Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 215

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Niemand kann bestreiten, dass es auf Dauer, auf Sicht und letztlich auch mittelfristig Probleme mit der Pensionsfinanzierung gibt. Daher die Pensionsreform jetzt, in maß­vollen Übergängen, sozial ausgewogen.

Es ist uns Ernst mit einer Gesamtreform, und daher bringe ich auch einen Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Mag. Tancsits, Dolinschek, Walch, Neugebauer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Jakob Auer und Kolleginnen und Kolle­gen betreffend einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen ein.

Herr Präsident! Gemäß § 55 Abs. 3 GOG in Verbindung mit § 53 Abs. 4 GOG erläutere ich die Kernpunkte dieses Entschließungsantrages und ersuche Sie, Herr Präsident, die Vervielfältigung und Verteilung des Entschließungsantrages an alle Abgeordneten zu veranlassen.

Die wesentlichsten Kernpunkte dieses Entschließungsantrages darf ich kurz skizzieren:

Schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze bei gleichzeitiger Vereinheitlichung der Leistung.

Schaffung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit einer leistungs­orientierten Komponente.

Ersatzrate von 80 Prozent auf Basis des Lebenseinkommens nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren für Männer und Frauen.

Schaffung einer Mindestpension bei Bedürftigkeit.

Pensionsanpassung mit dem Ziel der Wertsicherung unter besonderer Berücksichti­gung der sozial Schwächeren.

Neu aufgenommene Beamte fallen in das neue, einheitliche Pensionsrecht; Beamte, die noch keinen Pensionsanspruch erworben haben, werden ex lege in das neue Pen­sionsrecht transferiert.

Landes- und Gemeindebedienstete sollen ebenfalls vom neuen, einheitlichen Pensi­onsrecht erfasst werden.

Die Bediensteten der Sozialversicherungsträger sind ebenso in das neue, einheitliche Pensionsrecht einzubeziehen.

Im Zuge der Harmonisierung des Pensionssystems sind die Pensionsversicherungs­träger zusammenzuführen.

Politische Funktionäre, verehrte Damen und Herren, sind ebenfalls ins Pensionskonto­system einzubeziehen.

GSVG- und BSVG-Versicherte unter 35 Jahren sollen in das neue Pensionsrecht über­geführt werden.

Benachteiligungen von Frauen werden durch die besondere Berücksichtigung von Kin­dererziehungszeiten vermieden.

Meine Damen und Herren! Diese kurze Skizzierung erfolgte deshalb, damit Sie sehen, dass es dieser Regierung Ernst ist mit der Harmonisierung der Pensionssysteme. Ich bitte Sie: Setzen Sie sich damit auseinander! Sie werden Gelegenheit haben – und wir laden Sie zur Mitarbeit ein! –, hier zu beweisen, ob dem, was Sie immer verkünden, was Sie immer sagen, dann auch die Tat der Mitarbeit folgt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Da­men und Herren! Die­se Re­gierung kann, so wie im Jahr 2000 die Budget­sanierung, die Meilensteine in der Familien- und Sozialpolitik: Kindergeld für alle Müt­ter, Familienhospizkarenz, nun auch den ersten Schritt einer steuerlichen Entlas­tung


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