Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 218

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Mag. Tancsits, Dolinschek, Walch, Neu­gebauer, Dipl. Ing. Uwe Scheuch, Jakob Auer und Kollegen betreffend einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen

Die langfristige Sicherung des auf dem Umlageverfahren beruhenden österreichischen Pensionssystems ist ein vorrangiges Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung.

Die Pensionsreformen vergangener Jahre konzentrierten sich auf kurzfristige Maß­nahmen zur Sicherung der gesetzlichen Altersvorsorge für die nächsten Jahre. Durch die Pensionsreform 2000 wurden aber auch die Grundlagen für eine langfristige Re­form gelegt. Zum einen erhielt die neugeschaffene Kommission zur langfristigen Pen­sionssicherung den gesetzlichen Auftrag, nicht nur Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der Pensionsversicherung für die nächstfolgenden Jahre zu erstatten, son­dern auch alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzli­chen Pensionsversicherung vorzulegen. Aufbauend auf den ersten Bericht der erwähn­ten Kommission, der im Jahre 2002 vorgelegt wurde, hat die Bundesregierung die Pen­sionsreform 2003 ausgearbeitet und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorge­legt.

Die Pensionsreform 2003 geht von folgenden Überlegungen aus: Das System muss einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Generationen gewährleisten, welcher der jeweils älteren Generation angemessene Pensionen sichert und die jeweils jüngere Generation nicht der Gefahr untragbarer Belastungen aussetzt. Die mit der Reform zwangsläufig verbundenen Lasten sollen unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte möglichst gerecht verteilt werden, wobei die schon in Pension befindlichen Personen den höchsten Schutz verdienen. Die interne Gerechtigkeit des Systems muss verbes­sert werden.

Durch die im Rahmen der Pensionsreform 2003 gesetzten Reformschritte werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Sicherung des auf dem Umlageverfahren beru­henden Pensionssystems geschaffen.

Ein Kernelement der nachhaltigen Pensionssicherung ist die Harmonisierung aller Pensionssysteme (inklusive Politiker und staatsnaher Bereiche) und dient zur Stärkung des Vertrauens, vor allem junger Menschen, in die zukünftige Leistungsfähigkeit der österreichischen Alterssicherung. Ein für alle Bevölkerungsgruppen einheitliches Pen­sionssystem, welches auf den Rahmenbedingungen des ASVG beruht, mit einheitli­chen Beiträgen und einheitlichen Leistungen soll geschaffen werden.

Einen wichtigen Baustein eines zukunftsweisenden und modernen Pensionsrechts in Österreich wird ein beitragsorientiertes, persönliches Pensionskonto mit einer leis­tungsorientierten Komponente darstellen.

Neben der Sicherung der Pensionen durch das Umlageverfahren (1. Säule) wird als Ergänzung auch der Ausbau der betrieblichen und der individuellen Altersvorsorge (2. und 3. Säule), vor allem im Lichte einer zusätzlichen Altersvorsorge und entspre­chender internationaler Gepflogenheiten weiter forciert.

Vor allem im Hinblick auf das Vertrauen und die Absicherung der jüngeren Generatio­nen in eine leistungsfähige und beitragsgerechte Alterssicherung, welche sich an den geänderten Rahmenbedingungen - späterer Eintritt in das Erwerbsleben und längere Lebenserwartung - orientiert, ist es erforderlich, die mit der Pensionsreform 2000 be­gonnenen Schritte rasch weiter zu führen und zu entwickeln. Dies wird nicht nur die langfristige und nachhaltige Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems sichern, sondern insbesondere den Generationenvertrag, vor allem aber Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen aufrecht erhalten.

 


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