Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner,
Mag. Tancsits, Dolinschek, Walch, Neugebauer, Dipl. Ing. Uwe
Scheuch, Jakob Auer und Kollegen betreffend einheitliches Pensionsrecht für
alle Erwerbstätigen
Die langfristige Sicherung des auf dem
Umlageverfahren beruhenden österreichischen Pensionssystems ist ein vorrangiges
Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung.
Die Pensionsreformen vergangener Jahre
konzentrierten sich auf kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der gesetzlichen
Altersvorsorge für die nächsten Jahre. Durch die Pensionsreform 2000
wurden aber auch die Grundlagen für eine langfristige Reform gelegt. Zum einen
erhielt die neugeschaffene Kommission zur langfristigen Pensionssicherung den
gesetzlichen Auftrag, nicht nur Gutachten über die voraussichtliche Gebarung
der Pensionsversicherung für die nächstfolgenden Jahre zu erstatten, sondern
auch alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung der
gesetzlichen Pensionsversicherung vorzulegen. Aufbauend auf den ersten Bericht
der erwähnten Kommission, der im Jahre 2002 vorgelegt wurde, hat die
Bundesregierung die Pensionsreform 2003 ausgearbeitet und dem Nationalrat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Pensionsreform 2003 geht von folgenden
Überlegungen aus: Das System muss einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den
Generationen gewährleisten, welcher der jeweils älteren Generation angemessene
Pensionen sichert und die jeweils jüngere Generation nicht der Gefahr
untragbarer Belastungen aussetzt. Die mit der Reform zwangsläufig verbundenen
Lasten sollen unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte möglichst gerecht verteilt
werden, wobei die schon in Pension befindlichen Personen den höchsten Schutz
verdienen. Die interne Gerechtigkeit des Systems muss verbessert werden.
Durch die im Rahmen der Pensionsreform 2003
gesetzten Reformschritte werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige
Sicherung des auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems geschaffen.
Ein Kernelement der nachhaltigen Pensionssicherung
ist die Harmonisierung aller Pensionssysteme (inklusive Politiker und staatsnaher
Bereiche) und dient zur Stärkung des Vertrauens, vor allem junger Menschen, in
die zukünftige Leistungsfähigkeit der österreichischen Alterssicherung. Ein für
alle Bevölkerungsgruppen einheitliches Pensionssystem, welches auf den
Rahmenbedingungen des ASVG beruht, mit einheitlichen Beiträgen und
einheitlichen Leistungen soll geschaffen werden.
Einen wichtigen Baustein eines zukunftsweisenden
und modernen Pensionsrechts in Österreich wird ein beitragsorientiertes,
persönliches Pensionskonto mit einer leistungsorientierten Komponente
darstellen.
Neben der Sicherung der Pensionen durch das
Umlageverfahren (1. Säule) wird als Ergänzung auch der Ausbau der
betrieblichen und der individuellen Altersvorsorge (2. und 3. Säule),
vor allem im Lichte einer zusätzlichen Altersvorsorge und entsprechender
internationaler Gepflogenheiten weiter forciert.
Vor allem im Hinblick auf das Vertrauen und die
Absicherung der jüngeren Generationen in eine leistungsfähige und
beitragsgerechte Alterssicherung, welche sich an den geänderten Rahmenbedingungen -
späterer Eintritt in das Erwerbsleben und längere Lebenserwartung -
orientiert, ist es erforderlich, die mit der Pensionsreform 2000 begonnenen
Schritte rasch weiter zu führen und zu entwickeln. Dies wird nicht nur die
langfristige und nachhaltige Finanzierbarkeit des österreichischen
Pensionssystems sichern, sondern insbesondere den Generationenvertrag, vor
allem aber Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen aufrecht
erhalten.