handeln, sondern auch 6 neue Gesetze und 85 Abänderungen von bestehenden Gesetzen. 700 Seiten Dokumente sind dazu verteilt worden, 120 Seiten Abänderungsanträge am vergangenen Donnerstag spätabends, und wir wissen nicht, ob nicht noch weitere Abänderungsanträge in dieser Debatte noch kommen werden.
Wenn hier
eine Reform unter dem Titel „Pensionssicherungsgesetz“ beschlossen wird, dann
kann man mit Fug und Recht behaupten, dass es sich hier um ein Gesetz handelt,
das viele Menschen und nicht nur eine Generation umfassen wird, und ich gehe
nach wie vor davon aus, dass die soziale Alterssicherung zweifellos auch in der
Zukunft zur allgemeinen staatlichen Aufgabe gehört. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene von der ÖVP! Ich bin
aber dem Herrn Abgeordneten Ikrath dankbar für seine gestern spätabends
gemachte Bemerkung, dass es sich hier um einen Paradigmenwechsel innerhalb der
Regierungskoalition handelt, und ich glaube, dass damit auch klar ist, warum
Sie in Ihren Reden, aber auch in Ihren Ansätzen der zweiten und dritten Säule
der Pensionsvorsorge so eine besondere Bedeutung beimessen. Haben wir es doch
jahrzehntelang damit zu tun gehabt, das Ziel zu erreichen, von Renten zu
Pensionen zu kommen, mit denen Würde im Alter auch möglich ist, haben wir uns
immer darauf verstanden, dass die Sicherung der Umlagefinanzierung im Vordergrund
stehen muss, so habe ich doch das Gefühl, auch auf Grund der gestrigen Wortmeldung,
dass hier einer Tendenz der Weltbank gefolgt wird, die davon spricht, dass in
Zukunft die Pensionssicherung über kapitalgedeckte Systeme oder über
Eigenvorsorge erfolgen soll.
Meine
Damen und Herren! Das ist nicht unsere Zielsetzung, wenn wir von Sicherung der Pensionen sprechen! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen. – Die Abgeordneten Scheibner und
Mag. Molterer: Unsere auch nicht!)
Es sind
nun fast hundert Jahre her, dass es erste Ansätze einer Pensionsversicherung
gab: die Angestelltenpension 1906, in den sechziger und siebziger Jahren heftig
umkämpft, als durch den damaligen Vizekanzler und Sozialminister Häuser die Bauern
und Selbständigen in das allgemeine Sozialversicherungssystem eingebracht wurden,
was bei vielen Unternehmervertretern in den siebziger Jahren zu folgenden
Äußerungen geführt hat: „Wir sind gegen die Vergesellschaftungstendenzen“,
weil man in die Allgemeine Bauern- und Selbständigensozialversicherung
einbezogen werden soll. Man sprach sich „gegen die Züchtung parasitärer
Gesinnung“ der Unternehmer aus, weil der damalige Sozialminister gemeint hat,
es wäre sinnvoll, sie in das gemeinsame Sozialversicherungssystem aufzunehmen.
Heute, meine
sehr geehrten Damen und Herren, höre ich weder von den Bauern noch von den
Selbständigen den Ruf, dieses System verlassen zu wollen. Man nimmt gerne die
Bundesbeiträge an, die dafür notwendig sind, damit sie überhaupt Pensionen bekommen.
Wenn wir
im Oktober des vergangenen Jahres von der Frau Bundesminister Rauch-Kallat und
auch dem Herrn Bundeskanzler gehört haben, es gebe überhaupt keinen dringenden
Handlungsbedarf, ja es werde überhaupt nicht daran gedacht, die Frühpensionen
abzuschaffen, dann wurden wir mit Ihrer Regierungserklärung eines Besseren
belehrt.
Der Ministerentwurf ist ein weiteres Zeichen Ihres Zickzackkurses in der öffentlichen Argumentation, denn hier haben viele Vertreter dieser Bundesregierung erklärt, an den Ecken und Kanten dürfe überhaupt nicht gerüttelt werden, und die Freiheitliche Partei rühmt sich jeden Tag, dass sie diesen Entwurf, den sie selbst eingebracht hat, jeden Tag verändern möchte. (Abg. Scheibner: Das ist Parlamentarismus!) Wir sind ja gespannt, was heute letztendlich herauskommen wird. Sie sollten sich in Ihren Parteien