vor Kündigung schützen zu können, wird künftig auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Berechnung des Malusbetrages herangezogen. Daher wird es künftig deutlich teurer sein, ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit freizusetzen. Es wird in Zukunft auch nicht mehr, wie bisher, günstiger sein, eine 55-jährige Frau gegenüber einem gleich alten Mann freizusetzen, eben weil das Lebensalter unabhängig vom Geschlecht bewertet wird.
Um aber die Anstellung von älteren Personen für Unternehmen wegen dieser wichtigen Schutzmaßnahmen nicht zu erschweren, wird der Kündigungsschutz für Personen ab 50, die neu eingestellt werden, erst ab dem dritten Beschäftigungsjahr schlagend. Bisher galten bereits mit dem sechsten Beschäftigungsmonat besondere Schutzmaßnahmen, was in der Praxis leider dazu geführt hat, dass diese Personen benachteiligt eingestellt wurden.